Beitragserhöhung Kindergarten ohne Information
Hallo,
Mein Sohn geht seit 15.9.2014 in den Kindergarten, angemeldet habe ich ihn aber schon im August 2013. Bei dieser Anmeldung habe ich die Gebührenaufstellung vom 01.09.2010 ausgehändigt bekommen, demnach muss ich einen Beitrag in Höhe von 125€ + 55€ Essensgeld (zusammen 180€) zahlen. Mit der Einzugsermächtigung wurden für September 100,5€ (Besuch der Einrichtung seit 15.9.) und für Oktober 201€ abgebucht. Nach telefonischer Rückfrage beim Träger wurde mir heute mitgeteilt, dass zum 01.09.2014 die Beiträge erhöht wurden. Über diese Beitragserhöhung wurde ich weder schriftlich informiert, noch gab es eine öffentliche Information (selbst unser Bürgermeister wusste es wohl bis heute auch nicht), noch wurde es auf der Website des Trägers bekannt gegeben (dort kann bis heute lediglich die Gebührenaufstellung vom 01.09.2010 eingesehen werden). Laut Aussage des Trägers gibt (oder gab) es einen Aushang im KiGa - ich habe keinen wahrgenommen, obwohl ich regelmäßig (seit mein Sohn die Einrichtung besucht), die Aushänge lese.
Ist so ein Aushang als Information überhaupt ausreichend? Muss der Träger nicht sicherstellen, dass alle Betreffenden solche Infromationen erhalten bzw. angemessen zugänglich sind? Gibt es nicht sogar Fristen dafür? Darf ich ohne Konsquenzen (Rausschmiss meines Sohnes aus der Einrichtung) die Einzugsermächtigung zurückziehen? (Würde dann auf Rechnung zahlen bzw. überweisen) Im Aufnahmevertrag steht nichts über Gebührenänderungen nur, dass die aktuelle Version gültig ist und dass Änderungen auch innerhalb eines KiGa-Jahres erfolgen können.
Zur Information: - Wir sind eine kleine Gemeinde, es gibt keinen anderen Träger - Mein Lebensgefährte (Kindsvater) und ich sind Studenten, deshalb ist das Geld eh schon knapp - Auf Grund der Erhöhung hätten wir evtl. die Buchungszeit angepasst, sodass wir nicht noch mehr Ausgaben haben. Das braucht jedoch Planung und einen gewissen Vorlauf - Meine Schwester (ihr Sohn geht schon seit 2 Jahren in den selben KiGa) hat mir nach Rückfrage erzählt, dass sie Im Juli einen entsprechenden Infozettel bekommen hat und es diese Möglichkeit für die Eltern bis zu einem Stichtag gab...
Vielen Dank für die Hilfe Lg Dalli
1 Antwort
Es gibt in den meisten Einrichtungen Infopost über Beitragsänderungen. Wahrscheinlich hat sich das mit dem 1. Kindergartentag überschnitten, bzw. ist fehlgelaufen.
Fakt ist jedoch, dass ein Betreuungsvertrag besteht. Dieser ist von beiden Seiten zu erfüllen (Betreuung bzw. Zahlung). Nicht oder weniger zahlen geht nicht.
Es ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern, wenn man dann mehr zahlen muß. Klar könnte man wegen Fristen und fehlgelaufener, falscher oder keiner Bekanntgabe klagen und prozessieren...aber will man das wirklich!?
DieHauptsache ist doch, dass es dem Kind dort gefällt.
Achja, viele Kommunen und Einrichtungen bieten auch Rabatte oder Förderungen für einkommensschwache Haushalte an....informieren!