Bei Auszug Wände nochmals weiß überstreichen?
Hallo zusammen,
ich ziehe in einigen Wochen aus und habe vor wenigen Tagen den Hinweis meines Vermieters bekommen, dass ich vor dem Auszug ALLE Wände nochmals weiß überstreichen soll wie es im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Wände sind bereits weiß, allerdings schrieb er damals in den Mietvertrag hinein, dass alle Wände bei Auszug weiß überzustreichen sind. Er begründete es damals damit, dass die Wände mit der Zeit "unschöne Flecken" z.B. von an den Wänden stehenden Möbeln bekommen.
Ich ärgere mich darüber, dass ich damals (jung & naiv wie ich war) nichts gesagt habe. Besonders weil mein Vermieter überhaupt sehr schluderige Renovierungsarbeiten vornimmt (z.B. wollte er meine Terasse erneuern, dies ist in den 3 Jahren, die ich hier gewohnt habe NICHT passiert!). Auch Reparaturen nahm er immer nur sehr schlampig vor... Jetzt habe ich das Gefühl, er wolle diese Schönheitsreparatur nur auf mich abwälzen, denn die Wände meiner Wohnung sehen völlig ok aus! Keine "Abdrücke", Schrammen etc.
Kann mir jemand eventuell sagen, ob diese Klausel unwirksam ist?
9 Antworten
Wenn, wie hier, im Mietvertrag steht, dass bei Mietende alles weiß zu streichen ist, sind sämtliche Schönheitsreparaturklauseln des Mietvertrages sowohl während der Mietzeit als auch ihrem Ende unwirksam (Urteil BGH.
Theoretisch darfst du deine Aufwendungen während der Mietzeit erstattet verlangen, da der Vermieter lt. BGB dafür zuständig war ( auf seine Kosten).
Lass dich also nicht auf den Leim führen, weise die Forderung zurück. Das Urteil findest du über Google.
Wenn hier andere User etwas Anderes meinen, so ist das rechtlich falsch.
dass ich vor dem Auszug ALLE Wände nochmals weiß überstreichen soll wie es im Mietvertrag vereinbart wurde.
Steht das so im Mietvertrag, dann ist die Klausel unwirksam und Du musst gar nicht renovieren sondern nur besenrein hinterlassen.
Hier steht einiges dazu und auch was bei bunten Wänden zu beachten ist:
Grundsätzlich besteht keine Endrenovierungsspflicht, aber wie immer bei solchen Streitpunkten, steckt der Teufel im Detail. Landet das ganze vor Gericht, so wird einzelfallabhängig entschieden.
Dabei wird geprüft, ob die zwischen Vermieter und Mieter getroffene Vereinbarung, also bei dir und von dir unterschriebene Vereinbarung, am Ende alles Weiß zu streichen, rechtsgültig ist. Der Vermieter hat dann gute Karten, wenn dabei eine Transparenz bzgl. dieser Verhandlung erkennbar ist und keine "starren" Intervalle im Mietvertrag stehen.
Auch entscheidend ist der tatsächliche Zustand der Wohnung bei deinem Auszug, und genau das ist im Gesetz sehr schwammig gehalten, deshalb auch hier immer einzelfallabhängig. Eine gewisse Abnutzung hat der Vermieter hinzunehmen, aber die Wohnung muss besenrein und in einem "ordnungsgemässen" Zustand übergeben werden. Auch das kann im Zweifelsfall nur ein Gutachter feststellen, denn Mieter und Vermieter sind da oft sehr unterschiedlicher Auffassung.
Auch wenn die starren Fristen der "Schönheitsreparaturen" aufgehoben wurden, so wird sich teilweise bei Verfahren daran orientiert. Nach dreijähriger Nutzung deiner Wohnung wird sicherlich -anteilig- ein gewisser Bedarf unterstellt werden. Aber schlussendlich zählt der tatsächliche Zustand deiner Wohnung.
Ich gehe davon aus, dass du eine Kaution hinterlegt hast, und diese nicht erst unter Abzug oder nach Klage zurückhaben möchtest. Deshalb würde ich die Bereiche, die Flecken oder andere Stellen aufweisen, auf jeden Fall überstreichen. Manches, besonders im Küchenbereich, sieht man erst im Leerzustand.
Grundsätzlich kann ich auch jedem Mieter und Vermieter nur dazu raten, stets ein detailliertes Übergabeprotokoll mit detaillierten und zahlreichen Fotos der leeren Wohnung bei Ein- und Auszug anzufertigen, die den tatsächlichen Zustand der Wohnung beweisen. Oftmals hat man auch nach Jahren der Vermietung den Zustand nicht mehr genau im Kopf, solche Fotos helfen beiden Seiten auf die "Sprünge"... und machen gute Lösungen zwischen Mieter und Vermieter möglich. Aber auch vor Gericht sind solche Fotos und Übergabeprotokolle sehr hilfreich.
Wenn es ganz klar im Vertrag steht, musst Du es eigentlich auch machen, willst Du keinen Ärger (z.B. Kaution u.ä.)
Du kannst aber natürlich auch einfach mal mit etwas weißer Dispersion kleinere Stellen (die treten immer auf) an denen es Abnutzungen, Flecken oder Löcher (z.B. erst Löcher von Bildern o.ä. mit Füllmasse (z.B. Moltofill) schließen, trocknen lassen) gibt, kleinflächig überstreichen.
Wenn nach dem Trocknen kein Farbunterschied zu sehen ist, dann bessere soweit alles aus oder streiche die ein oder andere Wand so, dass es wie neu aussieht, denn mehr als neu geht ja nicht.
Die Ecken grauen gerne nach, auch dort versuchen.
Oder Du versuchst das an den Decken, dann kannst Du Dir zumindest die Arbeit sparen...
Nach 3 Jahren ist das Weiß nachgedunkelt.
Du kannst mir nicht erzählen,das man keine Umrandungen von Bildern,Schränken ect. sieht.
Von daher wirst du alles neu weißen müssen und zwar ordentlich,sonst kann der Vermieter dir im Nachhinein auch noch eine fachmännische Renovierung aufs Auge drücken.
Hat er denn die Wände gesehen ? War er schon in der Wohnung?
Ansonsten lade ihn ein vorbei zu kommen und sich die Wände anzuschauen.Vielleicht lässt er ja mit sich reden
Nein, man sieht wirklich NICHTS.
Ich hab gestern alle Bilder abgenommen und es ist KEINE Umrandung zu sehen.