Bei welchem Amt beschwert man sich als Benutzer eines Fitnessstudios?

6 Antworten

Betriebsaufsichtsamt

Du meinst vermutlich das Gewerbeaufsichtsamt. Das hat in der Tat andere Aufgaben.

In deinem Fall wäre das Ordnungsamt zuständig; die regeln die gewerbliche Abgabe von Getränken und Speisen an Endverbraucher und überwachen das auch. Alternativ kannst du dich natürlich auch an die Verbraucherzentrale wenden.

Yakuza12345 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 12:53

Vielen dank für die Antwort, Ich werde mich morgen beim Ordnungsamt melden da es zurzeit schon geschlossen ist.

Die Preisgestaltung unterliegt dem Betreiber des Fitnessstudios. Du musst ja dort nichts kaufen.

Yakuza12345 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 12:47

Aber wenn man auf der Fläche kein eigenes Trinken mitnehmen darf, aber er eigenes anbietet ist das laut Gesetz verboten. Und das möchte ich gerne melden.

TimmyEF  25.07.2016, 12:58
@Yakuza12345

Schau mal. Wenn Du auf ein Konzert gehst darfst Du in der Regel auch keine Getränke mitnehmen. Der Konzertveranstalter hat dann einen Vertrag mit einem Cateringunternehmen und möchte so seinen Profit maximieren.

Yakuza12345 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 13:10
@TimmyEF

Das mit dem Getränken gilt meistens für Glasflaschen soweit ich das weiß, und ein Konzert und ein Fitness studio sind was komplett anderes. Laut dem Gesetz ist es wohl Illegal leute zu "vernachläsigen" die nicht die gebrauchten Finanzen haben sich jeden tag Wasser dort zu kaufen. Auch laut diesem Gesetz (Wie gesagt ich bin kein Anwalt ich kenn mich mit sowas 0 aus) wäre es ok zu sagen trinken ist nicht erlaubt, aber dann darf er kein eigenes anbieten. 

Natürlich bewegt man sich auf einem Konzert auch aber wenn man 1-3 Stunden hart trainiert in einem Fitness studio und nach fast jedem Satz in die Umkleide laufen muss, stört dass das training extrem. Und bei z.B 30°C wenn man da eine Stunde cardio training macht braucht man einfach Wasser.

Na wenn das gesetzlich verboten ist (was ich nicht weiß), dann ignorier das doch einfach und schreib bei Ermahnung einen Brief in dem du mit Gesetzestexten erläuterst, warum du im Recht bist.


Nebenbei müsste das ja in den AGB stehe die du unterschrieben hast, also wusstest du das ja vorher.

Bei dem Sportstudio, wohin ich gehe, hab ich auch einen Zettel  hängen sehen, dass der "Verzehr eigener Getränke" nicht statthaft sei.

Diesen Zettel ignoriere ich einfach, da dieser nach meinem Dafürhalten gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt.

Auf der anderen Seite kann man bei Gemecker antworten, dass das Getränk nicht Dein Eigentum ist, sondern das Eigentum Deines Partners oder wem auch immer.

Schon ist alles wieder stimmig - grins.

Gibt der Studiobetreiber keine Ruhe, wird Studio gewechselt.

Günter

Verbraucherzentrale vielleicht?