Behörden Führungszeugnis. wann wird eine geldstrafe zu 120 Ts gelöscht

2 Antworten

Nach § 32 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz beträgt die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, drei Jahre bei Verurteilung zu einer Geldstrafe. Die Frist beginnt mit dem Tag der Verkündung des Urteils bzw. mit dem Tag der Unterzeichnung des Strafbefehls.

Ein Führungszeugnis zeigt aber immer nur einen Ausschnitt des Bundeszentralregisters. Im Register selbst bleibt die Strafe nämlich bis drei Jahre nach deinem Tod, alternativ bis zu deinem 90. Geburtstag. Gerichte und Staatsanwaltschaften können für ein neues Strafverfahren weiter auf die Eintragungen zugreifen.

www.google.de -> Bundeszentralregister Geldstrafe