Benötigt die Schule eine Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht meiner Tante für mich?
Hallo Leute :) Da meine Eltern vor kurzem gestorben sind, hat meine Tante das Sorgerecht für mich bekommen. Ich bin 17 Jahre alt und besuche die 11. Klasse. Ich möchte herne wissen, ob ich eine Negativbescheinigung für die Schule brauche oder nicht? Ich werde in einem halben Jahr 18, lohnt sich das dann noch?
4 Antworten
deine tante hat kein sorgerecht für dich. das hat aufgrund des todes deiner elten, das jugenamt. deine tante hätte nur das sorgerecht, wenn sie einen gerichtsbeschluss in der tasche hätte.
sorgerecht wird nie per testament vererbt. das ist nicht möglich. sie wird die pflegschaft über dich haben und bekommt noch bisschen kleingeld für dich.
nein du musst garnix besorgen. das besorgt das amt schon für dich. in einem halben jahr besorgst du dir die dinge die dich betreffen halt selber.
Okay danke!
Muss ich das der Schule denn bestätigen? Meine Tante sagt, dass sich der Aufwand und die Kosten nicht lohnen würden, weil ich ja wie gesagt im Juni 18 werde.
du bist minderjährig, die schule will von dir keine bestätigung. wofür denn? sie wissen das das jugendamt die vormundschaft über dich hat und gut ist. sprich in rechtsfragen ist deine tante in keiner art auskunftsfähig oder unterschriftsfähig. für jede sache muss deine tante das jugendamt um erlaubnis fragen: ob du geimpft wirst, ob du zur klasesnfahrt darfst, ob ein konto eröffnet werden darf, ob du weiter in die schule gehst oder nicht etc. alles was deine eltern vorher bestimmten für dich, tut nun das jugendamt. deine tante darf nix bestimmen oder sie bestimmt im rahmen einer pflegschaft als pflegemutter. das müsste sie aber wissen in der hinsicht. warum also tangiert es dich - die schule hat doch sicher garnix gefragt?
Eine Kopie des Sorgerechtsbeschlusses reicht.
Ich hab keinen Sorgerechtsbeschluss - würde auch eine Kopie des Testaments, worin steht, dass meine Tante das alleinige Sorgerecht erhält, reichen?
dann hat deine tante nicht das alleinige sorgerecht. das hat sie nur wenn es vom gericht bestätigt wurde. also hat das jugendamt derzeit die verfügung über dich.
Wie wurde Deiner Tante die Sorge übertragen?
Diesen Beschluss brauchst Du, solltest Du die Schule wechseln müssen.
Wenn nicht, wenn das unter den Tisch fällt, ist da auch kein Drama.
Die Schule muss ich nicht wechseln.. Okay super, Danke!
ich denke nicht, da das in der schule ja darum geht dass kein fremder ein "kleines" Kind mitnimmt. Das trifft ja mit 17 eh nicht zu--- die Tante wird dich kaum abholen.
Wenn sie es brauchen werden sie es schon sagen --- ich würde nicht von mir aus fragen.
Okay, dankeschön!
Es tangiert mich, weil's um mich geht - und weil ich im Internet nicht viel darüber finden kann. Wollte mich einfach mal erkundigen und wissen, ob ich irgendwas besorgen muss. Danke