Berufung als Wahlhelfer
Ich habe diese Woche mal wieder eine Berufung zum Wahlhelfer bekommen. Gleich für beide anstehenden Wahlen im September. Aber die Sache ist die. Ich hab das die letzten Jahre immer brav gemacht und hatte auch kein Problem damit meiner "Pflicht" nachzukommen. Aber jetzt arbeite ich seit einiger Zeit in fast 60 Stunden die Woche (auch wenns offiziell nur ne 40 Stunden Woche ist) und hab echt keine Lust mehr auch noch meinen Sonntag mit sowas zu verbringen. Laut Gemeinde bin ich jedoch dazu verpflichtet.
Gibts ne Möglichkeit wie ich da raus komm ohne auch noch Ärger zu bekommen?
4 Antworten
Auf dem Wahlamt anrufen oder schreiben, dass du an diesen Tagen nicht zu Hause bist, weil in Urlaub. Gleichzeitig aber Briefwahl beantragen.
Rufe an und sag, dass Du in Urlaub bist (orstabwesend) und deswegen diesmal nicht kannst. Wenn Du Glück hast, bist Du dann auch zukünftig aus der Datei.
Ich habe damals einfach angerufen. Die wollten keinen Nachweis. Ich hab dann allerdings auch noch Briefwahl beantragt (man weiss ja nie, ob die die Daten abgleichen).
Bei der Benachrichtigung , daß man als Wahlhelfer oder Wahlvorstand eingeteilt ist, liegt bei uns eine Antwortkarte bei, auf der man ankreuzen kann, 1. o.K., 2. geht aus gesundheitlichen Gründen nicht, 3. sonstige Gründe zur Ablehnung !
Habt ihr das nicht ?
mh, nö, sowas war nicht dabei...
Nein, das geht so nicht!
*Bundeswahlordnung:
*§ 9 Ehrenämter
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen
Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages,
Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben,
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.**
Für das nächste Mal solltest du dir das mal durchlesen und danach handeln:
§ 9 Bundeswahlgesetz
(4) Die Gemeindebehörden sind befugt, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Der Betroffene ist über das Widerspruchsrecht zu unterrichten.
Hatte ich mir auch schon überlegt. Muss ich da ne Buchungsbestätigung oder sowas vorlegen?