wie bekommt man das sorgerecht seines neffen?

11 Antworten

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Zieh Dir nicht rein, das Du rechtfertigen sollst, warum Deine Tante irgendwelche Entscheidungen fällt oder nicht fällt (verhütet oder Verantwortung gegenüber eigenen Kindern zeige nwill. . .) nicht Deine Baustelle!!!

Du selbst bekommst -z.B. beim Jugendamt- keine Beratung dafür, weil es Sache der Erwachsenen ist!! Das Deine Tante keine Verantwortung übernehmen kann/will ist übel für ihre Kinder, aber DU kansnt kaum etwas tun!

Deiner Mutter kannst DU raten, mit der Tante eine Betreuungsvereinbarung zu treffen. . .aber wenn die Tante nächste Woche es widerrufen will, wird das Kind hin und hergezerrt. . .das ist also keine "nachhaltige" Lösung. . .

Das komplette Sorgerecht abtreten geht nicht sooo einfach, dafür muss Rechtsbeistand her, sprich das sollte ein Rechtsanwalt einstielen. . .dafür müssen die Eltern dann mindestens eine Vereinabrung bei einem Notar unterschreiben und so weiter . . .kompliziert, aber eine REchtsanwalt wird wissen, wie das geht. . . im Endeffekt kann das aber nur ein Familiengericht beschliessen, damit das Kind nicht weiterhin hin und her gerissen wird. . .

sie braucht gar kein offizielles Sorgerecht zu bekommen, jeder kann prinzipiell bestimmen, wo sein Kind leben soll, solange dort die Versorgung gewährleistet ist. Das Kind könnte also einfach zur tante ziehen, damit die Tante aber rechtlich alles regeln kann, sollte die Mutter dann bestimmte Vollmachten ausstellen (z.B. für Arztbesuche)

charmpagner  28.02.2011, 13:54

Das Sorgerecht beinhaltet auch Pflichten, z.B. die Erziehungspflicht. So einfach weggeben kann man Kinder nicht. Eine Betreuungsvereinbarung ist sicher möglich, aber das Jugendamt sollte in jedem Fall hinzugezogen werden.

Dekol  28.02.2011, 14:30
@charmpagner

Diese Pflicht kann auch darin bestehen, Personen in die Betreuung / Versorgung der Kinder einzubeziehen, wenn man es selber nicht schafft - rein rechtlich hat man dann seiner Pflicht Sorge getragen, rein praktisch kann es natürlich nicht schaden, wenn das Jugendamt einbezogen wird, alleine schon wegen der anderen Kinder. Ansonsten weiss ich von meiner ehemaligen Tätigkeit beim Jugendamt, dass sehr häufig Kinder bei Verwandten aufwachsen, ohne dass dies den Behörden bekannt ist und rechtlich ist das wie gesagt auch völlig in Ordnung - wollte mit meiner Antwort in erster Linie auf die Frage eingehen und nicht so viel nebensächliches schreiben.

charmpagner  28.02.2011, 15:00
@Dekol

Es liegt ja hier kein theoretischer Fall vor. Schau dir doch die Aussagen zu den Familienverhältnissen durch und dann prüfe einmal die aus Sicht einer Jugendschutzbehörde richtigen Schritte. Wir haben einige wertvolle Hinweise, sowohl zur Herkunftsfamilie als auch jener, welche die Inobhutnahme bewerkstelligen soll. Möchtest du hier - als "ehemals Tätiger beim Jugendamt" - tatsächlich dazu raten, dass diese beiden Familien sich die Kinder untereinander aufteilen sollen?

sumba  02.03.2011, 23:59
@charmpagner

ja das möchte sie. es geht dich nichts an, wie die familie das innerhalb regelt. es kann dir einfach egal sein. wenn dadurch geregelt ist, das das kind im familienkreis aufwächst ist das besser als ein heim oder fremde.

charmpagner  06.03.2011, 00:42
@sumba

Du scheinst etwas schizo zu sein..?! Zur Erinnerung, deine eigenen Worte: ...sollte die tante mal psychisch durchgecheckt werden und die schwester ebenfalls. kinder sind keine sache die man von a nach b bringt. ich denke die frau ist nicht fähig auch nur ein kind zu betreuen...(Zitat Ende) Und jetzt soll die Familie es nun doch alles selbst regeln? Dein Zustand ist bedenklich... Und etwas Grundsätzliches: Nein, die Familienzustände sind mir nicht egal und dürfen auch keinem Bürger egal sein, wenn der Verdacht naheliegt, dass das Wohl auch nur eines Kindes gefährdet ist!

Ohje,ohje.

Ich würde mich an das Jugendamt eurer Stadt wenden. Die können euch genaues dazu sagen.

Ui, das ist eine schwierige Frage, die Deine Tante möglicherweise mehr als ihr ältestes KInd kostet. Denn sicher müsste man das Jugendamt informieren, dass ihr dann u.U. auch das Sorgerecht für die beiden kleineren abspricht.

Aber ich frage mich, wie sich dein Neffe fühlen wird, wenn ihn seine Mutter "so einfach abschiebt" wegen des neuen Babys.

Dekol  28.02.2011, 13:02

Sorgerechtsregelungen trifft nur das Familiengericht und nicht das Jugendamt, rein rechtlich muss sich die Mutter an keine der beiden Institutionen wenden, aber sinnvoll wäre es wahrscheinlich schon, sich an das Jugendamt zu wenden

charmpagner  28.02.2011, 13:46
@Dekol

Das Familiengericht braucht die Informationen des Jugendamts, ohne dessen Mitwirkung geht gar nichts

Dekol  28.02.2011, 14:36
@charmpagner

natürlich, aber Entscheidungen diesbezüglich fällt nur das gericht. Im übrigen muss gar keine Sorgerechtsentscheidung getroffen werden, wenn die Mutter sich freiwillig auf Hilfe einlässt und wenn es nur innerfamiliär geregelt wird, ist das auch in Ordnung.

Lisaaa15 
Beitragsersteller
 28.02.2011, 12:57

er ist eineinhalb und sowieso lieber bei meiner mutter als bei seiner

zuarin  28.02.2011, 13:03
@Lisaaa15

Naja - jetzt versteht er es noch nicht, aber wenn er älter ist, wird er sicher Fragen stellen.

charmpagner  28.02.2011, 13:48
@zuarin

Fragen kann er ja. Es ist aber ein weit verbreiteter Irrtum, dass Kinder in jedem Fall am besten bei ihren leiblichen Eltern untergebracht sein sollten!

zuarin  28.02.2011, 13:56
@charmpagner

Das mein ich auch nicht. Aber er wird irgendwann begreifen, dass ihn sein Mutter wegen des Babys abgeschoben hat.

Deine Mutter und deine Tante sollten sich dazu vom Jugendamt beraten lassen. Natürlich könnte das Kind bei deiner Mutter wohnen, wenn es keine Einwände des Jugendamts gäbe. Deine Mutter hätte aber dann nur Verpflichtungen, keine Rechte in Bezug auf das Kind.

Erst bei einer Adoption durch deine Mutter hätte sie das volle Sorgerecht für das Kind deiner Tante. Aber wie gesagt: Ohne Jugendamt geht das alles nicht, das wäre illegal. Denn deine Tante hat ja Verpflichtungen ihren Kindern gegenüber, sie kann sie nicht so ohne weiteres verteilen...

sumba  02.03.2011, 23:57

so ein blödsinn. das ist nicht illegal. die rechtlichen sachen für das kind könnten durch eine vollmacht seitens der kindesmutter erledigt werden oder mittels einer pflegschaftsvereinbarung oder indem sie die sachen die das kind betreffen einfach immer unterschreibt. dein paragraph ist in dieser hinsicht uninteressant.

charmpagner  06.03.2011, 00:35
@sumba

Deine Intention erschließt sich mir nicht. Lies einmal deinen eigenen Antwort-Text, dann weiß du, warum ich so argumentiere und warum der 1666 sehr wohl infrage kommt...Denn angesichts dieser Zustände, die du selbst aufgreifst, ist das JugA bei einer solchen "Transaktion" einzuschalten. Alles andere wäre unverantwortlich!

Dekol  28.02.2011, 14:33

so ein UNSINN, rein rechtlich ist es keine illegale Handlung, wenn es ohne das Jugendamt abläuft, lies dir mal das SGB VIII durch und nenne mir worin du das begründest.

charmpagner  28.02.2011, 14:54
@Dekol

"Unsinn" hier herumzuschreien ist kein guter Stil. Das Jugendschutzgesetz allein hilft nicht weiter, es muss natürlich im entsprechenden Zusammenhang angewendet werden! Und dazu gibt es §1666, denn schließlich liegt hier ein begründeter Verdacht auf eine seelische Gefährdung des Wohl des Kindes vor. Dazu ist das Jugendamt einzubeziehen.