`Bei der Besetzung des Stellenangebotes findet kein Tarifvertrag Anwendung.` Was bedeutet das?
Hallo ihr lieben,
bin gerade fleißig am Bewerbung schreiben und hab da eine kleine frage. Da ich von meinem Ausbildungsgehalt eine Wohnung bezahlen müsste, ist mir die Vergühtung sehr wichtig. Nun steht in der Stellenanzeigen ein Satz, den ich überhaupt nicht verstehe. Und zwar...
Bei der Besetzung des Stellenangebotes findet kein Tarifvertrag Anwendung.
Was bedeutet das?
Danke im Vorraus schonmal für die Antwort! :)
4 Antworten
Der Satz sagt genau das aus, was dort steht:
Im Gegensatz zu anderen Unternehmen, die mit Betriebsrat und/oder Gewerkschaften einen Entgeltvertrag oder sonstige Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen) getroffen haben oder sich evtl. auch freiwillig an Tarifverträge, die vielleicht bundesweit gelten, halten (müssen), gilt in Deinem Fall die freie Vereinbarung.
Es gibt entweder weniger Gehalt als im Durchschnitt, auf jeden Fall aber den Mindestlohn, das gleiche Gehalt wie in Tarifverträgen oder auch mehr Gehalt.
Dass ein Tarifvertrag keine Anwendung findet, heißt ja nicht automatisch, dass es weniger Geld gibt (meistens aber schon, weil AG die Bindung scheuen), sondern bedeutet einfach eine freie Vereinbarung von Gehalt und Zusatzvergütungen.
Der AG sagt, was er zahlen möchte und das kannst Du akzeptieren oder eben nicht. Ich denke mal, so in etwa wird es gemeint sein.
Da solltest Du den ganzen Vertrag in Ruhe und wirklich Wort für Wort lesen.
Es gibt für den Job keinen Tarifvertrag, also keinen fest vorgeschriebenen Lohn, den man dir zahlen muss.
Wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, kann sich der Arbeitgeber nach den gesetzlichen Mindeststandards richten.
In Tarifverträgen wird z.B. die Ausbildungsvergütung für die verschiedenen Ausbildungsjahre geregelt. Der Tarifvertrag regelt auch den Urlaubsanspruch und ob es z.B. bezahlte freie Tage beim Tod eines nahen Angehörigen oder Umzug gibt.
Findet im Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag Anwendung, kann es sein (muss aber nicht), dass Du z.B. weniger Ausbildungsvergütung/Urlaub bekommst als Azubis die in tarifgebundenen Betrieben lernen.
Du solltest Dich erkundigen, was der Tarifvertrag als Ausbildungsvergütung vorgibt. Ein zukünftiger AG darf nicht weniger als 80% der tariflichen Ausbildungsvergütung bezahlen.
Der Arbeitgeber muss Dir nur den gesetzlichen Mindeststandard gewähren. Dazu vielleicht zwei Beispiele:
Der Tarifvertrag sieht für diese Tätigkeit einen Lohn von 11,50 € die Stunde vor. Der Arbeitgeber bezahlt Dir aber tatsächlich nur 8,50 € die Stunde.
Laut Tarifvertrag hättest Du 30 Tage bezahlten Urlaub. Der Arbeitgeber gewährt Dir aber nur 24 Tage.
Kann natürlich auch sein, das der Arbeitgeber sogar übertariflich bezahlt und Urlaub vergibt.