Bei angezahlter Bestellung Kaufpflicht?
Hallo an alle Rechtsspezialisten, ich wollte mir in einem Geschäft eine Uhr kaufen, der Händler hatte die gefragte Uhr aber nicht da , nur eine ähnliche und ich sagte Ihm dass ich entweder die , die er da hätte ,oder die vom gleichen Hersteller,die er nicht da hätte ,kaufen würde. Ob er die Uhr zur Ansicht und Entscheidungsfindung nícht besorgen könne? Er sagte mir dass er die gefragte Uhr bei der Firma bestellen müsse und ob ich denn bereit wäre eine Anzahlung von 50€ zu machen. Also habe ich dass getan.Und auch eine Quittung für die Anzahlung zum Kauf einer der beiden Uhren bekommen. Dann gingen etwa 4 Wochen ins Land und ich habe Ihm mittlerweile per Email geschrieben dass ich die Uhr nicht mehr Kaufen kann da mir mittlerweile das Geld zum Kauf fehlt. Nun hat er aber nie auf meine E-mail geantwortet und ich dachte das Thema sei erledigt, bis ich gestern einen Anruf auf meinem AB hatte , dass die bestellte Uhr jetzt endlich im Laden sei und ich doch vorbeikommen solle . Nun zu Meiner Frage: Muss ich eine der beiden Uhren nun zwingend kaufen? Ich habe gehört dass es eine Gesetzesänderung im Juli dieses Jahres gab und möchte wissen ob ich davon zurücktreten kann.
Danke im Voraus
Frank S.
3 Antworten
Du hast die Uhr nicht erworben, denn sonst hättest du ihren vollen Wert bezahlt. Solange die Uhr nicht in vollem Umfang bezahlt wurde, gehört die Uhr dem Händler.
Die Frage stellt sich mir nur, weshalb du die Uhr nicht mehr haben möchtest. Könnte der Händler etwas davon ausgehen, dass du die Uhr von Anfang an gar nicht bezahlen wolltest oder konntest?
Zwingend kaufen musst du gar nichts, allerdings könnte der Händler dir nun vorhalten dass du die Absicht hattest die uhr von Anfang an nicht kaufen zu wollen oder zu können. Du müsstest dann den Schaden den dem Händler entstanden ist begleichen. Hat für dich allerdings lediglich der "Kauf" oder die Bestellung einen erheblichen Nachteil gebracht und du hast "NACHWEISLICH" eine andere Uhr gekauft, müsste er dir die Anzahlung wieder zurück geben.
Ich hoffe ich konnte helfen ; )
Vielen Dank Schlafknetkopp, :)
§ 286 Abs. 2 BGB sehe ich nicht, da kein Kaufvertrag aus ihrem Thread ersichtlich ist. § 280 Abs. 1, 2 i.V.m. § 286 BGB sehe ich vielmehr zu Seiten des Händlers. § 346 Abs. 1 BGB sehe ich hier nicht, da Sie nicht Schriftlich vom Vertrag zurück getreten sind.
Lediglich eine Quittung über die Anzahlung stellt keinen Kaufvertrag dar. Der Händler wird Ihnen nun den entstandenen Schaden in Rechnung stellen, wenn Sie keinen ordentlichen Grund angeben die Uhr doch nicht zu bezahlen obwohl der Händler für Sie in Vorleistung gegangen ist.
Wow, ich verstehe zwar nur die Hälfte von den Paragraphen, aber ich danke Dir für die spannende Lektüre.Ich gehe mal davon aus , dass Du mir bewiesen hast dass ich nicht kaufen mus.
Frank
Ne, du musst die Uhr nicht kaufen. Du hättest sie ja sonst auch gleich bezahlen können. Allerdings glaube ich kaum, dass sich ein Rechtsstreit lohnen würde, da das auch kostet. Rede mit ihm und wenn er absolut nicht will bietest du ihm eben die 50 Euro Anzahlung an. Schließlich nehmen viele Händler die Anzahlung ja genau wegen sowas auf. Falls der Kunde doch nicht will, streichen sie die Anzahlung ein. (Ob das wiederum rechtens ist, ist natürlich ein anderes Thema.) Falls das auch nicht klappt würde ich ihn mal fragen was die Anzahlung eigentlich für ein Sinn hat für ihn :D
Vielen Dank Alija8 :)
Übrigens würd ich mir darüber nicht so viele Gedanken machen. Ich hab die Vermutung dass der gute Mann einfach nur nicht seine E-Mails gelesen hat :)
Du kannst von dem Kauf zurück treten, Leider hast du es Versäumt deine Anzahlung zurück zuholen (sorry das zu sagen: DU hast gepennt, du hättest zeitiger vom kauf zurück treten müssen!) . Kaufen must du da nichts aber bei der Anzahlung kann es Ärger geben. Wenn er dir das geld nicht wieder geben möchte kannst du a.: einfach sagen dumm gelaufen (das kostet dann halt die 50 Euro) b.: Rechtsanwalt, die machen dann lustige Briefe, die dann richtig unlustig werden können (Das kann dich aber auch was was kosten). C.: wenn du das nicht normal regeln kannst einfach nochmal im forum fragen dann kann ich dir evtl. noch nen paar rechtliche grundlagen geben. AtM: versucht euch zueinigen! Eine gütliche einigung ist die beste!
Übrigens würd ich mir darüber nicht so viele Gedanken machen. Ich hab die Vermutung dass der gute Mann einfach nur nicht seine E-Mails gelesen hat :)
Huch, der Kommentar zu deiner Antwort sollte eigentlich unter meiner Antwort stehen ^^ sorry.
Ich habe mich schon leicht gewundert, ist mir aber auch schon passiert (innerhalb von 3 tagen). Wenn du feststellst wie man sowas löschen kann gib mir nen tipp
Nein , die Kaufabsicht war ja da, nur habe ich in der Zwischenzeit eine Uhr gekauft( allerdings nicht im Geschäft bei Ihm), die mir besser gefallen hat. Habe mich also praktisch umentschieden. Auch Dir die Frage : Weisst du das genau , dass ich nicht zum Kauf verpflichtet bin?
Gruss
Frank