Bei Mediamarkt vom Kaufvertrag zurücktreten
Ich habe im Februar dieses Jahres ein Samsung ATIV Smart PC-Tablet gekauft, das ist dieses mit Windows 8 bei dem man eine Tastatur andocken kann. Jedenfalls war ich sehr unzufrieden mit dem Gerät weil es sehr oft gehakt hat und somit habe ich es im September in Reparatur gebracht. Media meinte ich habe 2 Jahre Garantie und wenn die Reparatur länger als 4 Wochen dauert bekomme ich den Ertrag zurückerstattet. Nach der ersten Reparatur war es für eine Zeit wieder gut, aber dann kamen wieder die selben Probleme auf. Es ist jetzt seit dem 26 Oktober in Reparatur, als ich nach 4 Wochen dort aufkreuzte haben die gesagt Samsung repariert das nicht weil sie 50€ verlangen, also habe ich Mediamarkt nocheinmal gebeten das zu klären. Ich habe bis heute nichts von ihnen gehört und kommenden Montag werden nocheinmal 4 Wochen vorbei sein. Wenn ich jetzt Montag hingehe, habe ich ein Recht den Kaufvertrag zurückzuziehen ? Das Gerät hat 700€ gekostet und erfüllt nicht im geringsten die Anforderungen denen es gestellt ist, diesen Eindruck hatten auch andere Leute in Foren Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Mediamarkt erzählt, mal wieder, Müll. da ist NICHT Garantie, da ist Händlergewährleistung (Guck unter dem Stichwort mal bei Wikipedia, da steht da ausführlich beschrieben. ) Unter den geschilderten Umständen ist Mediamarkt da für zuständig. Die wichtigsten Dinge hast du hinter dir: Bei Reklamationen dürfen sie 2Mal reparieren. Klaptts dann immer noch nicht, darfst du das Gerät umtauchen oder zurück geben. Ohne wenn und aber. Der Hersteller hat damit NICHTS zu tun! Ob Samsung da Geld für verlangt oder nicht soll dir egal sein. Mediamarkt ist verpflichtet, dir einwandfreie Ware zu verkaufen, DIE müssen das bezahlen, nicht du...
Druck dir den Wikiartikel aus und nimm ihn mit, Mediamerkt ist bekannt, bei Reklamationen zu mauern oder keine Ahnung zu haben...
Mediamarkt erzählt, mal wieder, Müll. da ist NICHT Garantie, da ist Händlergewährleistung (Guck unter dem Stichwort mal bei Wikipedia, da steht da ausführlich beschrieben. )
Das mach mal schön selbst, denn du redest hier rechtsirrigen Unfug.
Die Sachmängelhaftung des Händlers besteht für Mängel an der verkauften Sache.
Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Vermutung, dass sie bei Kauf verhanden war und der Käufer im Laden direkt seinen Nacherfüllungsanspruch geltend machen kann, i. d. R. hat er einen Reparaturanspruch.
Den kann der Händler aber durch eine Überprüfung beim Händler feststellen bzw. eine unsachgemäße Behandlung des Käufers ausschliessen lassen.
Danach gilt die Beweislastumkehr des Käufers und der Händler wäre aus Haftung n. §§ 434, 439 BGB entlassen.
Es greift nun allenfalls eine freiwillige Herstellergarantie. Wenn ATIF aber nun nach einer erneuten Reklamationsprüfung feststellt, dass gar kein Herstellungs- oder Fabrikationsmangel vorliegt, hat der Benz500 ungefähr 700 € im Klo versenkt.
Es mag ja ja sein, dass der Käufer ganz andere Erwartungen hatte, aber ein Garantiefall ist etwas ganz anderes.
G imager761
Jedenfalls war ich sehr unzufrieden mit dem Gerät weil es sehr oft gehakt hat
Bedeutet was? Wenn z. B. HD-Videos nicht ruckelfrei abgespielt werden oder Internetvernindungen abbrechen, liegt das an unzureichendem Speicher bzw. Konnektivität und ist kein Garantiefall.
Inwieweit der Hersteller das anders bewertet und dir ein Austauschgerät anbietet oder nach Abzug der Nutzung einen Teil des Kaufpreises erstattet, den der örtliche Media-Markt nach Zusage für den Kauf eines anderes Tablets anrechnet, bliebe abzuwarten.
Wenn ich jetzt Montag hingehe, habe ich ein Recht den Kaufvertrag zurückzuziehen ?
Nein. Der Händler wäre nach 6 Monaten aus seiner Sachmängelhaftung entlassen und gewährt dir nur das, was er vom Hersteller selbst zugesichert bekäme.
Gemäß ihrem Slogan "ich bin dich nicht blöd" werden die dir keine kostenlose Tabletnutzung für 9 Monate "schenken" und auf ihrem Einkaufspreis sitzenbleiben wollen :-(
G imager761