Darf man während der Eingliederung im Urlaub gehen?
Hallo mache jetzt eine Eingliederung die bis zum 10.12.17 geht. Jetzt mein Problem im Mai habe ich für den 01.12-09.12 Urlaub gebucht der auch schon für 4 Personen bezahlt ist. Ich habe keine Reiserücktrittsversicherung. Das ist genau die letzte Woche der Eingliederung. Der Arzt sagt er sieht da keine Probleme und von der Firma war der Urlaub auch genehmigt. Krankenkasse steht noch offen. Muß ich die Reise jetzt absagen bzw wer kommt für die entstandenen kosten auf. Danke schon mal im voraus
3 Antworten
Wenn Du in Urlaub willst, sollte die Wiedereingliederung beendet sein.
Während der Wiedereingliederung bekommst Du Dein Geld von der Krankenkasse, da Du noch nicht voll arbeitsfähig bist.
Bei Arbeitsunfähigkeit kann man keinen Urlaub nehmen, das ist rechtlich nicht möglich.
Solltest Du bis zu Deinem gebuchten Urlaub "arbeitsfähig" sein, kannst Du selbstverständlich Urlaub nehmen und verreisen
Soweit ich weiß ist ein Urlaub während der Eingliederung nicht möglich. Bei mir wurde war damals ein ähnlicher Fall ud die Krankenkasse hat dem Urlaub nicht zugestimmt.
Für die Kosten musst Du aufkommen wenn Du keine Reiserücktrittversicherung hast. Da es in der letzten Woche der Wiedereingliederung ist, könntest du ja prüfen ob die Wiedereingliederung um eine Woche verkürzt werden kann, somit wärst Du wieder ganz normal im Arbeitsverhältnis und könntest Urlaub machen ohne das die Krankenkasse involviert wäre.
??? soweit ich weiss, ist man während der eingliederung AU.,.,. der einzige, der also was dagegen haben könnte, könnte die KK sein.. also frage die...