Dringend! Jugendamt&Familienhilfe: Falschaussagen & Zwingen zur Paartherapie - Darf das sein?!

4 Antworten

Das ist so aus der Ferne schlecht zu beurteilen. Ich gehe mal davon aus, dass Probleme bestehen, wenn eine SPFH Maßnahme aktiv ist. Eine solche Maßnahme wird bei hiesigen Jugendämtern(Land Bremen) auf eine Person "geschrieben", d.h. dass EIN(E) Famlienhelfer(IN) zuständig ist. WENN es vorher toll war und es nur mit der neuen Dame nicht läuft, dann rate ich dazu, zur Leitung des Trägers (AWO,DRK, DIAKONIE - whatever) Kontakt aufzunhemen. Eine Umschreibung (d.h. dass eine andere Person eingesetzt wird) ist zumeist mit Absprache im Jugendamt möglich. Sofern denn Gründe genannt werden können.... manchmal ist es nur die Chemie die nicht stimmt, wenn man aber vorweisen kann, dass man vorher gut mitgearbeitet hat, dann sollte das kein Problem darstellen.

Zwingen, eine Paartherapie zu machen, kann einen KEINER - außer das Gericht, das kann eine Auflage formulieren, aus der soetwas hervorgeht.

Lucyfan 
Beitragsersteller
 19.02.2015, 17:59

Naja, sie hatte früher mehrmals eine Familienhilfe beantragt, weil sie empfand eine zu brauchen. Hat keine bekommen wegen "Unzulänglichkeit" und jetzt, wo sie sich selber durchgeschaufelt hat stand das JA vor der Tür und hat ihr eine aufgedonnert wegen angeblicher KWG, die aber inzwischen mehrmals untersucht wurde. Das zweite Grundproblem ist ja die unbegründete Verlängerung der Maßnahme. Laut dem, was ich in meiner Ausbildung lerne und von meinem Bekannten weiß, sind die gezwungen, bei einer Verlängerung einen überprüften Grund anzugeben. Es ist weder ein Grund noch wurde irgendwas überprüft.

Das ist schon mal etwas Postives ...

PuppenLiesel98  19.02.2015, 18:10
@Lucyfan

VORALLEM muss SIE dem zustimmen... keine Maßnahme wird ohne das "Versprechen der Mitarbeit" bzw ohne Zustimmung der KE fortgeschrieben....

KWG ist ein anderer Schnack, dann gibt es ggf. auch Auflagen vom Gericht.... ich sag ja, aus der Ferne schlecht zu beurteilen....

Lucyfan 
Beitragsersteller
 19.02.2015, 18:35
@PuppenLiesel98

Eben, deshalb bilde ich mir (und mein Bekannter auch) ja auch ein, dass das nicht rechtskräftig ist. Die haben als Begründung nur angegeben, dass die Verlängerung erforderlich sei, aber auch das müssten sie ja begründen ...

Was ist mit der Drohung, wenn keine Paartherapie gemacht wird, kommen die Kinder weg? Hat aus unserer Sicht auch nicht Hand und Fuß.

Ja, wissen wir und damit beschäftigen wir uns auch extra noch.

Meistens sind Familienhelferinnen nicht beim Jugendamt angestellt sondern bei einer anderen Firma die für das Jugendamt tätig sind. Dass Kinder aus der Familie genommen werden entscheidet das Familiengericht und da kann man sich einen Anwalt nehmen. Das Jugendamt kann einen Antrag stellen, aber nicht entscheiden. Es wäre notwendig zu der zuständigen Sozialarbeiterin beim Jugendamt zu gehen und mitzuteilen, dass es mit der aktuellen Familienhelferin nicht funktioniert. Das aber nach Terminvereinbarung (nicht einfach hingehen), das Anliegen in einem ruhigen und sachlichen Ton vorbringen, sich Argumente vorher aufschreiben, dass man nichts vergisst. Weiterhin sollte deine Freundin sagen, dass sie weiterhin eine HIlfe möchte, es ja mit der anderen Familienhelferin in der Vergangenheit auch geklappt hat und sie mit der Frau jetzt einfach nicht zurecht kommt. Es kann ja durchaus sein, dass man mit einem Menschen absolut nicht klar kommt oder die Person nicht so gut in ihrem Job ist. Sie möchte einfach eine andere Person als Familienhelferin. Wenn deine Freundin ständig Stress mit ihrem Freund hat ist das nicht gut für die Kinder weil die das ja mitkriegen. Da ist so eine Paartherapie vielleicht eine gar nicht so schlechte Idee.

anny71  19.02.2015, 18:10

Wenn die Streiterein so sind, dass das Wohl der Kinder gefährdet sind, z.B. wenn Gewalt im Spiel ist und in der Nacht laute Auseinandersetzungen sind, dann kann das Jugendamt durchaus einen Antrag beim Familiengericht stellen. Entscheiden tut dann wie gesagt der Richter und man kann sich einen Anwalt nehmen. Zwingen kann man keinen zu einer Paartherapie, das ist halt eine Lösungsidee vom Jugendamt. Letzendlich wollen die nur, dass die Kinder nicht mehr Streitereien ausgesetzt sind. Vielleicht rufen ja auch Nachbarn beim Jugendamt an weil es laut ist und dann müssen die was unternehmen. Letztendlich wollen die nur dass die Streitereien aufhören, wenn die ohne Paartherapie aufhören ist ja auch gut.

casala  19.02.2015, 18:25
@anny71

euch muß bei einer beschwerde keiner zuhören, denn das amt muß auf eine schriftl. beschwerde schriftl. antworten. da kann nichts untern tisch gekehrt werden. schriftlich ist immer der sichere weg, weil aktenverwertbar. deine aussagen dürften doch die beschwerdegründe untermauern und somit den verdacht einer evtl. fehleinschätzung oder falschaussage der betreuerin bekräftigen.

Lucyfan 
Beitragsersteller
 19.02.2015, 18:28
@anny71

Ist nicht der Fall.

Die Sache ist ja die, dass meine Freundin und ihr Partner einem Therapeuten eh nichts erzählen würden und auch keinen wollen, da es ja - und da haben sie recht - ihre Entscheidung ist. Und wenn sie sich trennen wöllten, weil es nicht mehr geht, wäre das ja genauso ihr gutes Recht. Es geht ja auch um Sachen, wo keine Paartherapie was bringt, und eine Paartherapie bringt sowieso nur was, wenn man sich drauf einlassen kann.

Lucyfan 
Beitragsersteller
 19.02.2015, 18:30
@casala

Das bearbeiten sie ja auch nicht. Es sind "Unerheblichkeiten"

anny71  19.02.2015, 20:53

@lucyfan. casala liegt richtig. Schriftliche Eingaben sind aktenverwertbar, auch werden sie meistens vom Vorgesetzten gelesen. Jedoch sollte man die Form wahren und in angemessener Form sein Problem schildern und eine konkrete Frage stellen. Dann werden Eingaben auch beantwortet.

casala  19.02.2015, 22:01
@anny71

Lucifan, was bearbeiten sie ja auch nicht? eine schriftl. beschwerde etwa? das kannst du knicken, denn dann würden sie sich strafbar machen (das JA ist gemeint). danach gäbe es zudem noch die dienstaufsichtsbeschwerde. ich glaube nicht, daß da etwas nicht bearbeitet wird - wer macht sich schon gerne selbst angreifbar.

Lucyfan 
Beitragsersteller
 19.02.2015, 18:02

Haben wir ja schon versucht, uns hört ja keiner zu!

Sie haben nicht "ständig Stress", das war einmal dass die Frau es mitbekommen hat und daraus schließt sie das. Außerdem geht es nicht darum, ob es eine gute Idee ist, sondern ob man gezwungen werden kann, noch dazu mit der Drohung, dass sonst die Kinder wegkommen.

Ich würde zum Jugendamt gehen, da kann man bestimmt eine Beschwerde einreichen

anny71  19.02.2015, 18:01

Wenn es ständig Streit gibt den die Kinder mitkriegen muss was an der Situation geändert werden. Paartherapie ist eine Möglichkeit, sich von dem Mann trennen weil er nicht gut für die Kinder ist eine andere.

casala  19.02.2015, 18:06
@anny71

beschwerden muß man immer schriftlich vorlegen, denn dann kommt man um die antwort nicht herum und das amt muß stichhaltig begründen, warum sie unberechtigt ist - oder man schafft abhilfe. das mit der paartherapie ist ein absolut gängiges instrument, wenn unstimmigkeiten festgestellt werden. das darf man nicht überbewerten.

Lucyfan 
Beitragsersteller
 19.02.2015, 17:52

Haben wir schon versucht. Da wurde zuerst überhaupt nicht zugehört, dann wurden wir nicht für voll genommen. Dann haben wir gesagt, wir beantragen eben eine neue Familienhilfe und das mit der Paartherapie haben wir auch gesagt, die meinte nur so: "Ja, das ist ja wirklich Quatsch, wenn Sie das nicht wollen." Wochenlang war Ruhe und heute kam eine vom Jugendamt persönlich (!) - also nicht die Familienhilfe - und will jetzt wieder eine Paartherapie aufzwingen. Das können die doch nicht echt dürfen??

deinem letzten satz stimme ich voll und ganz zu. blöde kommis sind da keineswegs hilfreich.

mir ist beispielsweise der beschwerdeweg durchaus als lohnenswert bekannt. in verbindung mit deiner zeugenaussage/eidesstattlicher versicherung könnte sich da etwas bewegen. eine beschwerde muß bearbeitet werden und erfordert eine schriftl. bearbeitung und beantwortung. hat diese antwort eklatante mängel in der bewertung, kann man eine dienstaufsichtsbeschwerde einreichen oder damit zum anwalt gehen.

meines wissens gibt es aber auch im netz entsprechende foren, die sich mit behördenwillkür beschäftigen.