Bereitstellungszinsen für Kredit wegen später Verkaufsübergabe. Können wir die Kosten abwälzen?

4 Antworten

Isabell:

Du wohnst seit ca. drei Monaten im Objekt. Der Kaufpreis war noch nicht fällig. Du sparst drei Monatsmieten. Dies ist eine für dich äusserst günstige Vertragsregelung.

Mit dem Darlehensgeber hast du einen verbindlichen Darlehensvertrag geschlossen. Hierin ist u.a. eine klare Bereitstellungszinsregelung enthalten.

Den Grund, warum  es bisher nicht zur Darlehensauszahlung kam, hat der Darlehensgeber nicht zu vertreten. Die Verkäufer haben wahrscheinlich auch nicht garantiert, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Auflagen zu erfüllen sind.

Wie bereits empfohlen, sind von den Bereitstellungszinsen die (ersparten) Darlehenszinsen in Abzug zu bringen. Wie hoch ist denn die Differenz in Euro?

Entscheide selbst, die Differenz bei der Erbengemeinschaft wegen angebl. "grober Verschleppung/Untätigkeit" geltend zu machen. Lohnt es sich überhaupt?

Im KV heißt es üblicherweise: Kaufpreiszahlung bis tt.mm.jjjj oder spätestens 10 (14 ...) Tage nach Eintreten der Fälligkeitsvoraussetzungen.

D. h., erst wenn diese alle erfüllt sind, müsst ihr zahlen. In einem Erbfall, insbesondere bei einer Erbengemeinschaft, treten zusätzliche Abläufe hinzu. Es muss ein Erbschein her, es muss Einigkeit unter den Erben hergestellt werden etc.

Das kann ggfs. etwas länger dauern. Das ist aber das einem solchen Verkauf innewohnende Risiko und nicht notwendig Verschulden der Verkäufer.

Die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt dauert im Normalfall nicht länger als drei Wochen, es sei denn, Ihr seid in Leipzig. Da kann es auch einmal drei Monate und mehr dauern.

easyboots 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 16:30

Also um genau zu sein ist es so, dass die verstorbene Frau in Ihrem Testament stehen hatte, dass dieses Haus erstmal verkauft werden muss und dann das Geld an die 5 Kinder geht. Ein Nachlassverwalter hat also den Verkauf eingeleitet und erst hinterher war dann klar das dieses und jenes noch von der Verstorbenen fehlt. Die Erben sind allesamt in den USA verstreut und stehen trotzdem auch als Verkäufer im Vertrag.

was ist denn zum übergang nutzen/ lasten im KV vereinbart? normalerweise regelt man das alles im vertrag.. den ihr zusammen mit dem VK erarbeitet habt

easyboots 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 15:39

Habe den jetzt leider nicht zur Hand. Also drin steht auf jeden Fall, dass wir Ende August den Kaufpreis bezahlen müssen oder erst dann wenn wir dann im Grundbuch stehen. und das scheint sich hinzuziehen... Glaube nicht das was drin steht wegen unserem Kredit.

Colombo1999  26.09.2016, 16:17
@easyboots

Ich habe den Eindruck, dass Ihr nicht so recht wisst, was Ihr tut! Ins Grundbuch kommst Du ca. 3 Monate, nachdem der Kaufpreis gezahlt ist. Du meinst die Auflassungsvormerkung.

easyboots 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 16:33
@Colombo1999

Achso nein, das habe ich falsch aufgeschrieben, ich meinte, dass wir erst zahlen müssen wenn die ganzen Unterlagen und alles notarliche (in den USA über die Erbengemeinschaft) erfolgt ist. und natürlich erfolgt der Grundbucheintrag dann erst danach...

Betrachten Sie mal die eingesparen Zinsen im gleichen Zeitraum!

easyboots 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 15:41

Ja, dass auf jeden Fall. Aber die Vorstellung Zinsen zu zahlen, die dann einfach weg sind, nur weil man ein Kredit angefordert hat... Man zahlt umsonst, nur weil die Verkäufer nicht in die Puschen kommen.

schelm1  26.09.2016, 16:00
@easyboots

Zum Einen wohnen Sie bereits und zum Anderen konnte der Verkäufer nicht ahnen, dass Sie kein eigenes Geld für den Kauf besaßen!