BU trotz Verdacht auf psychische Erkrankung?
Ich war vor ein paar Wochen beim Arzt und habe gesagt, dass ich vielleicht ADHS haben könnte. In meiner Akte steht nun "Verdacht auf ADHS". Ich möchte eine BU abschließen, daher wollte ich wissen ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung Einfluss auf die BU hat. Ich bin dem nie nachgegangen, also war nie beim Psychologen, es handelt sich lediglich um einen Verdacht.
4 Antworten
Damit hast Du dir ein richtiges Eigentor geschossen. Eine psychische Erkrankung, oder auch nur der Verdacht darauf ist ein 100% sicheres Ausschlusskriterium für jede Versicherung bei der Gesundheitsfragen gestellt werden. Du kannst bei den allermeisten Versicherung frühestens 10 Jahre nach unbestätigter Diagnose, bei ganz wenigen bereits nach fünf Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.
Alles was Du jetzt noch bekommen kannst, ist ne Zahnzusatzversicherung, Unfallversicherung, Erwerbsminderungs- Versicherung, Sterbegeld, Brillen- u. Hörgeräteversicherung, professionelle Zahnreinigung oder Körperschutzpolice.
Für Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentageld, Krankenzusatzversicherung, private Krankenversicherung usw usw usw, hast Du dich für viele Jahre aus dem Rennen genommen.
Es ist ja auch ZU EINFACH, eine neue Depression zu bekommen.
Psychische Erkranken sind heutzutage der HÄUFIGSTE Grund für eine vorzeitige Berufsunfähigkeit.
Das kannst du weder verschweigen, noch wirst du damit ohne Auflagen versichert. Du musst bereits im Antrag mitteilen, dass du selbst diese Vermutung geäußert hast. Dann musst du den entsprechenden Arzt benennen, der dann befragt wird. Nennst du ihn nicht, wird dein Antrag abgelehnt.
Da wirst du Probleme haben bei einer Online-Antragstellung - dies sollte unbedingt ein Versich.maklerbüro für dich erledigen wg. div. anonymer Risikovorabanfragen...
Gruß einer Versich.maklerin
Du musst beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alle deine Vorerkrankungen angeben. In der Regel wird beim Arzt nachgefragt. Du musst allerdings dafür zustimmen. Das kann aber Bedingung für den Abschluss sein. Wenn du also nicht einverstanden bist, kannst du die Versicherung erst gar nicht abschließen.
Wenn sich im Schadensfall (du würdest Berufsunfähig werden) herausstellen, dass bereits eine Vorerkrankung in diesem Bereich bestand, kannst du deinen Versicherungsschutz verlieren, wegen falscher Angaben.
Wenn du eine Vorerkrankung angibst hat das zur Folge, dass diese eine Krankheit oder teils auch allgemein in deinem Fall psychische Erkrankungen oder Teilgebiete daraus ausgeschlossen werden können. Dann bekämst du aufgrund einer Herzerkrankung die Leistung aus der Versicherung, also natürlich nach ärztlicher Begutachtung, aber für (spezielle) psychische Erkrankungen nicht.
In wie weit besteht denn wirklich der Verdacht auf ADHS? Weil nur weil ich zum Arzt gehe und sage, dass ich vielleicht Krebs habe, passiert da gar nichts. Wird dem Verdacht jetzt nachgegangen? Wie alt bist du denn?
Hast du dich mal informiert in wie weit man aufgrund ADHS berufsunfähig werden kann?
Im Prinzip kannst du es auch versuchen und wenn dann gewisse Erkrankungen ausgeschlossen werden würden schließt du die Versicherung doch nicht ab oder du machst es um alle anderen Erkrankungen zu versichern.
Dann klär mich mal bitte auf. Dann nehm ich sie raus.
- Du must längst nicht alle Erkrankungen aus der Vergangenheit angeben, sondern nur die und deren Verdacht aus dem Abfragezeitraum. Kleinere Krankheiten und kleine Verletzungen wie Schnupfen und aufgesclgene Ellenbogen darfst du ganz vernachlässigen. Ansonsten wird der Arzt erst im Versicherungsfall oder bei Angabe von Krankheiten konsultiert. Das macht vorvertraglich auch selten die Versicherung, sondern es wird dem Antragsteller aufgetragen.
- Niemand fragt beim Arzt nach, ausser Stichprobenartig zur eigenen Qualitätssicherung, oder bei besonders hohen Versicherumgssummen (zb. BU Rente monatlich über 2.000)
- Der wohl wichtigste Punkt. Bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung ist der Versicherer zum Rücktritt aus dem gesamten Vertrag berechtigt, er muss nicht willkürlich entscheiden "och, das bezahlen wir mal, das andere aber nicht". Der Rücktritt einer Versicherung erfolgt übrigens in solchen Fällen nicht zum Beginn rückwirkend, so dass der Versicherte zumindest seine Beiträge erstattet bekäme, sondern zum aktuellen Zeitpunkt und damit ist Versicherungsschutz und bezahlte Beiträge weg.
- Diabetes und psychische Erkrankungen sind in ihrem Verlauf und seinen Folgen für den gesamten Organismus vollkommen unvorhersehbare Risiken, weshalb sich keine mir bekannte deutsche Versicherung an der Stelle auf einen Risikoausschluss einlassen kann oder würde.
- Der Verdacht auf eine psychische Krankheit genügt zur Ablehnung, ganz gleich von wem der Verdacht ausgeht. Es zählt einzig und alleine der Eintrag und Zeitpunkt in der Patienten- Karteikarte. Kein Arzt ist im Stande, einen einmal gestellten Verdacht einer psychischen Erkrankung zu 100% auszuschließen. Er kann lediglich die Symtomfreiheit seit xx Monaten oder Jahren bestätigen.
- Einen Antrag, der eingereicht wird um das BU Risiko abzusichern, der dann abgelehnt wird, lässt den Fragesteller noch mehr ko sein als er es jetzt für absehbare Zeit ist. Jeder Antrag auf BU enthält die Frage "wurde jemals eine gleichartige Versicherung abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen?" Die Frage muss der Fragesteller dann in Zukunft mit ja beantworten, was zur ärztlichen Abfrage weit über den normalen Zeitraum hinaus führen würde. Da kann der Verdacht dann 20 Jahre zurück liegen und den Fragesteller dann immer noch als Boomerang einholen.
Danke für deine Rückmeldung. Lasse sie rausnehmen.
Du solltest deinen ersten Punkt überarbeiten. Wenn ich lese, dass man kleinere Krankheiten...vernachlässigen kann, dann kann ich dir nur die Daumen drücken, dass deine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Schadenfall dich nicht rausschmeisst!
Ich habe geschrieben "Krankheiten außerhalb des Abfragezeitraum müssen nicht angegeben werden" das ist soweit richtig, auch das nicht jeder Schnupfen und nicht jede kleine Verletzung angegeben werden muss, auch das ist richtig und entspricht den Annahme- Vorgehensweisen der VVersicherer. Allerdings, gibt man die orale Infektion an, muss man deren Ausheilung auch erklären. Das darf natürlich nicht verwechselt werden mit einer chronischen Krankheit oder einer schweren Grippeinfektion. Ich
habe im Leben schon so einige biometrische Versicherungen verkauft und entsprechend auch so einige Leistungsfälle, auch rd 10 Fälle die innerhalb der ersten paar Jahre in den Leistungsfall führten und keine/r meiner Kunden und Kundinnen wurdewegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung abgewiesen. Eklatentes Beispiel war eine junge Frau, die innerhalb des ersten Versicherungsjahres BU wurde. Die HanseMerkur hat vor Leistungsbewilligung wirklich jeden Stein umgedreht, um dann doch, nach 6 monatiger Prüfung, uneingeschränkt in Leistung treten zu müssen.
...ich habe mich auf deinen zweiten Satz bezogen, nicht auf den ersten.
Du solltest deine Antwort dringend löschen, es steht viel richtiges drin, aber noch mehr gefährlich falsches.