Bei Räumungsklage auf jeden Fall vor Gericht?

9 Antworten

Sie müsssen vor Gericht nur dann erscheinen, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist.

Verteidigen Sie sich nicht selber oder durch einen Anwalt, ergeht ein Versäumnisurteil und sobald das rechtkräftig ist, wird ein Gerichtsvollzieher in Gang gesetzt, der Sie alle samt Mobiliar aus der Wohnung, falls erforderlich mit Polizeigewalt, rausholt.

Nein ihr müßt nicht Gericht. Wenn ihr rechtzeitig eine andere Wohnung findet, erledigt sich die Sache noch vor dem Gerichtstermin.

Wollt ihr aber die Wohnung behalten, wird Euch nichts anderes übrig bleiben, als den Gerichtstermin als Eure Chance zu betrachten und dort zu erklären, was aus Eurer Sicht tatsächlich vorgefallen ist. Der Richter wird nach Anhörung verschiedener Zeugen den Sachverhalt bewerten und zu einem Urteil kommen.

Du darfst darauf vertrauen, dass die fristlose Kündigung vom Gericht nicht leichtfertig bestätigt wird, da damit eine ganze Familie auf der Straße landen würde. Es wird nur dann ein Räumungsurteil aussprechen, wenn der Vorfall (Zoff mit einer Angestellten) wirklich schwerwiegend war.

Meine Einschätzung: Der Vorfall muss wohl sehr schwerwiegend gewesen sein, wie auch immer Deine Mutter das erzählt hat oder von ihrer Seite aus sieht. Eine grobe Beleidigung muss sich die Angestellte und in ihrer Vertretung ihre Firma nicht gefallen lassen. Schon gar nicht in ihren Räumen.

Ich würde jedem Mieter fristlos kündigen, der mich schwer beleidigt.

Im übrigen spielt es keine Rolle, wer als Mieter im Mietvertrag steht. Ob nur die Mutter oder jede einzelne Person einer Familie. Wenn ein erwachsenes Familienmitglied den Vermieter beleidigt, spielt es keine Rolle, ob diese Person als Hauptmieter im Mietvertrag steht oder nicht.

mstrheisenberg 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:15

nix handgreifliches. nix schwer beleidigendes. Außer ein "Halt den Mund" von meiner Mutter, als die "Vermieterin" sie angeschrien hat. Ich war live dabei.

bwhoch2  16.05.2017, 16:30
@mstrheisenberg

Das "Halt den Mund" beinhaltet immerhin schon die Ansprache mit "Du" und das ist im Geschäftsverkehr herabwürdigend, wenn es nicht vorher vereinbart wurde und erst recht im Konfliktfall.

Anschreien kommt auch nicht von ungefähr. Da muss schon mehr vorgefallen sein.

Das "Halt den Mund" allein wird aber nicht für eine fristlose Kündigung ausreichen. Geh als wichtiger Zeuge oder Zeugin mit zum Gericht. Das tut nicht weh und man kann wahrheitsgemäß aussagen, was man mitbekommen hat. Am Ende kommt es darauf an, wem der Richter oder die Richterin mehr glaubt.

Richter/innen werden in jedem Fall versuchen, den Mietern die Wohnung zu erhalten. Vielleicht läuft es auf eine Entschuldigung hinaus, die von Deiner Mutter verlangt wird und noch das ein oder andere Zugeständnis, um die Vermieter dazu zu bewegen, die Räumungsklage, bzw. die fristlose Kündigung zurück zu nehmen oder das Gericht weist die Klage ab.

Es sei denn, es war neben dem "Halt den Mund" doch noch was anderes, was Du nicht mitbekommen hast. Z. B. ein Stinkefinger, oder eine Drohgeste.

Mich bedrückt die ganze Situation schon seit langem und ich möchte ungerne vor Gericht.

Da der Vermieter Räumungsklage eingeleitet hat geht es vor Gericht, auch wenn Du es nicht möchtest; es sei denn Ihr zieht freiwillig aus.

Wir haben den Anwalt eingeschaltet damit dieser Widerspruch einlegt.

Ich denke dass der Vermieter deswegen keine Rückzieher macht, sonst hätte er wohl keine Räumungsklage eingeleitet.

Euer Anwalt wird alles Weitere regeln.

mstrheisenberg 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 21:18

Hallo, waren heute schon beim Anwalt. Schaut schlecht für uns aus, da die Gegenseite sehr starke Anwälte hat und Sie sich wahrscheinlich "Zeugen erkauft" haben. Außerdem werden wir bei einer Niederlage vor Gericht mit Kosten von über 15.000€ belastet, da wir keine Rechtsschutzversicherung haben.

johnnymcmuff  16.05.2017, 21:24
@mstrheisenberg

Nicht die Anwälte fällen ein Urteil sondern ein Richter.

Aber auch Richter können mal falsch liegen. Eine Freundin von mir hat in erster Instanz verloren und in der Zweiten gewonnen.

In der Regel wird bei Fehlverhalten eine Abmahnung vorausgesetzt und dann halt nochmaliger Verstoß berechtigt dann zur Kündigung

Da du nicht erzählst, was deine Mutter der Angestellten an den Kopf geschmissen hat, kann man das kaum beantworten.

Der Mieterschutz ist recht stark in Deutschland.
Entsprechend stark müssen die Klamotten gewesen sein, die deine Mutter losgelassen hat.

Am besten mal zum Mieterschutzverein gehen und sich beraten lassen.

mstrheisenberg 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 21:20

Stichwort: Freiheitsentziehung, lächerlich.

Dackodil  16.05.2017, 22:14
@mstrheisenberg

Wo steht da was von Freiheitsentziehung.

mstrheisenberg 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 17:02

Als Hauptgrund wird auch genannt, dass meine Mutter sie nicht weiterlaufen lassen hat, da Sie sich vor die Angestelltin stellte.

Dackodil  16.05.2017, 19:35
@mstrheisenberg

Das könnte man ihr im weitesten Sinne als Nötigung auslegen.

mstrheisenberg 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 15:54

Nein, um Gotteswillen meine Mutter ist nicht hamdgreiflich geworden, sie stellte sich nur vor die Frau vom Vermieterkonzern um sie zur Rede zur Stellen. Da gibt es auch Zeugen.

Dackodil  16.05.2017, 15:56
@mstrheisenberg

Ich meinte das auch im übertragenen Sinne.

Zur Rede stellen kann vieles bedeuten.

naja, eine fristlose kündigung muss ja einen grund haben. zoff mit einer angestellten ist wohl kein ausreichender grund.

du als kind wirst wohl nicht im mietvertrag stehen und demnach hast du auch mit dem gericht nichts zu tun.

mstrheisenberg 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 15:52

Die Anklage richtet sich auf meine Mutter, meinen Vater und meine Schwester. Ich bin tatsächlich nicht eingetragen worden, da ich erst 17 Jahre alt bin.

Hexe121967  16.05.2017, 15:53
@mstrheisenberg

dann lass das ganze die erwachsenen austragen. ohne begründung ist eine wohnungskündigung nicht so einfach möglich!