Bekomme keine Nebenkostenabrechnung, trotz Mahnung?

4 Antworten

Fordere den Vermieter auf, die Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von 1440,00€ ? des Jahres 2011 komplett zurückzuzahlen oder dir die Abrechnung bis 10.02.2013 zu schicken. Nach diesen Termin eine Mahnung mit Termin bis 20.02. auf die ausstehende Zahlung an den Vermieter senden unter Hinweis auf eine nachfolgende gerichtlichen Mahnung, wenn der 20.02.2013 nicht eingehalten wird. Die Schreiben mit Einwurfbestätigung absenden. Sollte die Abrechnung termingerecht eingehen, steht dir ev. eine Rückzahlung zu. Nachzahlungen sind verfristet.

rurotil 
Beitragsersteller
 03.02.2013, 20:00

ich hatte ihn schon mit einer frist von 14 Tagen mit die Nebenkostenabrechnung zuzuschicken gefordert. Reicht das nicht?

Gerhart  03.02.2013, 20:12
@rurotil

Die Zahlungsaufforderung ist ein sehr starkes Argument und findet ev. beim Vermieter Beachtung. Du musst Druck erzeugen, der Vermieter will sich vor der Erstattung wahrscheinlich drücken. Anwalt und Mieterbund kosten Geld, hier reicht zunächst das Porto.

rurotil 
Beitragsersteller
 03.02.2013, 20:20
@Gerhart

das bedeutet ich soll nun eine zweite Zahungsaufforderung schreiben? Da nimmt mich doch der Vermieter nicht mehr ernst, oder?

meines Wissens ist es so, dass man, wenn die Abrechnung 1 Jahr lang überfällig ist, auch nicht mehr zahlen muss. Trotzdem mal beim Mieterschutzbund oder der Verbraucherzentrale nachfragen

Maximilian112  03.02.2013, 19:46

ich vermute hier ist mit Nachzahlung eine Rückzahlung gemeint.

rurotil 
Beitragsersteller
 03.02.2013, 19:49
@Maximilian112

ja, wir haben immer viel Nebenkosten gezahlt und dann 5-600 Euro zurückbekommen !!!

kirsche777  03.02.2013, 20:03
@rurotil

dann schreib doch auch rückzahlungen, bist Du sicher, das ihr jetzt auch was wiederbekommt, noch mal eine Frist setzen(ca.2 Wochen) und gleichzeitig mit gerichtlichem Mahnverfahren drohen- so etwa.:. sollten wir bis zum.... keine Nachricht bzgl. der Nebenkostenabrechnung bekommen, werden wir uns zeitnah über einen Anwalt an das Gericht wendenManchmal hilft so etwas ja

rurotil 
Beitragsersteller
 03.02.2013, 20:05
@kirsche777

das habe ich schon gemacht, die frist ist nun abgelaufen. Deshalb habe ich nun hier Hilfe gesucht !!!!

kirsche777  04.02.2013, 13:27
@rurotil

versuche es ein letztes Mal mit einem Schreiben, am besten dieses Mal mit Rückschein, damit er nichts abstreiten kann, in der Zwischenzeit Verbraucherzentrale mit allen Papieren dann bleibt wohl nur der Gang übers Gericht, das Schreiben in etwa so abfassen, wie ich oben angedeutet habe. Es geht ja schließlich sehr wahrscheinlich um einiges Geld. Also müßt ihr vorab schon alle Möglichkeiten ausschöpfen. Die Anzeige bei Gericht ist dann das letzte Mittel, ich denke der Vermieter will es einfach aussitzen und hofft darauf, dass ihr aufgebt. Viel Glück

Erstmal kostet das in der Tat. Im Falle eines gewonnen Rechtsstreites kann man die Rechtsanwaltkosten als Nebenforderung vom Gegner erstattet verlangen.

rurotil 
Beitragsersteller
 03.02.2013, 19:57

Hilft mir dabei aber ein Mieterbund bzw. Mieterverein?

kevin1905  03.02.2013, 19:59
@rurotil

Durchaus, der kann dir auch Kontakte zu Anwälten mit Fachgebiet Mietrecht besorgen.

rurotil 
Beitragsersteller
 03.02.2013, 20:04
@kevin1905

Geht das irgendwie über Anwaltshilfe? Habe Angst das ich erstmals 500 Euro Anwaltskosten zahlen muss, bevor mir geholfen wird. Oder hilft mir ein Mieterverbund über eine pauschale?

kevin1905  03.02.2013, 20:13
@rurotil

Die haben eigene Anwälte die den Mitgliedern kostengünstig helfen.

Damit Anwaltskosten von 500,- € anfallen müsste der Streitwert schon jenseits der 10.000,- € liegen.

Rechtsberatung ist in Deutschland KEINE Frage des Einkommens. Wer das Kleingeld nicht hat, oder jemand der die Kosten trägt wie der Mietebung bzw. eine Rechtsschutzversicherung kann sich beim Amtsgericht einen Beratungsshilfeschein besorgen. Dann gibts die Erstberatung für 10,- €.

Gerhart  03.02.2013, 20:15
@rurotil

Kommt auf die Satzung des örtlichen Mieterbundes an. Im Klagefall kannst du bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe beim AG beantragen. Beratungsschein für den Anwalt kostet 10 €, Antrag beim AG.

rurotil 
Beitragsersteller
 03.02.2013, 20:22
@kevin1905

Danke dann werde ich dort diese Woche mal nachfragen. Ist die chance eigentlich groß das man sein Geld wieder bekommt? Ich bin doch eigentlich im Recht !!!

kevin1905  03.02.2013, 20:41
@rurotil

Das kann dir ein Anwalt am besten sagen nachdem du ihm den Fall geschildert hast.