Dürfen wir den Lehrer Filmen?
Darf man den Lehrer beim Unterricht filmen wenn man es nicht veröffentlicht? Also wie haben in der Schule eine Deutsch Lehrerin das Problem ist das sie irgendwie selber nichts weiß wenn wir die konkreten Probleme den Lehrern schildern wird uns einfach nicht geglaubt, deshalb wollen wir eine Stunde filmen und der Lehrern zeigen. Ist das erlaubt wenn man es NICHT veröffentlicht ? Ich habe mal etwas gegoogelt und in §22 des KuG steht "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten." Also würden wir doch eigentlich im Recht sein oder gibt es noch ein anderes Gesetz dazu ? Es wäre gut wenn man mir Gesetze nennen könnte weil wir gerade einen kleinen Streit in der Klasse Haben ob man es darf oder nicht.
11 Antworten
Diese Frage ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Daher der Reihe nach.
Das Filmen an sich ist nicht grundsätzlich verboten.
Problematisch jedoch ist das, was mit diesem Film dann passieren soll. Wenn du diesen Film auch nur einer einzigen Person zeigst, was ja wohl der Sinn und Zweck der Sache sein soll und wovon auch auszugehen ist, dann hast du den Film schon "verbreitet" und das ist verboten.
Hier ist auch die Frage zu beantworten, ob du schon mit dem Filmen an sich die Persönlichkeitsrechte deines Lehrers verletzen würdest. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des VGH Baden-Württemberg aus dem Jahr 2008. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10275
Nein, wie du schon bemerkt hast , ist es gesetzlich verboten und es ist strafbar!Also mache es bitte nicht. Wir haben es auch probiert, am Ende ist fast die Polizei gekommen .
Nein, das ist nicht erlaubt. Versucht Eure Probleme lieber durch Gespräche zu lösen.
Auf jeden Fall wird die Tonspur den Tatbestand des § 201 StGB erfüllen. Ob evtl. auch § 201a StGB vorliegt, müsste im Einzelfall ein Gericht klären.
Interessantes Urteil zu einem ähnlichen Thema: http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=14171
Das hat nichts damit zu tun. Es ist ein Urheberrechtsverstoß, wenn ihr ihn abbildet, ohne ihn vorher um Erlaubnis gefragt zu haben. Dem Abgebildeten obliegen sämtliche Rechte über dieses Video. Ihr könnt das tun, allerdings müsst ihr ihn danach fragen, ob ihr das Video behalten dürft. Ansonsten kann er euch verklagen. Kein scherz, hat ein alter Lehrer bei einem Kumpel von mir auch gemacht.... §§ kann ich dir leider nicht nennen, aber ich erinnere mich noch seeeeehr gut an den Gerichtsentschluss ;)