Bekommt man den Betrag erstattet , wenn man arbeitslos geworden ist?
Meine Freundin und ich haben schon länger einen Urlaub bei Center Parks gebucht. Sie ist jetzt arbeitslos geworden :/... Wir haben eine reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
Bekommen wir den Betrag zurück erstatten oder einen Teil?
Wäre super wenn sich jemand auskennen würde. Danke im Vorraus
8 Antworten
Deswegen bekommst du wahrscheinlich nichts zurück, außer es ist in der Reiserücktrittsversicherung dort auch niedergeschrieben. Normal bekommst du Geld zurück, wenn du eine Reise wegen einer Krankheit oder eines familiäre Ereignis (Todesfall) nicht antreten kannst. Lies dir mal die Vertragsbedingungen durch
Hier ein Auszug aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen von Center Parcs.
8. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei
einem Rücktritt entstehen folgende Kosten:
•
Bis 45 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 30 % des
Mietbetrags.
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Ab 44 bis 30 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von
50 % des Mietbetrags.
•
Ab 29 bis 7 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von
75 % des Mietbetrags.
•
Ab 6 Tage vor der Anreise, am Tage der Anreise sowie bei Nichtanreise
entstehen Gebühren in Höhe von 95 % des Mietbetrags sowie 75 % der
eventuell gebuchten Arrangement-Beträge
9. Reiserücktrittskostenversicherung
Es wird Ihnen empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung
(nachfolgend RRV) abzuschließen. Prämieneinzug und
Schadensabwicklung erfolgen über Center Parcs. Der Abschluss einer RRV
ist am Tag der Buchung möglich, spätestens aber eine Woche nach
Buchung. Bei Buchungen ab 3 Wochen vor Anreise kann die RRV nur am Tag
der Buchung und nicht später hinzugebucht werden. Durch den Abschluss
einer RRV können Sie sich gegen die bei der Stornierung entstehenden
Kosten schützen, falls Sie oder einer der Reiseteilnehmer die Reise aus den
nachfolgend genannten Gründen nicht antreten kann:
a)
Tod, schwerer Unfall
b)
unerwartete schwere Krankheit, Schwangerschaft mit Komplikationen
c)
erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer,
Elementarereignissen, vorsätzlicher Straftat eines Dritten
d)
nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Abschluss der RRV sich auf das
gemietete Objekt bezieht. Soweit eine Teilnutzung durch einzelne
Reiseteilnehmer erfolgt, liegt keine Nichtnutzung vor, und Center Parcs hat
Anspruch auf den vollständigen Buchungsbetrag. Es gelten im Übrigen die
allgemeinen Bedingungen für die RRV. Der Versicherungsschutz beginnt mit
der vollständigen Zahlung der Versicherungsprämie und endet bei Abreise
aus dem Park. Im Falle einer Stornierung, für die eine RRV abgeschlossen
wurde und für die ein Versicherungsgrund vorliegt, wird die geleistete
Zahlung abzüglich der Versicherungsprämie, Versicherungssteuer und
Bearbeitungsgebühr der gezahlten Selbstbeteiligung in einer Höhe von 32 €
erstattet. Über den Reiserücktritt müssen Sie Ihre Buchungsstelle sofort,
jedoch spätestens bis zu 5 Tage nach Eintritt des RRV-Grundes, informieren.
Die Buchung wird sofort nach Erhalt des Stornierungsauftrages storniert,
ein Widerruf ist hiernach nicht mehr möglich. Bei der Stornierung einer
kurzfristigen Buchung (ab dem 21. Tag vor Reiseantritt), für die eine RRV
sowie der Versicherungsgrund vorliegen, werden die Stornierungskosten
(siehe oben) nachträglich in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise aus
einem der RRV-Gründe lassen Sie sich den Abreisetermin schriftlich von der
Rezeption bestätigen. Wir erstatten anteilig die Übernachtungen, die Sie
nicht in Anspruch genommen haben. Nicht genutzte Zusatzleistungen
(Bettwäsche, Fahrräder, Gutscheine) können nicht erstattet werden. Eine
Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie
das Stornierungsformular vollständig ausgefüllt zusammen mit
entsprechenden Belegen (z. B. ärztliches Attest) an Center Parcs Köln
zurückschicken.
http://pages.centerparcs.com/webdocs/CPconditions/DE_O_12.pdf
Danke für die Mühe 👍
Reiserücktrittsversicherungen treten nur bei Krankheit oder Todesfall in der Familie ein. Dass jemand arbeitslos werden kann, muss man einkalkulieren.
Das kann man so allgemein NICHT sagen!
Bei einem unerwarteten Jobverlust aus betriebsbedingten Gründen, trägt die Reiserücktrittsversicherung die bei einer Reisestornierung anfallenden Stornokosten. Eine Leistungsübernahme bei Kündigung kann erfolgen, wenn diese unerwartet und unvorhersehbar durch den Arbeitgeber eintritt.
Quelle: http://www.reiseschutzcheck.de/info-tipps/reiseruecktritt-kuendigung-arbeitsplatzwechsel.html
Über die Reiserücktrittversicherung bekommt ihr den Betrag zurück deshalb schließt man das ja ab
Das musst du in deinem Versicherungsvertrag nachlesen, bei welchen Ursachen dein Versicherungsvertrag zahlt!
Verlass dich NICHT auf die Antworten hier! Nicht alle Versicherungen haben die selben Konditionen!
Nur das, was in deinem Vertrag steht, ist für deine Reise bzw. für deine Stornierung der Reise gültig!
In jedem Fall musst du die Versicherung und den Reiseveranstalter umgehend informieren, wenn feststeht, dass ihr stornieren müsst.
Wenn ihr die Entscheidung hinaus schiebt und sich dadurch die Stornokosten erhöhen, kann es sein, dass das eine "Obliegenheitsverletzung" ist und die Versicherung deshalb weniger oder gar nichts zahlen muss.