Bekomme ich trotz Kündigung gehalt?

4 Antworten

Warum sollte man dir noch einen Lohn überweisen, wo du schon seit Dezember gekündigt worden bist und das noch in der Probezeit??? Von nichts kommt nichts...Die Unterlagen wirst du schon noch bekommen.

Familiengerd  24.02.2015, 23:07

@ KaeteK:

wo du schon seit Dezember gekündigt worden bist

Die Kündigung wurde der Frage nach (was im Kommentar auch bestätigt wurde) lediglich mündlich ausgesprochen und ist damit genau so unwirksam, wie wenn überhaupt nichts gesagt worden wäre!

Es gibt nur ganz besondere Situationen, in denen auch eine mündliche Kündigung wirksam werden könnte - die liegen hier aber offensichtlich nicht vor!

meliiisaa 
Beitragsersteller
 24.02.2015, 12:32

Nur um es klar zu stellen, wieso sollte ich im Februar arbeiten gehen, wenn ich Urlaub habe? Im Januar war ich doch arbeiten und Februar hatte ich Urlaub, meine Frage ist es ob ich ohne schriftliche Kündigung mein Urlaubs Geld bekomme.

Familiengerd  24.02.2015, 23:13
@meliiisaa

@ meliiisaa:

So lange du die schriftliche Kündigung nicht erhalten hast, bist Du auch nicht gekündigt und hast weiterhin Dein Entgelt zu bekommen.

Wenn Du auch während Deines Urlaubs das Kündigungsschreiben nicht erhältst (wieso fragst Du den Arbeitgeber überhaupt danach?), musst Du anschließend auch wieder zur Arbeit erscheinen, weil ein Fehlen als unentschuldigtes Fernbleiben entsprechende Gehaltskürzung zur Folge hätte.

wenn du jetzt noch dort arbeitest, bekommst du natürlich auch noch lohn. ich verstehe nicht, wo dein problem ist.. kannst du nicht den kurzen dienstweg gehen??? schon wieder so ein kk.. beweg dich und nicht nur deine finger...

meliiisaa 
Beitragsersteller
 24.02.2015, 12:34

Nur um es klar zu stellen, wieso sollte ich im Februar arbeiten gehen, wenn ich Urlaub habe? Im Januar war ich doch arbeiten und Februar hatte ich Urlaub, meine Frage ist es ob ich ohne schriftliche Kündigung mein Urlaubs Geld bekomme.

Hallo,

es kommt darauf an, zu welcher Frist du gekündigt wurdest. Wenn du im Januar noch gearbeitet hast - bekommst du diesen gearbeiteten Monat im nachfolgenden Monat, also Anfang Februar dein Geld.

Liebe Grüße

Hallo meliiisaa,

ausschlaggebend für Gehaltszahlungen ist der Zeitpunkt, auf den du gekündigt wurdest. Der steht in dem Kündigungsschreiben, das du erhalten hast. Steht dort Kündigung zum 31. Januar, dann wird der Januar bezahlt. Wenn du bereits im Dezember gekündigt wurdest und das in der Probezeit, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie eine derart lange Kündigungsfrist auf den 28. Februar angewendet haben - insofern würde sich die Gehaltsfrage Februar gar nicht mehr stellen. Aber schau bitte auf dein Kündigungsschreiben. Viele Grüße