Handy kaputt was am besten machen? (media markt, gewährleistung, garantie, handy)

5 Antworten

Ist sicher strittig, wie oft nun schon nachgebessert wurde und was dazu zählt und was eben nicht. Fakt ist aber, dass das Gerät einfach noch nie für längere Zeit richtig in Ordnung war. Normalerweise sind die Händler da schon bereit, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Versuche, den Vertrag zu wandeln. Also das Geld zurück zu bekommen. Stelle dich nicht stur, sondern versuche mit den Leuten vernünftig zu reden, das ist meist am besten. Du kannst ja ein anderes Handy bei Mediamarkt kaufen....

ozinthehouse 
Beitragsersteller
 11.02.2013, 17:55

des hab ich schon oft versucht aber klappt leider mit denen nicht die wenden sich einfach an andere kunden während ich noch den versuch zu erklären was da problem ist

bibi8888  11.02.2013, 18:10
@ozinthehouse

Da musst du deutlich härter auftreten, ggf. verlangst du den Marktleiter. Es gibt doch das Kundencenter für Reklamationen bei Mediamarkt, die haben die Aufgabe, sich um derartige Probleme zu kümmern. Setze dich durch! Freundlich, aber deutlich.

Nun ja, die hier beschriebenen Fehler sind leider keine Gewährleistungsfälle, weil die Defekte nach Deinem Vortrag erst einige Zeit nach dem Kauf entstanden waren. Die Gewährleistung, im Rahmen derer MediaMarkt dein Ansprechpartner wäre, deckt nämlich nur Mängel ab, die schon bei der Übergabe vorhanden oder zumindest angelegt waren.

Etwas Anderes wäre es natürlich, wenn Du erst nach den 2 Monaten erkannt hättest, dass die Vibration nicht funktioniert, und dass sie auch schon seit dem Kauf nicht funktionierte. Z. B. indem Du erst dann den Vibrationsmechanismus nutzen wolltest und dieser sich vermeintlich nicht einschalten ließ. In dem Fall könntest Du an MediaMarkt herantreten und zum Beispiel ein neues Gerät verlangen. MediaMarkt dürfte Dich nicht mit einer Reparatur oder mit dem Einschicken nach Samsung abspeisen, denn Du hättest das Recht auf die Wahl der Art der so genannten Nacherfüllung (Neugerät oder Reparatur).

Hier kommt nur ein Garantiefall in Betracht. Das heißt - und so wurde es ja auch schon praktiziert -, dass das Handy zu Samsung muss. Aber einen Haken hat die Garantie: Die Garantiebedingungen legt nämlich Samsung als Garantiegeber fest. Das heißt, welche Defekte behoben und wie sie behoben werden, muss aus den Garantiebedingungen entnommen werden. Jede darüber hinausgehende Leistung vonseiten Samsungs ist reine Kulanz, und Du hast keinen (Rechts-) Anspruch darauf.

Ich persönlich würde jetzt versuchen, MediaMarkt dazu zu bewegen, das Gerät auszutauschen. Möglicherweise zeigt sich der Laden ja doch kulant. Die Argumentation mit dem Software-Fehler kann man übrigens relativ zügig entkräften, indem man sagt, dass dieser Fehler dann ja auch bei allen anderen Geräten mit dieser Software auftreten müsse.

Ich drücke die Daumen.

ozinthehouse 
Beitragsersteller
 12.02.2013, 14:34

die müssen mir das beweisen das ich das handy geöffnet habe und den defekt an dem elektronischen bauteil für die vibration gesorgt habe.( in den ersten 6monaten natürlich) können die nicht und so sieht es auch aus bei dem problem mit dem telefonieren. also gibt es eine logische erklärung warum so ein elektronisches bauteil kaputt geht und der wäre das beim einbauen das teil schon kaputt bzw. nicht voll funktionsfähig war

Ruedi  16.02.2013, 01:54
@ozinthehouse

Das stimmt nicht. Der BGH entschied, dass der Käufer den Mangel als solchen nachweisen muss. Die 6-monatige Beweislastumkehr bezieht sich lediglich auf die zeitliche Komponente; das heißt, auf die Frage, ob der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war oder nicht.

ozinthehouse 
Beitragsersteller
 02.03.2013, 17:54
@Ruedi

für mich als natürliche person gilt doch das bgb und nicht das bgh

Handy schnell entsorgen(verkaufen),und nächstes mal zuerst informieren über das handy oder einfach Iphone kaufen (AUSGEBEN aber funktioniert)

ozinthehouse 
Beitragsersteller
 11.02.2013, 17:57

super guter einfall echt einfach grandios danke

soweit ich weiß hat media markt das recht zweimal nachzubessern

Ja, aber der Rücktritt vom Kaufvertrag ist rechtlich nur dann möglich, wenn der gleiche Fehler zum 3. Mal auftritt.

ozinthehouse 
Beitragsersteller
 12.02.2013, 14:31

laut der hp dises anwaltes kommt es nicht darauf an ob es zweimal der gleiche fehler war oder ein anderer

Was ist, wenn die Reparatur misslingt und die Ware anschließend wieder defekt ist?

Sollte ein Fehler trotz erfolgter Reparatur erneut auftreten, so will es der Gesetzgeber, dass Sie dem Händler eine „zweite Chance“ geben. Sie müssen also zwei Reparaturversuche akzeptieren. Scheitert auch der zweite Versuch, und ist das Teil anschließend noch immer defekt, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten (siehe unten).

Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gerät an genau der gleichen Stelle wieder kaputt geht, oder ob ein neuer Defekt auftritt. Selbst wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist zwei völlig verschiedene Defekte auftreten, muss der Kunde nur zwei Reparaturversuche akzeptieren. Danach ist er im Rahmen der Gewährleistung zum Rücktritt berechtigt.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

Anaxabia  13.02.2013, 08:07
@ozinthehouse

Der BGH denkt das aber, gestützt auf § 440 BGB anders als der windige Anwalt:

VIII ZR 202/10

Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung kann ein Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises nach § 346 Abs. 1, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, §§ 437, 440 BGB nicht bejaht werden. ... Der Umstand, dass die Beklagte bereits wegen verschiedener anderer Mängel Nachbesserungsarbeiten vorgenommen hat, führt entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung nicht dazu, dass den Klägerinnen wegen der weiteren noch im Streit befindlichen Mängel eine Nachbesserung durch die Beklagte nicht mehr zumutbar wäre, denn der Käufer hat dem Verkäufer grundsätzlich wegen jedes einzelnen Mangels Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben

ozinthehouse 
Beitragsersteller
 02.03.2013, 17:53
@Anaxabia

für mich als natürliche person gilt das bgb

Sie haben doch zweimal nachgebessert: Einmal wegen dem defekten Vibrationsalarm und einmal wegen der Sprachqualität. Also hin da, reklamieren und sagen das du ein Ersatzgerät möchtest (oder vom Kaufvertrag zurück treten). Aber lass dir bloß keine zusätzlichen Kosten aufquatschen!

ozinthehouse 
Beitragsersteller
 11.02.2013, 17:53

ja aber die meinen des mit der sprachqualität sei ein softwarefehler aber das scheint ja nicht so sein sonst wäre ja aufbehoben

Miri2013  27.02.2013, 11:02
@ozinthehouse

Klar "meinen" die immer irgendwas. Du musst Druck machen und vor allem klar stellen das du dir deiner Sache sicher bist. Es ist doch egal was es für ein Fehler ist. Das Gerät funktioniert nicht wie es soll und sie hatten mehrmals die Möglichkeit es nachzubessern. Jetzt hast du das Recht auf ein neues Gerät oder Rückgabe. Was die da mit dir abziehen ist einfach nur eine Einschüchterungstaktik. Wenn sie starrsinnig genug behaupten sie hätten recht, schreckst du als Kunde zurück und kuscht, weil die Firma ja "bestimmt mehr Ahnung hat als du". Und genau auf diese Reaktion bauen sie, denn wenn du nichts weiter unternimmst haben sie doch gewonnen - obwohl sie im Unrecht sind. Das ist leider ziemlich weit verbreitet.