Darf ein Lehrer verlorene Stunden nach Unterrichtsende nachholen?

7 Antworten

Als erzieherische Maßnahme ist die "Nacharbeit unter Aufsicht" in § 53 Abs. 2 SchulG genannt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt hat. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht. Die Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher informiert werden. Auf die Belange von Fahrschülern muss Rücksicht genommen werden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Rechtliches/Fragen-und-Antworten-zum-Unterricht/Ordnungs-Erziehungsmassnahmen/FAQ1/index.html

Außerhalb des vorgesehenden Stundenplanes?

Ist doch ein nettes Angebot, dass eure Lehrerin in ihrer Freizeit den verlorenen Stoff nachholen möchte, damit ihr besser Noten bekommen könnt. Müßte sie nicht anbieten.

Deine Schulzeit hat ja wohl nichts mit ihrer Arbeitszeit zu tun.

Außer du nimmst sie mit nach Hause.

Eigentlich tut sie euch damit einen Gefallen. Es geht ja um euer Wissen und nicht um ihres.

Das wird an der Schule meines Sohnes derzeit auch so gehandhabt (bayrisches Gymnasium, 10. Klasse).

Er hat heute auch eine Schulstunde mehr.