Was muss passieren, damit die Polizei eine IP Adresse herausfinden und orten darf?
Hallo,
Ein Freund von mir hat im Internet unter dem Namen eines Fotografen über den er sich lustig machen wollte eine Kundin von ihm angeschrieben und Ihr ein Shooting angeboten (unter dem Namen des Fotografen!). Jetzt will der Fotograf zur Polizei gehen und Anzeige erstatten weil es Rufmord sei usw. Mein Freund hat sich bereits entschuldigt, bereut es und hat den Account gelöscht.
Muss er nun damit rechnen, dass die Polizei seine IP-Adresse orten wird?
Grüße
4 Antworten
Wenn der Staatsanwalt zu der Auffassung gelangt, daß die Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist und ihr daher nachzugehen ist, wird er die Polizei entsprechend mit Ermittlungen beauftragen.
Gar nichts. Um die IP Adresse zu ermitteln, muß eine gerichtliche Verfügung vorliegen. Die Polizei nimmt nur die Anzeige wegen Beleidigung auf. Alles andere läuft über Anwälte und Gericht
Zunächst einmal muss eine Anzeige vorliegen. Für die Herausgabe der IP-Adresse braucht man dann noch einen Durchsuchungsbefehl.
Aber sei mal ehrlich: Dein Freund sollte mal erwachsen werden.
Blöde Aktion halt
Die IP-Adresse kann nur vom Betreiber herausgegeben werden. Solange er keine Personenbezogenen Daten von sich herausgegeben hat, sollte es schwer werden ihn ausfindig zu machen.
Lg Chris