Tankstelle vorsatzloses Nichtbezahlen
Hallo Leute,
hatte dummerweiße vergessen an der Tankstelle zu bezahlen. Hatte eine Anzeige wegen Tankbetrug bekommen. Hatte die Rechnung + Spesen direkt mit der tankstelle ausgeglichen und die haben die Strafanzeige zurück genommen.
Nun habe ich aber nochmal Post bekommen von der Polizei, wo ich stellung nehmen sollte. Ich sagte natürlich das ich die Straftat Tankbetrug nicht getan habe und mir bewusst ist das man bezahlen muss ich aber durch streß einfach vergessen hatte und einfach vorsatzlosen nichtbezahlen war.
Was kann jetzt noch auf mich zu kommen? Was für Kosten muss ich bezahlen?
13 Antworten
Ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.
Es kann aber auch sein, dass ein Strafbefehl kommt, gegen den du dann Einspruch einlegen musst (steht genau im Strafbefehl beschrieben).
Möglich ist auch eine Einstellung gegen Geldbusse.
In Wikipedia kannst du finden, dass Betrug ein Offizialdelikt ist. Es kann also auch verfolgt werden, wenn die Tanke den Strafantrag zurück genommen hat.
Aber wie oben beschrieben, das ist alles in der Schwebe und von der "guten Laune" der Staatsanwaltschaft abhängig.
Wem willst das denn erzählen? Betrug ist ein Offizialdelikt. Wenn die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erhält, wird sie ermitteln und auch dafür sorgen, dass ein Strafbefehl ergeht. Dass du den Schaden mittlerweile ausgeglichen hast, ist wohl selbstverständlich, schützt dich aber nicht vor der Strafe.
Sorry. Es ist nicht die erste Aufgabe des Staatsanwalts, dafür zu sorgen, daß jemand einen Strafbefehl erhält. Seine Aufgabe ist, den Sachverhalt aufzuklären, auch in subjektiver Hinsicht. Und in so einem Fall wie oben geschildert, ist die einmalige Vergeßlichkeit durchaus glaubhaft. Also kein Vorsatz, und damit folgenlose Einstellung. Es werden übrigens über 50 % aller Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Du hast Glück und musst keine Kosten bezahlen. Wenn Du vorher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, wird das einfach so eingestellt werden.
Besser wäre es natürlich gewesen, wenn Dir selbst noch vorher eingefallen wäre, dass du das Bezahlen vergessen hast, bevor Du Post von der Polizei oder von der Tankstelle bekommen hättest.
Aber der Straftatbestand des vollendeten Betrugs ist auf jeden Fall erfüllt, wenn Du ohne Bezahlung mit dem Auto vom Hof gefahren bist. Es gibt auch Tankstellen, die schicken Dir dann sofort die Polizei auf den Hals, dann wirst Du ca. 5 bis 10 Minuten nach dem tanken gleich gestoppt!
Betrug ist kein "Antragsdelikt", d. h., um die Strafverfolgung in Trab zu bringen, bedarf es keines Strafantrags des Geschädigten. Das ist die Theorie. In der Praxis erfährt die Polizei i. d. R. ja erst von der Straftat, wenn der Leidtragende Medlung macht. Ob das Verfahren eingestellt oder öffentliches Interesse bejaht wird, entscheidet nicht der aufnehmende Beamte sondern der Staatsanwalt. Seine Entscheidung richtet sich nicht unwesentlich nach den "Vorsünden" des Täters. So lange es zu keinem rechtskräftigen Urteil kommt, hast du mit Kosten nichts am Hut.
"eingestellt" wegen was auch immer (Geringfügigkeit, kein öffentl. Interesse...) bedeutet, der "Verdächtige", also der Täter hat sich an dem "finanziellen Ermittlungsaufwand" seitens der Polizei nicht zu beteiligen, das sind dann Staatskosten. Anders wäre es, wenn durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln größere Einsatzmaßnahmen erforderlich wurden (Suchaktionen, Einsätze von Hundestaffeln oder Hubschraubern, Feuerwehr usw.) Dann könnte im Nachhinein der Täter in Regress genommen werden,
Was mir noch einfiel: Eine evt. Einstsellung des Verfahrens kann mit Auflagen verbunden werden. Das klingt dann im Amtsdeutsch in etwa: "Um öffentliches Interesse abzuwehren wird dem Beschuldigten auferlegt, eine Geldbuße von xy an eine soziale Einrichtung zu zahlen". Vielleicht meinte das der Ratgeber mit möglicherweise anfallenden Kosten.
Wenn die Tankstelle die Anzeige zurückgezogen hat und dir kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, sollte der Vorgang damit zu den Akten gelegt werden. Bei Wiederholung deiner Vergesslichkeit, könnte das aber nochmal auf den Tisch kommen.
also wenn es heißt eingestellt wegen geringfügigkeit ( das meinte der polizist) dann gibts keine zusätzlichen Kosten?