Im Arbeitsvertrag steht! Die stillschweigende Verlängerung über den Vertragszeitraum hinaus ist ausgeschlossen §625 findet keine Anwendung. Was bedeutet das?
4 Antworten
Deine Befristung läuft mit dem genannten Termin ab. Ohne Wenn und Aber.
Im § 625 steht: Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht.
Ohne diese Ausschlussklausel kann es passieren, dass AN nach Ablauf der Befristung (dann ohne Arbeitsvertrag) weiter zur Arbeit gehen, der AG das duldet und den AN nicht weg schickt und damit unbefristet eingestellt hat.
Dies ist hier nicht möglich, da der AG die Möglichkeit des Inkrafttretens des § 625 BGB ausgeschlossen hat.
Der Vertrag endet zum angegebenen Datum, wenn nicht eine Verlängerung schriftlich vereinbart wurde.
Sprich: z.B. der Trick, am 31.3. endet.. ich gehe 1.4. wieder hin und habe automatisch einen (un befristeten) Vertrag, falls sie mich nicht wegschicken.. der funktioniert nicht.
Du hast vermutlich einen Zeitvertrag. Das bedeutet dass der Vertrag nach Ablauf durch en Arbeitgeber explizit verlängert werden muss und dies nicht automatisch passiert.
dein Arbeitsvertrag endet zum weiter oben genannten Zeitpunkt.