Warum heißt es immer es gibt keine Vorratsdatenspeicherung?
Aber wenn die Polizei im Zusammenhang mit einer Straftat beim Provider anfragt hat dieser doch gespeichert wer wann welche IP zugewiesen bekommen hat!?
5 Antworten
Warum heißt es immer es gibt keine Vorratsdatenspeicherung?
Einfache Antwort: Weil wir keine haben...
Die IP-Speicherung ist für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen möglich. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Telekommunikationsgesetz (§100 Abs.1 und § 109).
IP -Adressen dürfen zu Rechnungszwecken und zur Gewährleistung der technischen Sicherheit gespeichert werden. Das Telekommunikationsgesetz macht in § 97 klare Vorgaben für die IP-Speicherung."
In der Regel dauert es aber dezent länger, bis eine Anzeige dem Schreibtisch des Sachbearbeiters liegt. Diese kann nun die dynamische IP eben nicht mehr abfragen, wenn die Speicherfrist bereits überschritten ist.
Guckst du z.b. hier:
Die Vorratsdatenspeicherung wird daher aktuell nicht angewandt. Das bedeutet jedoch nicht, dass gar keine Verkehrsdaten von euch gespeichert werden. Provider, wie die Telekom, Vodafone, 1&1, O2 und Unitymedia, speichern eure Internet-Verkehrsdaten eigenen Aussagen zufolge bis zu sieben Tage lang. Außerdem müssen die Dienste laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und weitere berechtigte Stellen erteilen, sollte ein gesetzlich definierter Grund vorliegen.
Außerdem werden Telefon-Verkehrsdaten gespeichert und dazu verwendet, um eine Abrechnung zu erstellen. Weiterhin werden diese ermittelt, um Störungen zu beseitigen und Betrug aufzudecken. Die maximale Speicherfrist beträgt hier 80 Tage. Die Provider speichern die Verkehrsdaten eigenen Aussagen zufolge jedoch in der Regel nur solange diese für die Abrechnung benötigt werden.
Wird das nur bei diesen Straftaten angefragt?
Nein, auch andere Straftaten, das impliziert
wie unter anderem
Auch über Prepaidkarten können zahlungspflichte Dienste in Anspruch genommen werden. Die Speicherfristen ändern sich ggü. meiner ersten Aussage nicht.
Meinst du hiermint, da der Anzeigende sich zu lange Zeit lässt
Genau das mein ich. Wenn die Tat HEUTE passiert und du am 01.05. Anzeige erstattest, kann die IP Adresse nicht mehr aufgelöst werden. (weil max. 7 Tage...)
wie unter anderem
§ 100a Abs. 2 StPO
IP Adresse nicht mehr aufgelöst werden
Aber wie ist das, mir liegt eine Handynummer vor. Diese wird angefragt und sie läuft auf Max Müller. Max Müller weiß nichts davon, dass er mir Waren verkauft hat (Überweisung per PayPal Zahlung an eine E-Mail Adresse). Wie komme ich dann an die IP? Frage ich bzw. die Ermittlungsbehörde die Nummer beim Provider an - dies ist z. B. Telekomm laut Handynummer, dann lässt sich die Ermittlungsbehörde ein Prodokoll geben welche IP´s der Nummer zugeordnet wurden in den letzten 7 Tagen oder wie läuft das dann? Das verstehe ich nicht?
Die IP´s werden 7 Tage gespeichert, das ist klar, aber wie komme ich oder die Polizei dann überhaupt an die IP heran. Und ich hatte gelesen, wenn diese die IP haben, dann können Sie prüfen, aber es kann auch nicht genau bestimmt werden woher diese gekommen ist, es kann nur ein Bereich von x km eingegrenzt werden.
Meinst du hiermint, da der Anzeigende sich zu lange Zeit lässt
Hier noch eine Frage: Das Handy wurde zuletzt am 23.04. benutzt, Anzeige wird an den Tag erstattet. Polizei fragt an, kann es dann auch sein, dass der Provider sich Zeit lässt, bis er überhaupt die Anfrage bearbeitet und dann sind diese 7 Tage auch wieder überschritten, wenn das Telefon dann z. B. nicht mehr genutzt wird!?
Du hast eine eMail Adresse. Diese frägt die Ermittlungsbehörde bei dem jeweiligen Anbieter ab. Nun hat die Ermittlungsbehörde die Zugriffs-IP-Adressen. Sagen wir das sind 3 verschiedene, eine aus den USA und zwei aus Deutschland. Anschließend werden die deutschen IP Adressen beim jeweiligen Provider erfragt.
Innerhalb von 7 Tagen => Der Inhaber wird mitgeteilt.
Nicht mehr innherlab der 7 Tage => Es geht nichts mehr.
Eine IP kann ich erstmal immer einigermaßen genau eingrenzen, das geht über den Knotenpunkt. Wenn ich meine IP Adresse von zu Hause überprüf, kommt Nürnberg raus, also 150 km Unterschied.
Wenn ich die IP Adresse über den Provider auflösen lasse kommt als Ergebnis raus: "Die IP 188.1.2.3 wurde am 22.04.2019 um 15:15 Uhr von Mella11 verwendet".
Ja, solche unseriösen Provider gibt es. In der Regel kann man bei den Zeiträumen aber mit einer Auskunft rechnen.
Verwirrend irgendwie.
Ich habe eine E-Mail Adresse Max.mueller@gmx.de. Diese wird durch die Polizei bei "@gmx.de" angefragt. Was ist wenn Max Mueller seit 7 Tagen oder länger nicht mehr auf seiner E-Mail Adresse war oder einen Proxy verwendet hat bzw. was ist wenn die beim Provider angefragte Adresse Max Müller, Schützenstraße 11, 99995 Nürnberg ist, aber diese Adresse gibt es gar nicht!? Oder "Max Müller" hat seine E-Mail Adresse gelöscht?
Und warum muss die IP über die E-Mail Adresse angefragt werden und kann nicht über die Handynummer ermittelt werden?
Was ist wenn Max Mueller seit 7 Tagen oder länger nicht mehr auf seiner E-Mail Adresse
Dann kann die Polizei den Accountinhaber nicht über die IP Adresse ermitteln.
oder einen Proxy verwendet hat
Dann müsste die Polizei beim Proxybetreiber anfragen, wer diese IP Adresse benutzt hat. Diese müsste dann auskunftsfreudig sein und die "richtige" IP vom Max Müller nennen... diese könnte dann, wenn das alles binnen 7 Tagen geht von der Polizei angefragt werden.
Max Müller, Schützenstraße 11, 99995 Nürnberg
Dann entspricht das meinen Erfahrungen in 99% der Fälle... welcher Täter benutzt schon Echtpersonalien?
Oder "Max Müller" hat seine E-Mail Adresse gelöscht?
Das wäre zunächst egal, die meisten Anbieter halten die Daten dennoch 3-6 Monate vor - falls noch Rechnungen kommen.
Und warum muss die IP über die E-Mail Adresse angefragt werden und kann nicht über die Handynummer ermittelt werden?
Weil eine Handynummer erstmal keine mobilen Daten darstellt?
Sogar ich hab noch ein altes Handy, mit dem man NUR telefonieren kann. Außerdem sind das unterschiedliche Rechtsgrundlagen etc. pp.
Sicher wird auch die Handynummer angefragt. Aber das hat nichts (gar nichts) mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun, die du ja direkt in der Frage angesprochen hat.
Jetzt mal ganz ehrlich Mella:
Deine Frage war:
Warum heißt es immer es gibt keine Vorratsdatenspeicherung?Aber wenn die Polizei im Zusammenhang mit einer Straftat beim Provider anfragt hat dieser doch gespeichert wer wann welche IP zugewiesen bekommen hat!?
Deine jetzigen Fragen haben GAR nichts mehr mit der Grundfrage zu tun. Ich antworte dir sehr gerne, aber überlegt dir doch erstmal, WAS du wissen willst und stell dann eine konkrete Frage:
"Ich wurde um 50€ betrogen und habe von dem Täter nur eine eMail Adresse. Kann die Polizei damit was anfangen?" z.B.... das könnte ich dann auch sinnvoll beantworten, ohne von einem Thema zum nächsten zu springen.
"Ich wurde um 50€ betrogen und habe von dem Täter nur eine eMail Adresse. Kann die Polizei damit was anfangen?" z.B.... das könnte ich dann auch sinnvoll beantworten, ohne von einem Thema zum nächsten zu springen.
Dann ist das meine Frage :)
Du gibst mir aber Recht, dass das mit der ursprünglichen Frage gar nichts zu tun hat, gell?^^
Anzeige hast du bereits erstattet? Wie hast du bezahlt? PayPal? Da ist dann nicht die IP Adresse interessant, sondern da Feldfluß, den können die Kollegen nachvollziehen...
Anzeige habe ich erstattet. Bezahlung war per PayPal "Geld senden an Freunde".
Geht um 50 Euro meinst du, da wird was gemacht oder ist der "Schaden" zu gering?
"Geld senden an Freunde"
verwendet man ausschließlich, wenn man das Geld an Freunde oder Familie verschickt...
Die Schadenshöhe ist egal, ermittelt wird dennoch wegen Betruges.
Ermittelt ja, aber wird dabei etwas herauskommen bzw. wie schätzt du die Chanen ein?
Das weiß ich jetzt auch mit dem Geld an Freunde und Familie verschicken.
Ich hatte die Handynummer vom Verkäufer und E-Mail erhalten, aber wir hatten nicht über das Handy kommuniziert. Mir ist es erst komisch vorgekommen, als ich nichts mehr gehört hatte und eben die Ware nicht erhalten haben.
Schwer zu sagen. Wir haben regelmäßig Ermittlungserfolge bei dieser Art von Warenbetrug. Nur ist das meistens ein Klientel, von dem zivilrechtlich nichts zurückzuholen ist, da die sowieso schon gefühlt 20 Pfändungen auf ihrem Konto haben...
Du hast 50€ über PayPal überwiesen. Der Kollege holt sich jetzt die PayPal-Auskünfte und stellt fest, dass diese 50€ z.B. auf ein Sportwetten-Onlinekonto eingezahlt wurde. Dann frägt er eben bei dem Betreiber an, we, diese Account gehört usw. Das dauert halt alles seine Zeit...
und PayPal MUSS aber Auskunft geben, auch wenn es Zahlung an Freunde und Familie war?
Korrekt
Aber ist das dann wie mit der IP-Adresse, dass es diese Auskunft nur auf richterlichen Beschluss gibt? Und hier kann es sein, wegen dem geringen Wert, dass der Richter sagt "Nö, dass machen wir nicht, da es sich nicht lohnt der Aufwand" oder bekommt auch die Polizei durch die Anfrage Auskunft.
Also schaut es gut aus, dass ich mein Geld evtl. wieder bekomme!?
PayPal hat seinen Sitz nicht in Deutschland. Das heißt prinzipiell bräuchte ich für jede Auskunft ein internationales Rechtshilfeersuchen. Da das nicht praktisch wäre, wurde vereinbart, dass die Polizei direkt bei PayPal anragen kann. PayPal gibt auch immer Antwort.
Die Polizei wird dir dein Geld so oder so nicht wieder beschaffen! Das wäre nur über den Zivilrechtsweg möglich.
Und ich gebe nochmal zu bedenken:
Nur ist das meistens ein Klientel, von dem zivilrechtlich nichts zurückzuholen ist, da die sowieso schon gefühlt 20 Pfändungen auf ihrem Konto haben...
Ich würde an deiner Stelle die 50€ abschreiben und nicht mehr damit rechnen aber hoffen, dass du die wieder zurück bekommst... nur wie gesagt, ich würde sie nicht schon verplanen...
Hast du eigentlich Erfahrung, wie lange es ungefähr dauert bis man Info von der StA bekommt? Bei mir sind das jetzt schon fast über 4 Monate ist schon recht lange, aber vielleicht ist das auch normal.
4-6 Monate sind eher die Regel, als die Ausnahme. Teilweise auch deutlich länger.
Wow, dass ist ja echt heftig. Liegt dann daran, dass es einfach zu viele Sachen gibt worum sie sich kümmern müssen? Aber ist schon echt ganz schön lange bis die Information dann kommt
Jup. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei... alles komplett überlastet... und dann muss man halt anfangen zu priorisieren. 50€ Warenbetrug, bei dem der Geschädigte schon fast selber Schuld ist (Paypal: Geld senden an Freunde...), ist hat da nicht unbedingt das Top 1 Thema...
Ja klar, das weiß ich nun, werde ich auch nicht mehr machen nur noch wirklich an Freunde senden das Geld.
Und dann kann es passieren, wenn es nicht so die Priorität hat, dass es eingestellt wird, da es ein zu geringer Schaden ist.
Mit der Prio sehe ich auch ein, dass es nicht das Wichtigste ist und auch andere dringlichere Fälle zu bearbeiten sind.
Wenn die alle überlastet sind, kann es dann auch eben sien, dass es eingestellt wird da es eine Labalie ist, da eben es "nur" 50 Euro sind? Und eben Warenbetrug im Großen Sinne mehrere 1000 Euros einfach mehr Schaden angerichtet hat
So wie du es sagst ist es...
Die Provider speichern diese Daten über einen gewissen Zeitraum, aber nicht so lange und umfangreich, wie es in geplanten Gesetzen gefordert wird.
Es werden eben nicht ständig Daten an Ermittlungsbehörden rausgegeben, z.B. werden keine Standortdaten übermittelt.
Aber ich dachte, sie müssen diese herausgeben, bei dringenden Tatverdacht
Solange die Daten unter den Katalog des § 100a Abs. 2 StPO fallen würden, müssten sie herausgegeben werden. Aber wenn die Daten nicht existieren...
Weil der Staat in den Augen mancher lautstarker Internetnutzer eben der böse ist.
Klar ist es irgendwie nicht ordentlich, wenn ohne konkreten Tatverdacht alle Internetaktivitäten der Internetnutzer vorsorglich mal mitprotokolliert.
Aber wer die Freiheit des freien Internets will, muss eben auch in Kauf nehmen, dass die Ermittlungen bei Internetstraften ins Leere gehen.
Ich wäre dafür, dass Provider alle IP-Vergaben drei Monate lang vorhalten müssen.
Wenn Daten gespeichert werden, ist das nicht automatisch Vorratsdatenspeicherung.
Nein.
Was du meinst, das sind Bestandsdaten. Diese werden aber nicht von der Vorratsdatenspeicherung erfasst. Die Vorratsdatenspeicherung umfasst vor allem die Verkehrsdaten.
Was sind dann Bestandsdaten und Verkehrsdaten?
Bestandsdaten sind personenbezogene Daten eines Nutzers die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (§ 14 Abs. 1 TMG).
oder
"Bestandsdaten" Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden;(§ 3 Nr. 3 TKG)
Das umfasst u.a. Name des Anschlussinhabers, IP-Nr. des Inhabers
"Verkehrsdaten" sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; (§ 3 Nr. 30 TKG).
Also: wer hat mit wem telefoniert, wo hat jemand telefoniert...usw. (diese werden im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt).
Aber dann nur 7 Tage lang, da nicht länger gespeichert wird
Wird das nur bei diesen Straftaten angefragt?
Gespeichert wird für den Abrechnungszeitraum, aber was ist mit Prepaidkarten, hier gibt es keinen Abrechnungszeitraum, aufladen muss mit einer Prepaidkarte gekauft im Handel oder über ein Bankkonto werden (Bankkonto = Inhaber, Prepaid = Personalausweis)
Meinst du hiermint, da der Anzeigende sich zu lange Zeit lässt oder es auf die Dringlichkeit ankommt der hinter der Anzeige steckt? Warenbetrug (50 Euro) ist nicht so dringlich wie Kinderpronographie.