An die Presse gehen. Drohung?
Ist es eine Drohung wenn ich einem Amt sage, dass ich zu der Presse gehe, weil ich Unverschämte Entscheidungen des Amtes erhalte? Ist dies strafbar?!
7 Antworten
Nee, es ist nicht strafbar, wenn Du es dann auch tust, wobei es für sowas ja Gerichte gibt, das Sozialgericht z.B. und die Drohung und Umsetzung einer Klage gegen die Entscheidung erfolgsversprechender zu sein scheint, sofern diese Unverschämtheit nicht nur Dein persönliches Empfinden ist
Es ist vor allem nicht besonders clever, denn zum einen wird ein Amt danach nicht anders handeln, aber sicher sorgfältig agieren. Deine Ankündigung ist nicht illegal. Sinnvoller scheint mir bei deinem Problem eine Prüfung durch einen Fachmann oder Anwalt. Und übrigens ist es nicht garantiert, dass deine Zeitung der Sache wirklich auf den Grund gehen wird, denn es ist möglich, dass die Redaktion dein Problem nicht interessant genug findet - Journalisten fühlen sich nicht gezwungen, allem nachzugehen. Gerade "Amtsprobleme" sollten schon irgendetwas besonderes beinhalten. Aber: Nachzufragen kostet nichts.
Es wird nichts bringen, weil die Entscheidungsträger, die dort sitzen nicht persönlich für ihre Entscheidungen haftbar gemacht werden, da sie im Auftrag der Stadt, Kommune, Landkreis etc. entscheiden. Es sei denn jemand hat persönlich einen Fehler gemacht! Eine solche Drohung hat also kaum Sinn, weil sich niemand davon beeindrucken lässt. Es wäre viel wichtiger zu klären, was die Sachfrage ist und warum du meinst, deren Entscheidung wäre nicht richtig. Wenn du magst, stell das doch bitte als neue Frage rein, damit wir vielleicht mal einen Blick draufwerfen können... O.K.?
Zunächst mal ist das in strafrechtlicher Sicht keine Bedrohung oder Nötigung.
Jedoch stellt sich die Frage, was du damit bezweckst und was du damit wirklich erreichen kannst.
Falls das Vorgehen der Beamten aus rechtlicher Sicht zu beanstanden ist, wäre es besser, wenn du dich mit Rechtsmitteln, also vor Gericht durchsetzt.
Falls das Vorgehen der Beamten aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, verstehe ich den Grund deiner Aufregung nicht.
Deswegen macht die Drohung mit der Presse nur bei Firmen/Institutionen Sinn, denen durch eine schlechte Presse ein Schaden entstünde. Dem ist bei einem Amt nicht so.
Es ist eine leere Frohung und auch nicht strafbar.