Belegeinsicht Jahreskostenabrechnung?
Hallo Leute,
ich habe eine ziemlich hohe Nebenkostenabrechnung bekommen und eine Einsicht der Originalbelege bei der Hausverwaltung beantragt. Ich habe bei meiner Internetrecherche gelesen, dass ich die Belege abfotografieren darf. Leider habe ich keinen genauen Verweis auf die Rechtsgrundlage herausgefunden. Daher meine Frage an euch: Auf welcher Rechtsgrundlage (Gesetz, Paragraph?) darf man die Belege bei der Hausverwaltung abfotografieren?
Freundliche Grüße
4 Antworten
Für das Abfotographieren an sich gibt es kein Gesetz. Aber man kann sich dazu mal das Gesetz zur Belegeinsicht genauer anschauen. Und nach dessen Sinn und Zweck soll der Mieter in die Lage versetzt werden, die Korrektheit der Abrechnung überprüfen zu können. Hierfür genügt aber unter Umsänden das reine Anschauen nicht. Man muss es später nochmal genauer nachrechnen, oder man muss jemanden um Rat fragen können, wenn man selber etwas nicht ganz versteht. Aus diesem Grund kann der Vermieter das Abfotographieren nicht verweigern, er hätte andernfalls seine Pflicht, die Belegeinsicht zu gewähren, nicht voll erfüllt.
Und ich halte von Links nur bedingt etwas, ich erkläre lieber mit eigenen Worten, warum etwas so ist wie es ist oder wie es sein soll. Denn das hilft dir dann ggf. beim Vermieter zu argumentieren.
Du kannst dir auch kostenpflichtige Kopien machen lassen, also wirst du sie auch abfotografierne dürfen
.... bei uns darf der liebe Mieter die unklaren/strittigen Belege einsehen und natürlich abschreiben oder eben klicken, wenn er es nicht schnallt.
Im Mietrecht gilt auch meist das Gesetz doch gar nicht, damals gab es wenig/keine Eierpötte.
Alle, also komplett, ist Schikane, so die Gerichte auch bei uns.
Und wieso eigentlich Hausverwaltung?
Bei uns ist der Vermieter der Ansprechpartner.
Viel Glück.
Mietgesetz §259 BGB
Ja, ich hab auch bis jetzt nur Gerichtsurteile dank der Links von Petz1900 und UteSusanne und aus eigener Recherche dazu gefunden, die zu Gunsten des Abfotografierens entschieden wurden.