Beim Autoverkauf von Privat an Händler?
Beim verkauf eines gebrauchten PKW´S von Privat an einen Autohändler,kann der Gewerbliche Autohändler eine Gewärleistung gegen über dem privaten Verkäufer gelten machen ?
z.B. Wenn der Händler das gebrauchte Fahrzeug laut Kaufvertrag
"Gekauft wie gesehen ohne Garantie" vom Privatverkäufer angekauft hat.
oder gielt die Gewärleistung nur für Gewerbliche Autohändler ?
Danke für gute ernstgemeinte Antworten
L.G. angelah
2 Antworten
Bei diesem sinnlosen "Gekauft wie gesehen ohne Garantie" kann der Käufer selbstverständlich Gewährleistungsansprüche geltend machen, denn Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Garantie ist immer freiwillig, Gewährleistung gilt laut Gesetz 2 Jahre, kann aber von gewerblichen Verkäufern auf 1 Jahr beschränkt und von privaten Verkäufern vertraglich ausgeschlossen werden. Dazu müsste aber der Gewährleistungsausschluss wirksam im Vertrag verankert sein. Wenn du nur o.g. Satz im Vertrag stehen hast, haftest du volle 2 Jahre für Sachmängel am Kaufgegenstand.
Die Beweislast kehrt sich erst nach 6 Monaten um, bis dahin wird i.d.R. davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand.
Der Satz gekauft wie gesehen hat der auf die Gewährleistung überhaupt einen Einfluß oder hat der Verkäufer jetzt die A..hkarte ?
Wenn das Auto jetzt vom Händler verkauft wird bleibt die Gewährleistung,dann auch am Verkäufer hängen .
"Gekauft wie gesehen" ist völlig unsinnig und kann die Gewährleistung nicht wirksam ausschließen. Wenn der Käufer das Auto weiterverkauft, muss er alle ihm bekannten Mängel offenlegen und als Händler auch mindestens ein Jahr für Sachmängel haften. Allerdings hat er ja immer noch die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer. Ich frage mich immer wieder, warum erwachsene Menschen als private Verkäufer keinen Vertragsvordruck, z.B. von mobile.de, verwenden. Darin ist ein wirksamer Gewährleistungsausschluss enthalten. Für arglistig verschwiegene Mängel haftet man als Verkäufer ja sowieso.
Er preist es als sehr gut in Schuß an .
Also sollte man den Kfz verkauf rück gängig machen es ist morgen drei Tage her wenn er den Satz ohne Gwärleistung nicht nach trägt. Man kann doch innerhalb von 7 Tagen von einem Vertrag zurück treten das gild doch auch für Autokäufe er gibt das alte zurück und bekommt seines wieder.
Vertrag ist Vertrag. Wenn darin kein Rücktrittsrecht vereinbart ist, dann gibt´s auch keins.
Der Händler hat den Ausschluß sämtlicher Gewärleistungen des Verkäufers auf dem Kaufvertrag vermerkt ist der Verkäufer jetzt raus aus der Nummer-Der Händler wollte das erst nicht machen da das Auto von ihm als Händler gekauft wurde und der Verkäufer so oder so keine Gewärleistung gibt. Habe auf schrieftlichen vermerk bestanden.
L.G.
Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschliessen. Dies gilt auch für den Verkauf an einen gewerblichen Händler.
Der Händler muss sich jedoch nicht darauf einlassen. Wenn er die Gewährleistung bei Vertragsabschluss fordert, kannst du ihn nicht zwingen, darauf zu verzichten. Du kannst dann allenfalls den Verkauf ablehnen.
Im Nachhinein kann der Händler keine Gewährleistung fordern, wenn sie im Vertrag ausgeschlossen wurde.
zum Beispiel im oben genannten Fall wie verhält es sich da z.B.
Das hat Interesierter doch Alles erklärt.
Eine Garantie wurde ausgeschlossen. Die gesetzliche Sachmängelhaftung jedoch nicht.
Das heisst, der private Verkäufer hat die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen und muss dafür geradestehen.
Vorsicht!
Bitte nicht Garantie und Gewährleistung in einen Topf werfen. Der Ausschluss einer Garantie ist nicht gleichbedeutend mit dem Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
Vollkommen korrekt!!
Wobei anzumerken wäre, dass hier keine Beweislastumkehr gilt. Das heisst, der Käufer müsste vom ersten Tag an den Beweis führen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang (Übergabe) vorhanden war, was ihm in vielen Fällen recht schwer fallen dürfte.