Verheiratet? Und dann arbeitslos?
Hallo,
habe eine Frage, bezüglich der Arbeitslosigkeit in der Ehe.
Wenn ich verheiratet bin und Arbeitslos werde? Bekomme ich dan arbeitslosengeld?
und das gleiche auch noch wenn man ein Kind hat?
Hat da jemand ahnung!?
5 Antworten
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, auf die du unabhängig vom familiären Status Anspruch hast, sofern die Voraussetzungen erfüllst (Anwartschaftszeit, Verfügbarkeit ...); ein Kind hat allenfalls Einfluss auf die Höhe des Anspruchs (mit Kind gibt es einen Tick mehr: 67% statt 60% des pauschalierten Nettos).
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nichts damit zu tun, ob du verheiratet bist. Du musst in den letzten 24 Monate mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, dann hast du Anspruch. Die Höhe allerdings ist dann davon abhängig, ob du verheiratet bist und ob es Kinder gibt.
ich möchte die erste Antwort noch ergänzen: Der Bezug von Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, d. h. du zahlst bei deinen Sozialversicherungsabgaben auch eine Abgabe "Arbeitslosenversicherung" in Höhe von 3%. Daher ist es egal, ob du verheiratet bist oder Kinder hast. Auch an der Höhe ändert sich nichts. Es gibt einen bestimmten Prozentsatz von deinem letzten Gehalt.
Evtl. ändert sich in der Folge im Rahmen der Versteuerung was, denn hier zählt das gesamte Familieneinkommen, aber dies ist je nach Familie eben individuell.
Erst nach Ablauf der Versicherungsleistung wird das Einkommen aller mit einbezogen, nämlich wenn du ins sogenannte Hartz 4 fällst, denn dies ist steuerfinanziert.
Arbeitslosengeld I ist immer davon abhängig, ob man einen Anspruch erworben hat....
das heißt es müssen entsprechende Betragszeiten vorrliegen
der Bezug ist unabhängig von der familiären Situation - es müssen nur die Anspruchsvoruassetzungen vorliegen
Arbeitslsoengeld II bekommt man nur wenn man bedürftig ist, das heißt es wird die Gesamtsituation der Bedarfgsgemeinschaft betrachtet ....
AlG 1 bekommst du wenn du entsprechend Beiträge entrichtet hast UND dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Das Kind muss also versorgt werden können.