Bei einer Mietswohnung, wer ist für die Terasse zuständig?
Also wir sind vorletztes Jahr im winter in unsere neue Mietswohnung gezogen.Bei Einzug sagte uns der Vermieter zu die Steinplatten auf der zur Wohnung gehörenden Terasse neu zu verlegen da sie total abgesackt und schief waren.An den Wänden der Terrasse waren braune Schmutzwasser streifen die vom nicht abgedichtetem Balkon der darüber liegenden Wohnung heruntergelaufen waren.Bis heute hat unser Vermieter sich nicht weiter darum gekümmert.wir haben nun schon in eigenregie einige Platten sozusagen gegen endgültiges Wegrutschen gesichert.es ist gefährlich da zu laufen,weil alles uneben ist.Besonders für unseren behinderten sohn.Ausserdem sieht die Wand aus als ob jemand Kaffee dagegen gekippt hätte.Und da auf einer weissen hauswand...nun meinte unser Vermieter auf einmal das wäre nicht sein Problem.Wer ist denn nun dafür zuständig???Es wird nämlich langsam echt gefährlich...
7 Antworten
Das sind Instandsetzungs-/Instandhaltungsmaßnahmen. Dafür ist allein der Vermieter zuständig. Auch wenn die Terrasse mitgemietet ist. Das fällt nicht unter Schönheitsrepararturen, falls der Vermieter damit kommen sollte.
BGB § 535 Abs.
Setzt dem Vermieter schriftlich eine Frist (2 - 3 Wochen) bis wann der Mangel behoben werden soll. Gleichzeitig, falls der Mangel bis Ablauf der Frist nicht behoben ist, Mietminderung ankündigen.
Terrasse
Wenn der Mieter eine 20 qm große Terrasse, die von der Wohnung aus zugänglich ist und deshalb mangels anderweitiger Vereinbarung im Mietvertrag als mitvermietet anzusehen ist, nicht benutzen kann, ist er berechtigt, die Miete um 15 % zu mindern.
AG Eschweiler, Urteil vom 19.05.1994 - 5 C 114/94, WM 1994, S. 427.
Bei Mitminderung wird das Fell der Vermieter meist dünner;-)
Anwaltlich Beratung würde ich sicherheitshalber einholen. Denn Bei Mietminderung kann man schnell viel falsch machen.
Evtl. kann der Anwalt, weil ja die Terrasse, so wie Du schreibst, auch eine Gefahrenquelle darstellt, noch mehr rausholen.
Danke
Natürlich ist es die sache des Vermieters! Da die Terassenfläche zu 50% in der Wohnfläche miteinbezogen wird, ist somit ein Teil der Wohnung nicht zu nutzen! Stellt ihm eine angemessene Frist, 3-4 wochen, mit der Androhung die Miete um den prozentualen Anteil der Terassenfläche an der Gesamtfläche zu kürzen!
Der Vermieter muss die Terrasse in Ordnung bringen. Hier beteht offenkundig eine Unfallgefahr, die der Vermieter beseitigen muss.
Die Reinigung der Ausswand kann der Vermieter, muss er nicht vornehmen. Es ist aber auch nicht das Problem des Mieters. Macht Fotos vom heutigen Zustand, damit später nicht Euch die Verantwortung zu gewiesen werden kann.
Bei einer Mietwohnung hast Du ja wohl die Terrasse mitgemietet. Ergibt sich aus der Quadratmeterzahl im Mietvertrag. Für die Instandsetzung der Terrasse ist der Vermieter also allein verantwortlich und ich würde ihn auch massiv darauf hinweisen. Die Wand musst Du einfach so hinnehmen, weil das gesamte Haus von aussen zu reinigen wäre zu kostenintensiv. Solche Verfärbungen muss man hinnehmen, anders als die kaputten Terrassenfliesen.
Wende Dich notfalls an einen Anwalt für Mietrecht, kostet nicht die Welt und der regelt alles.
Nein das geht nicht so weg aber er bräuchte nur die Wand von der Terasse streichen das wären ca.5mX3m.Das restliche haus ist ja oki
Das ist sache des Vermieters.Solche Zusicherungen lässt man sich schriftlich geben.Da könnt Ihr euch nur eine Andere Wohnung suchen.Ein Vermieter der Seine Zusagen nicht einhällt ist in meinen Augen nicht vetrauenswürdig.
Der hat ein dickes Fell ,wieviel Prozent von dr Miete wären das denn? oder muss ich jetzt wegen sowas auch noch extra zum anwalt??