Bekommt mein Kumpel eine Strafe wegen nicht absichtlichen Tankbetrugs, hat folgendes bekommen, was soll er machen?
Er hat vergessen nach dem tanken zu bezahlen, weil er sonst immer am Tankautomaten getankt hat und war nicht mehr gewohnt an der Tankstelle zu bezahlen.
Nach dem einhängen des Schlauches war er mit den Gedanken schon weiter, weil er sonst immer am Automaten tankte und fuhr weg, bekam eine Anzeige. Als er dann den Geldbeutel auf seinem Beifahrersitz sah, hat er es gemerkt, da dieser immer noch in gleicher Position lag, drehte sofort um und hat bezahlt und hat sich entschuldigt. Die Anzeige wurde von der Tankstelle aber schon gemacht.
Nun hat er von der Polizei ein Formular bekommen, wo er Stellung nehmen soll und mit kreuzchen
- Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafverfahren
einverstanden
nicht einverstanden.
2.Bei einer Straftat: Ich bin mit einer Einstellung des Ermuttlungsverfahren gegen Auflagen und Weisungen gemäß § 153
einverstanden
nicht einverstanden
Wenn er bei 1. ankreuzt, dass er einverstanden ist, kommt es zur Gerichtsverhandlung.
Wenn er bei 2. ankreuzt dass er gegen Auflagen und Weisungen einverstanden ist, muss er bezahlen.
Also was soll er machen?
Was soll er schreiben? Soll er genau das schreiben was oben steht, wie es war? Wie hoch die Auflagen und Weisungen sind steht hier ja nicht. Und was heisst Erledigung im Strafverfahren? Dann kommts doch zur Gerichtsverhandlung wenn er einverstanden ankreuzt - oder? Und wenn er nicht einverstanden ankreuzt was dann?
8 Antworten
Wenn er bei 1. ankreuzt, dass er einverstanden ist, kommt es zur Gerichtsverhandlung.
Nein, das entscheidet die Staatsanwaltschft und zur einer Hauptverhandlung kommt es ganz sicher nicht, sondern das wird wenn dann mit Strafbefehl erledigt.
Wenn er bei 2. ankreuzt dass er gegen Auflagen und Weisungen einverstanden ist, muss er bezahlen.
Nein, auch das entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Wenn es so war, wie dargestellt, dann hat er sich nicht strafbar gemacht. Die Frage ist, ob die Staatsanwaltschaft das glaubt. Auf diesem Zettel am besten gar nichts ankreuzen, denn das kann einem Schuldeingeständnis gleichkommen.
Ok. Soll er dann etwas schreiben, dass er es vergessen hat und dann sofort umgedreht hat als er es merkte und bezahlte?
Er kann / sollte in beiden Varianten 1 ankreuzen.
- Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafverfahren einverstanden. Bedeutet in der Regel Strafbefehl, also keine Gerichtsverhandlung.
- Ja, dann muß er auch zahlen. Eine Geldbuße, allerdings ohne zusätzliche Gerichtskosten wie beim Strafbefehl.
- Letztlich entscheidet da sowieso die Staatsanwaltschaft.
- Zweifel an der Straftat gibt es ja offenbar nicht. Sachverhalt kurz schildern und auf einen milden Staatsanwalt hoffen.
Natürlich gibt es Zweifel, weil es keine Straftat ist.
Das wäre wohl das Dümmste was er machen kann wenn er etwas ankreuzt, heistt Schuldeingeständnis.
Was du schreibst kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Ist es jetzt eine Straftat oder nicht.
Er ist nur verpflichtet Angaben zu seiner Person zu machen. Darüber hinaus zu nichts.
Ich vermute mal dass auch das Feld "Ich gebe die Straftat nicht zu" vorhanden ist, oder? Auch das NICHT ankreuzen. Nur angaben zur Person machen und weg mit dem Ding....
Sollte danach ein weiterer Brief mit einer Vorladung kommen, bestenfalls höflich absagen. Auch hierzu ist man NICHT verpflichtet. Auch wenn z.T. gleich die "Drohung" mit einem Termin beim Staatsanwalt oder Richter drin ist...
Natürlich kommt dann eine Vorladung wenn man nichts schreibt und ankreuzt. Wenn man einen termin zur Gerichtsverhandlung hat, muss man kommen.
Deshalb ist es besser vorher schreiben wie es war, um ein teueres Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Wer sagt das? Ich glaube ein Rechtsanwalt wird hier am ehesten eine Beratung geben können, auch wenn es etwas kostet...
Es wird nicht folgenlos bleiben... Die Polizei ist hier aber definitiv nicht die "Clearingstelle" für diese Sache...
Dann ist aber der rechtsanwalt teuerer mit 150 Euro wenn es 100Euro kostet wie ein anderer schreibt und es wäre nicht klug, nichts anzukreuzen.
Dann wirds nämlich noch teuerer
Betrug ist ein Vorsatzdelikt. Fahrlässigen Betrug gibt es strafrechtlich nicht.
Die Betrugsabsicht (subjektiver Tatbestand) muss ihm zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Ok und was soll er nun konkret machen?
So hab ich es gemacht: Angaben zur Person und abschicken. Dann wird man bei der Polizei vorgeladen und darf Stellung nehmen. Erzählt man wie es war, erhält man evtl . Nur Post vom Staatsanwalt. Dort steht deine Strafe. Ist man einverstanden, dann zahlt man und wenn nicht landet das vor Gericht.
Ich war einverstanden mit der Strafe vom Staatsanwalt und zahlte letztendlich 100 Euro Strafe. Hab aber auch zuvor am selben Tag als ich getankt habe den Sprit bezahlt. Quittung aufgehoben und bei der Polizei vorgelegt.
Wieviel Minuten später ist dir das aufgefallen, dass du nicht bezahlt hast? Hast du Tagessätze bekommen, wenn ja wieviel?
Bist du jetzt vorbestraft?
Das ist mir erst aufgefallen als die Polizei mich zuhause noch am selben Tag besucht hat. Und ich hab mich vorher noch gewundert warum ich noch soviel Geld im Portmonee habe.
Letztendlich war es nur eine Geldstrafe von 100 Euro. Ohne tagessätze und ohne gerichtsverhandlung.
Mich hat die Polizei nicht besucht. Ich habe nach ca. 15 Minuten umgedreht und sehe nicht ein, dass ich eine strafe bezahlen soll.
Das ist vielleicht die beste Antwort die ich finden konnte.
Allerdings wenn er nichts schreibt kommt es zur Gerichtsverhandlung. Soll er dann schreiben dass er umgedreht hat und bezahlt hat?