Dringend! Jugendamt&Familienhilfe: Falschaussagen & Zwingen zur Paartherapie - Darf das sein?!
Hallo erstmal, ich habe da ein Problem, oder besser, meine Freundin hat ein Problem. Sie hat drei Kinder und einen Lebensgefährten. Ein halbes Jahr lang hatte sie eine Familienhilfe, weil das Jugendamt meinte, sie braucht eine, kam mit dieser auch gut klar und die Kinder auch. Jetzt hat die Frau aber ein Kind bekommen, ist im Erziehungsjahr und steht deshalb nicht mehr zur Verfügung. Meine Freundin hat also eine neue bekommen, und mit der klappt überhaupt nichts mehr. Die nimmt sich Sachen raus, da kann man nur staunen, und stellt Behauptungen auf, die von vorne bis hinten erfunden sind. Das kann ich beurteilen, weil es in den Dokumenten, in denen diese Lügen stehen, um Tage geht, an denen ich persönlich dort war - also gesehen habe, wie es tatsächlich war (ein Beispiel: im Kinderzimmer befand sich angeblich kein Mobiliar - was sind bitte Kleiderschrank, Bett und Schreibtisch?). Es ist also handfest, dass sie da Sachen erfindet. Jetzt ist die Frau auch noch verlängert worden, obwohl eigentlich die "Maßnahme abgelaufen ist". Sie behauptet auch, es bestünde ein "Vertrauensverhältnis zur Familienhilfe" (also zu ihr selbst), obwohl sich die Kinder im Schrank verstecken, wenn sie zur Tür rein kommt, weil sie nicht mit ihr Reden wollen. Die neueste Aktion von ihr ist jetzt: weil zwischen meiner Freundin und ihrem Partner nicht alles rosarote Wolke ist, will sie meine Freundin und ihn zwingen, eine Paartherapie zu machen, "sonst kommen die Kinder weg". Das habe ich einem Bekannten erzählt, der Diplom-Sozialarbeiter ist; er meinte, dazu haben sie keinerlei Rechte und erst recht können sie deswegen nicht mit dem Wegnehmen der Kinder drohen. Stimmt das? Kann man sich dagegen und gegen das alles allgemein nicht irgendwie wehren, auch wenn das Jugendamt selber uns nicht zuhört? Oder müssen wir uns das etwa gefallen lassen? Ich hoffe wirklich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, und wenn ja, schon mal danke im Voraus!
Noch eine Bitte: Bitte nur ernstgemeinte Antworten! Die Angelegenheit ist mir wichtig und da sind alberne oder anfeindende Kommentare wirklich nicht angebracht. Danke.
4 Antworten
Das ist so aus der Ferne schlecht zu beurteilen. Ich gehe mal davon aus, dass Probleme bestehen, wenn eine SPFH Maßnahme aktiv ist. Eine solche Maßnahme wird bei hiesigen Jugendämtern(Land Bremen) auf eine Person "geschrieben", d.h. dass EIN(E) Famlienhelfer(IN) zuständig ist. WENN es vorher toll war und es nur mit der neuen Dame nicht läuft, dann rate ich dazu, zur Leitung des Trägers (AWO,DRK, DIAKONIE - whatever) Kontakt aufzunhemen. Eine Umschreibung (d.h. dass eine andere Person eingesetzt wird) ist zumeist mit Absprache im Jugendamt möglich. Sofern denn Gründe genannt werden können.... manchmal ist es nur die Chemie die nicht stimmt, wenn man aber vorweisen kann, dass man vorher gut mitgearbeitet hat, dann sollte das kein Problem darstellen.
Zwingen, eine Paartherapie zu machen, kann einen KEINER - außer das Gericht, das kann eine Auflage formulieren, aus der soetwas hervorgeht.
VORALLEM muss SIE dem zustimmen... keine Maßnahme wird ohne das "Versprechen der Mitarbeit" bzw ohne Zustimmung der KE fortgeschrieben....
KWG ist ein anderer Schnack, dann gibt es ggf. auch Auflagen vom Gericht.... ich sag ja, aus der Ferne schlecht zu beurteilen....
Eben, deshalb bilde ich mir (und mein Bekannter auch) ja auch ein, dass das nicht rechtskräftig ist. Die haben als Begründung nur angegeben, dass die Verlängerung erforderlich sei, aber auch das müssten sie ja begründen ...
Was ist mit der Drohung, wenn keine Paartherapie gemacht wird, kommen die Kinder weg? Hat aus unserer Sicht auch nicht Hand und Fuß.
Ja, wissen wir und damit beschäftigen wir uns auch extra noch.
Meistens sind Familienhelferinnen nicht beim Jugendamt angestellt sondern bei einer anderen Firma die für das Jugendamt tätig sind. Dass Kinder aus der Familie genommen werden entscheidet das Familiengericht und da kann man sich einen Anwalt nehmen. Das Jugendamt kann einen Antrag stellen, aber nicht entscheiden. Es wäre notwendig zu der zuständigen Sozialarbeiterin beim Jugendamt zu gehen und mitzuteilen, dass es mit der aktuellen Familienhelferin nicht funktioniert. Das aber nach Terminvereinbarung (nicht einfach hingehen), das Anliegen in einem ruhigen und sachlichen Ton vorbringen, sich Argumente vorher aufschreiben, dass man nichts vergisst. Weiterhin sollte deine Freundin sagen, dass sie weiterhin eine HIlfe möchte, es ja mit der anderen Familienhelferin in der Vergangenheit auch geklappt hat und sie mit der Frau jetzt einfach nicht zurecht kommt. Es kann ja durchaus sein, dass man mit einem Menschen absolut nicht klar kommt oder die Person nicht so gut in ihrem Job ist. Sie möchte einfach eine andere Person als Familienhelferin. Wenn deine Freundin ständig Stress mit ihrem Freund hat ist das nicht gut für die Kinder weil die das ja mitkriegen. Da ist so eine Paartherapie vielleicht eine gar nicht so schlechte Idee.
Wenn die Streiterein so sind, dass das Wohl der Kinder gefährdet sind, z.B. wenn Gewalt im Spiel ist und in der Nacht laute Auseinandersetzungen sind, dann kann das Jugendamt durchaus einen Antrag beim Familiengericht stellen. Entscheiden tut dann wie gesagt der Richter und man kann sich einen Anwalt nehmen. Zwingen kann man keinen zu einer Paartherapie, das ist halt eine Lösungsidee vom Jugendamt. Letzendlich wollen die nur, dass die Kinder nicht mehr Streitereien ausgesetzt sind. Vielleicht rufen ja auch Nachbarn beim Jugendamt an weil es laut ist und dann müssen die was unternehmen. Letztendlich wollen die nur dass die Streitereien aufhören, wenn die ohne Paartherapie aufhören ist ja auch gut.
euch muß bei einer beschwerde keiner zuhören, denn das amt muß auf eine schriftl. beschwerde schriftl. antworten. da kann nichts untern tisch gekehrt werden. schriftlich ist immer der sichere weg, weil aktenverwertbar. deine aussagen dürften doch die beschwerdegründe untermauern und somit den verdacht einer evtl. fehleinschätzung oder falschaussage der betreuerin bekräftigen.
Ist nicht der Fall.
Die Sache ist ja die, dass meine Freundin und ihr Partner einem Therapeuten eh nichts erzählen würden und auch keinen wollen, da es ja - und da haben sie recht - ihre Entscheidung ist. Und wenn sie sich trennen wöllten, weil es nicht mehr geht, wäre das ja genauso ihr gutes Recht. Es geht ja auch um Sachen, wo keine Paartherapie was bringt, und eine Paartherapie bringt sowieso nur was, wenn man sich drauf einlassen kann.
Das bearbeiten sie ja auch nicht. Es sind "Unerheblichkeiten"
@lucyfan. casala liegt richtig. Schriftliche Eingaben sind aktenverwertbar, auch werden sie meistens vom Vorgesetzten gelesen. Jedoch sollte man die Form wahren und in angemessener Form sein Problem schildern und eine konkrete Frage stellen. Dann werden Eingaben auch beantwortet.
Lucifan, was bearbeiten sie ja auch nicht? eine schriftl. beschwerde etwa? das kannst du knicken, denn dann würden sie sich strafbar machen (das JA ist gemeint). danach gäbe es zudem noch die dienstaufsichtsbeschwerde. ich glaube nicht, daß da etwas nicht bearbeitet wird - wer macht sich schon gerne selbst angreifbar.
Haben wir ja schon versucht, uns hört ja keiner zu!
Sie haben nicht "ständig Stress", das war einmal dass die Frau es mitbekommen hat und daraus schließt sie das. Außerdem geht es nicht darum, ob es eine gute Idee ist, sondern ob man gezwungen werden kann, noch dazu mit der Drohung, dass sonst die Kinder wegkommen.
Ich würde zum Jugendamt gehen, da kann man bestimmt eine Beschwerde einreichen
Wenn es ständig Streit gibt den die Kinder mitkriegen muss was an der Situation geändert werden. Paartherapie ist eine Möglichkeit, sich von dem Mann trennen weil er nicht gut für die Kinder ist eine andere.
beschwerden muß man immer schriftlich vorlegen, denn dann kommt man um die antwort nicht herum und das amt muß stichhaltig begründen, warum sie unberechtigt ist - oder man schafft abhilfe. das mit der paartherapie ist ein absolut gängiges instrument, wenn unstimmigkeiten festgestellt werden. das darf man nicht überbewerten.
Haben wir schon versucht. Da wurde zuerst überhaupt nicht zugehört, dann wurden wir nicht für voll genommen. Dann haben wir gesagt, wir beantragen eben eine neue Familienhilfe und das mit der Paartherapie haben wir auch gesagt, die meinte nur so: "Ja, das ist ja wirklich Quatsch, wenn Sie das nicht wollen." Wochenlang war Ruhe und heute kam eine vom Jugendamt persönlich (!) - also nicht die Familienhilfe - und will jetzt wieder eine Paartherapie aufzwingen. Das können die doch nicht echt dürfen??
deinem letzten satz stimme ich voll und ganz zu. blöde kommis sind da keineswegs hilfreich.
mir ist beispielsweise der beschwerdeweg durchaus als lohnenswert bekannt. in verbindung mit deiner zeugenaussage/eidesstattlicher versicherung könnte sich da etwas bewegen. eine beschwerde muß bearbeitet werden und erfordert eine schriftl. bearbeitung und beantwortung. hat diese antwort eklatante mängel in der bewertung, kann man eine dienstaufsichtsbeschwerde einreichen oder damit zum anwalt gehen.
meines wissens gibt es aber auch im netz entsprechende foren, die sich mit behördenwillkür beschäftigen.
Naja, sie hatte früher mehrmals eine Familienhilfe beantragt, weil sie empfand eine zu brauchen. Hat keine bekommen wegen "Unzulänglichkeit" und jetzt, wo sie sich selber durchgeschaufelt hat stand das JA vor der Tür und hat ihr eine aufgedonnert wegen angeblicher KWG, die aber inzwischen mehrmals untersucht wurde. Das zweite Grundproblem ist ja die unbegründete Verlängerung der Maßnahme. Laut dem, was ich in meiner Ausbildung lerne und von meinem Bekannten weiß, sind die gezwungen, bei einer Verlängerung einen überprüften Grund anzugeben. Es ist weder ein Grund noch wurde irgendwas überprüft.
Das ist schon mal etwas Postives ...