Wer haftet, wenn bei 2 Kreditnehmern einer Privatinsolvenz anmeldet?
Situation: Meine Lebensgefährtin hat zusammen mit ihrem Noch-Ehemann (Trennungsjahr abgelaufen, Scheidungsprozess anhängig) einen Kredit laufen. Sie zahlt derzeit immer 50% der monatlichen Tilgungsrate an ihn, er überweist - bzw. überwies - bislang den monatlichen Betrag an die Bank. Durch Zufall hat sie heute mitbekommen, dass er Privatinsolvenz angemeldet hat, und nichts mehr bezahlt.
Frage 1: Muss sie nun für die gesamte Summe gerade stehen?
Frage 2: Kann sie gegenüber ihrem (bald Ex-)Mann als offizieller Gläuber auftreten bzw. ein Mahnverfahren gegen ihn in Gang setzen?
Frage 3: Wie sollte sie sich nun verhalten, da sie den monatlöichen Tilgungsbetrag nicht aufbringen kann?
2 Antworten
Wenn sie gemeinsam Kreditnehmer sind, stehen sie gemeinsam dafür ein... oder nur noch einer, wenn der andere ausfällt.
Natürlich kann man sich (wie weit ist die Privatinsolvent bereits fortgeschritten?) mit eigene Forderungen einbringen. Aber was soll dabei rauskommen? Es wird nichts zu holen sein. Die Privatinsolvent bedeutet, dass die Forderugnen minimal bedient werden oder sofort abgeschrieben werden.
Ich würde möglichst sofort mit der Bank Kontakt aufnehmen um eine Einigung z.B. Anpassung der Raten, evtl. Erlass eines Teils der Summe, zu erzielen. Man muss immer bedenken, dass der Bank nicht geholfen wäre, wenn alle Beteiligten Privatinsolvenz anmelden würden, denn dann würden sie alles abschreiben müssen.
Auf jeden Fall sollte sie selber dringend professionelle Hilfe suchen, z.B. bei einer Schuldnerberatung.
Wenn beide eingetragen sind haften sie gemeinschaftlich Bedeutet sie muss bezahlen. Wenn er privatinsolvenz angemeldet hat hat es auch keinen sinn ihn in Haftung zu nehmen . Das kostet nur noch mehr geld und bringt gar nichts