Berufsunfähigkeitsversicherung bei LWS-Syndrom?

8 Antworten

Manche schreiben hier vorschnell von Ausschluss, da lass Dich mal nicht verrückt machen. Der m.E. einzig sinnvolle Weg über eine Versicherungsmakler (Voranfragen) wurde hier schon mehrfach erwähnt. dabei ist es sehr wichtig dass nicht nur die Diagnose LWS im Raume steht sondern die genauen details aller Untersuchungen/Behandlungen, nicht nur die vor 2 Jahren sondern auch in der Zwischenzeit (wenn es welche gab). Ich würde mir mal von meiner Krankenkasse die kompletten Daten der letzten 3 Jahre geben lassen, wer weiß was der oder die Ärzte da noch diagnostiziert haben. Ersatzweise kannst Du Dich auch direkt mit dem damaligen Arzt (Orthopäde ?) in Verbindung setzen. Aber Alles dieses kann Dir ein versierter Versicherungsmakler erläutern und Dir behilflich sein.

Erst wenn man die qualifizierten Aussagen aller in Frage kommenden Versicherer hat (inkl. deren möglicher genauer Ausschlussklauseln wenn es sie denn geben sollte, auch hier gibt es durchaus Unterschiede), kann man weitere Schritte überlegen. Ein genereller Ausschluss der (Lenden)Wirbelsäule wäre in der Tat problematisch.

Hallo ChristopherN,

ein Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer speziell aufgrund der Gesundheitsfragen geprüft. Es wird ja doch ein immens hohes Risiko abgesichert.

Laut deiner Beschreibung macht eine Ferndiagnose nicht wirklich viel Sinn, da viele Gesellschaften die Risiken auch unterschiedlich einschätzen.

Du solltest vor dem "normalen" Antrag einen Probeantrag bei einer oder auch mehreren Gesellschaften stellen. Du musst in diesen die Gesundheitsfragen beantworten, die dann nach Arztanfragen geprüft werden. Danach erhälst du Bescheid, ob oder unter welchen Bedingungen dein Antrag angenommen wird.

Würdest du direkt einen Antrag stellen, der wiederum abgelehnt wird, musst du dies im nächsten Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung angeben. Hierzu bist du verpflichtet.

Wende dich einfach an einen Berater/Makler vor Ort. Dieser wird dir sicher gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Ich wünsche dir alles Gute!

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team der DEVK

Das führt in der Regel zum Ausschluss des Versicherungsschutzes für Rückenerkrankungen. Komplette Ablehnung glaub ich eigentlich nicht aber wir kennen ja den genauen Behandlungs-/Krankheitsverlauf nicht.

Kontaktiere einen Versicherungsmakler, welcher bei unterschiedlichen Anbietern zunächst anonym Angebote einholt, dann siehst du ja was raus kommt.

DerHans  19.02.2018, 12:46
Ausschluss ist immer problematisch.

Hinterher könnte man jede Menge andere Krankheiten, damit in Verbindung bringen.

DolphinPB  19.02.2018, 16:29
@DerHans

So pauschal Unsinn !!

Sofern Sie wegen der Diagnose keine BU-Versicherung bekommen, käme eine Dread-Disease-Versicherung in Betracht.Hier würden zumindest die schweren Krankheiten versichert sein. (https://www.dread-disease.org/)

Einen Ausschluss des Risikos LWS würde ich nicht akzeptieren, weil es dann im Leistungsfall immer wieder darum gehen könnte, dass die Vorerkrankung an der eigentlichen Erkrankung beteiligt ist.

Das Wirbelsäulensyndrom ist allerdings als Diagnose zunächst ziemlich oberflächlich. Sie besagt ja nichts weiter als dass Sie im Bereich der Wirbelsäule Schmerzen hatten. Ob diese nun im Rücken selbst oder im Bereich des Nackens sind und woher sie kommen, ist ja offenbar nicht diagnostiziert.

Ich würde mich an einen Versicherungsmakler wenden. Der kann nämlich im Vorfeld prüfen, bei welcher Versicherung ein Antrag sinnvoll wäre, vorher schon mal die Chancen sondieren und erst dann einen Antrag einreichen. Wenn Sie nämlich selbst Anträge einreichen, die dann abgelehnt wurden, müssen Sie irgendwann ein Kreuz bei "Wurden bereits Anträge abgelehnt" machen. Das ist in der Regel ein KO-Kriterium.

Bevor Sie dann den Antrag einreichen, fragen Sie den Arzt, was er genau in seiner Akte vermerkt hat!!!

Hall,

Versicherungsmakler in Deiner Nähe und den bitten Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern zu stellen.

Diese werden nicht registriert, man kann sich das beste Angebot dann erklären lassen.

Generell ist das kein k.o. Kriterium.

Beste Grüße

Dickie59