Greift die Reiserücktrittsversicherung auch bei unerwarteter Urlaubssperre?
Ich habe eine Frage.... Wir haben einen Urlaub gebucht und mussten ihn schon einige Tage später stornieren, da meinem Lebensgefährten der bereits zugesagte Urlaub von Seiten des Betriebes nun doch aberkannt wurde. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150 Euro, was für uns aber viel Geld ist, wenn wir es einfach so in den "Wind" pusten müssen. Weiß jemand, ob die Reiseversicherung von der ERV das übernimmt? Es stand jedenfalls nicht in den Beispielen, aber das muss ja nicht heißen? Ich bitte darum keine Antworten mit persönlichen Ansichten zu einer Reisebuchung zu bekommen und auch keine Spekulationen. Ich möchte eine Antwort auf meine Frage und keine Ethische Diskussion....dank shön
7 Antworten
Es handelt sich um einen (vermeidbaren) Vermögensschaden, den der Arbeitgeber zu verantworten und zu tragen hat!
Die/Eine Reiserücktrittsversicherung tritt natürlich NICHT ein und dafür gibt es auch keine Veranlassung!
Wenn der Urlaub vom Arbeitgeber bereits genehmigt wurde kann er diesen nicht so einfach widerrufen. Es gab da mal ein Urteil vom Arbeitsgericht in dem auch z.B. der Satz gefallen ist (sinngemäß wiedergegeben): Wenn ein Arbeitgeber einen Urlaub nach Genehmigung jederzeit wieder zurücknehmen könnte, müsste der Arbeitnehmer in ständiger "Angst" leben, seinen Urlaub abbrechen zu müssen. Das wäre nicht förderlich für Sinn und Zweck des Urlaubs, nämlich: Erholung.
Rede mit deinem Arbeitgeber, wenn er den Urlaub zurück haben will, soll er ihn euch in Form der Kosten für den Reiserücktritt "zurückkaufen".
Das muss der AG zahlen
na ich glaube schon, dass der uns das anstandslos zahlt, es war halt nur die Frage, ob die teure Versicherung für sowas aufgekommen wäre.....Ein Job ist ja nicht immer nur ein Job, sondern manchmal auch eine "Berufung" :) Aber trotzdem danke
Das klärst du glaub eher selbst kannst das auch über die Versicherung machen lassen dass du es zahlst dann die das einfordern und dir das überweisen
Wichtig ist daSS DER URLAUBSANTRAG DA IST ALS BEWEIS
sprich, ich muss das mit meinem AG selbst klären oder macht die Versicherung das?
Wenn du eine definitive Antwort haben möchtest, dann stelle diese Frage am Besten deiner Versicherung und stelle sie nicht in so ein Forum.
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Ist dieses Forum nicht da um fragen zu stellen ?
genau das meinte ich.....spars dir doch einfach. btw. habe ich das schon getan, aber die geben mir vor morgen Mittag keine Antwort...
Da der Chef euren genehmigten Urlaub streicht, so muss er für den entstandenen Schaden aufkommen.
So ohne weiteres kann der Chef das nicht machen, er braucht schon ne gute Begründung dafür.
Die Kosten für die Reise ist von ihm zu erstatten.
.... Hoff es gibt eine SCHRIFTLICHE Bewilligung ? - dann MUSS der AG zahlen .