Nach der Scheidung wer muss den Kindergarten Beitrag bezahlen?
Beide geschieden haben ein Kind, der noch in den Kindergarten geht. Die Mutter ist Hartz IV der Vater verdient über 2000 Euro netto. Das Kind lebt bei der Mutter und beide haben das geteilte Sorgerecht nun zahlt der Vater den Kindergarten Beitrag nicht mehr.
Der Anwalt von der Frau sagt gesetzlich muss der Vater das garnicht zahlen, bin mir da aber gar nicht so sicher weil ich gelesen hab das es mindestens Anteil mäßig von beiden Seiten bezahlt werden muss.
Danke für eure hilfe
4 Antworten
Grundsätzlich sind die Betreuungskosten in der Regel Mehrbedarf.
Ein Anwalt der Mandaten im Unterhaltsrecht vertritt sollte dieses Urteil in jeden Fall kennen.
Mehrbedarf wird immer im Verhältnis der Leistungsfähigkeit (=Einkommen - Selbstbehalt) verteilt. Zu beachten ist, das beim Mehrbedarf andere Selbstbehalte und Einkommensberechnungen gelten als beim Mindestunterhalt. Sofern der Mann nachehelichen Unterhalt an die Frau zahlt, kann dieser sich entsprechend reduzieren.
erstmal darf der vater unterhalt zahlen für sein kind, bis zur scheidung unterhalt für seine ehefrau. damit ist sie aus dem alg2-bedarf weit raus.
für den kindergarten beantragt die km den kitabeitrag beim jugenamt beantragen und dann wird das einkommen des kv mit dazu genommen und das jugendamt wendet sich für den beitrag an den vater.
die mitteilung des anwalts ist also nicht richtig. wieviel der vater zahlen muss, entscheidet der bescheid des jugendamtes. da die mutter derzeit unterhalt vom vater bekommt für sich, das kind und ergänzende leistungen alg2 - muss sie garnichts bezahlen. es geht dann einfach nach einkommen des vaters.
nein, das entscheidet in erster linie das jugendamt, da dort in der regel die stellen für den kitabeitrag sitzen. wie immer, weißt du nix.
Blödsinn! SCHON WIEDER!
was du schreibst ist blödsinn, das ist richtig.
Deutschland
Vielleicht sollten wir mal fragen aus welchem Land der Fragesteller ist, in Ö ist das nämlich definitiv anders geregelt, da ist mit dem Unterhalt alles bezahlt.
dies hier ist eine deutsche seite und warum sollten wir also fragen aus welchem land der ts kommt? er ist aus deutschland. also ist deine frage noch immer falsch. unterhalt enthält keinen kitabeitrag.
dies hier ist eine deutsche seite
... das scheint gutefrage selbst aber anders zu sehen, Zitat:
"Gutefrage - die größte deutschsprachige Frage-Antwort-Plattform"
wieviel der vater zahlen muss, entscheidet der bescheid des jugendamtes.
Das Jugendamt darf diesbezüglich überhaupt nichts entscheiden, sondern nur ein Gericht.....
also eine deutsche plattform
Wenn die Ehe bereits geschieden ist, hat die Mutter des Kindes ggf. nur noch Anspruch auf Unterhalt für das Kind - nicht aber mehr für sich selbst.
- (Sie selbst hätte nur noch Anspruch auf "nachehelichen Unterhalt", wenn das Kind noch jünger als drei Jahre ist...).
Dieser "normale" Kindesunterhalt deckt in der Regel die Kindergartenkosten noch nicht mit ab, sondern diese müssen als "Mehrbedarf" von beiden Eltern getragen werden - anteilig im Verhältnis der Einkommen zueinander.
- Allerdings müssten von den Kindergartenkosten selbst zumindest die Verpflegungskosten abgezogen werden - die ja bereits vom normalen Unterhalt gedeckt sind - bevor der Betrag auf die Eltern aufgeteilt wird....
Diese Mehrkosten müsste die Mutter auch erst wieder vom Vater entsprechend einfordern.
Die Mutter ist Hartz IV der Vater verdient über 2000 Euro netto.
Bei seinem Einkommen muss der Mann bereits mehr als den "Mindestunterhalt" für das Kind zahlen...
Inwieweit er jetzt noch zu den Kindergartenkosten herangezogen werden kann, muss das Gericht entscheiden (das Jugendamt kann solch eine Entscheidung nicht treffen...), das ist sicher auch davon abhängig, ob es sich um einen "Halbtagskindergartenbesuch" handelt oder um einen "Ganztagsplatz", bei dem von der Mutter dann erwartet werden könnte, selbst einer Beschäftigung nachzugehen und sich an den Kosten zu beteiligen.....
Die Mutter bekommt nach der Scheidung auf jeden Fall einen Familienpass, somit ist der Kindergartenbeitrag viel billiger.
wie kommst du auf solchen unsinn?
Bei uns in der Gemeinde ist das so. Wenn ein Elternteil weniger als ..... € verdient, kann man einen Familienpass beantragen. Diesen muss man im Kindergarten vorlegen und muss dann weniger bezahlen.
Erkundige dich mal auf dem Rathaus.
Das ist kompletter Blödsinn. Das JA hat da rein gar Nichts zu entscheiden. Das ist immer noch Sache der Gerichte. Es macht allenfalls in Vertretung des Kindes ein Vergleichsansgebot gegenüber den Unterhaltspflichtigen.