Muss man als Praktikant 14 Tage durcharbeiten - ohne ein Wochenende?
In meinem Bekanntenkreis macht eine Studentin seit 4 Wochen ein Praktikum. Schon über Ostern ist sie fast jeden Tag zum Dienst eingeteilt. Im Dienstplan dachnach soll sie 14 Tage durcharbeiten. Sie muss laut Plan zwar nur 6 Std. am Tag arbeiten, aber mit der Fahrt ist sie täglich über 8 Std. unterwegs. Dabei entspricht ihr vereinbarter Lohn gerade mal die Fahrtkosten. Ist das überhaupt zulässig und was kann man dagegen tun, ohne eine schlechte Beurteilung zu riskieren?
4 Antworten
Also, Praktikanten werden ja sowieso immer ausgenutzt, aber das ist eig nicht okay. Wenn man am WE arbeitet, muss man normalerweise einen WE-Aufschlag bekommen. Wie der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt und wie lange das dauert ist allerdings nicht das Problem des Arbeitgebers. Sie sollte nochmal mit dem Chef darüber sprechen.
In welcher Branche macht man als Student denn ein Praktikum mit "Schichtdienst"?
Aber erstmal zur Frage....
1) Wie lange ihr Fartweg ist, hat nichts mit der Arbeitszeit zu tun, sprich sie arbeitet 6 h, normal sind 8 (+ Fahrtwege). Ob sie zum Job pendelt oder nicht, ist ganz allein ihr überlassen.
2) Wenn es in dem Job normal ist, dass man 14 Tage durcharbeitet und danach frei hat ist das völlig zulässig. Sie soll als Praktikant ja einen Einblick in die praktische Arbeit bekommen und dazu gehören in manchen Bereichen auch taffe Arbeitszeiten, die bereitschaft zu Dienstreisen, Schichtdienste oder andere Unannehmlichkeiten.
3) Die Tatsache, dass man nicht bezahl wird ist leider in vielen Fachbereichen normal. Hier gilt es etwas abzuwägen, gerade wenn man als Student z.B. durch eine Zweitwohung während der Praktikumdsdauer finanziell viel drauflegt. Wenn durch das Praktikum eine Stelle eingespart wird, ist das nicht ok, wenn man als Praktikant jedoch den Freiraum hat in alle Unternehmensbereiche reinzuschaun, sich die Kollegen Zeit nehmen einen zu betreuen und es einen Mehrwert für die eigene Ausbildung hat, dann sollte man es als Chance bergreifen. Vorallem, wenn man nach dem Praktikum evtl. die Chance hat als Gutachter, Honorarkräft etc. angestellt zu werden, kommt es äußertst schlecht sich z.B. über Arbeitszeiten zu beschweren.
Stimmt mit diesen Überlegungen muss man zunächst einmal arbeiten :-)
Sonntagsarbeit ist grundsätzlich erst einmal verboten; nur bestimmte Berufsgruppen dürfen mit Meldung bei der Berufsgenossenschaft davon abweichen. Der Samstag gilt laut Gesetz als Werktag; nur Tarifverträge haben dies verbessert. Ein Arbeitgeber, der dem Arbeitgeberverband nicht angeschlossen ist, ist aber nicht an Tarifverträge gebunden.
Hallo
Um die Frage besser zu beantworten sollte man wissen, was es für ein Praktikum ist
ein Schulpraktikum ist an feste Regeln vom Jugendschutz geknüpft
ein Arbeitspraktikum sieht da schon ganz anders aus.Die wtl. Arbeitszeit ist im Arbeitschutzgesetz geregelt und darf 45 Stunden nicht überschreiten, Ausnahmen sind möglich.
Die Fahrzeit zum Betrieb zählt nicht mit dazu. Der zyklus von einem Arbeitstag zum nächsten ist geregelt und muss mindestens 10 Stunden betragen
Wenn Du ein paar mehr Information hast kann ich auch genauer antworten
Frank