Bekommt man als Angeklagter die Reisekosten erstattet, wenn man zu einer Gerichtsverhandlung muss?
10 Antworten
Je nachdem, wegen was man angeklagt wird, wird man sogar von zu Hause abgeholt!
Die Fahrtkosten des Angeklagten gehören zu den Verfahrenskosten. Und über derem Zuweisung wird mit der Urteilsfindung mitentschieden.
Wenn Du nicht verurteilt wirst-bekommst Du Deine Auslagen erstattet-Bei einer verurteilung bist Du selbst für Deine Unkosten zuständig.
Nein, aber falls du verurteilt wirst, trägst du die kosten des verfahrens; dazu zählen auch die reisekosten/verdienstausfälle der geladenen zeugen! also freu dich, das kann teuer werden!
Nein, nur Zeugen erhalten eine Kostenerstattung. Die Verfahrensbeteiligten werden über die Kostenfestsetzung nach Abschluß des Verfahrens bedient.
Nein, bekommst du nicht. Du darfst aber die fahrtkosten der zeugen mitbezahlen, wenn du verurteilt wirst.