Behandlung interner Bewerber im Bewerbungsprozess?
Hallo zusammen,
auch wenn ich das eine oder andere in dieser Richtung schon gelesen habe - ganz zu 100% erschlossen hat sich das Thema noch nicht, daher wollte ich nochmal nachhaken, in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Und zwar habe ich neulich den Fall mitbekommen, dass sich jemand auf eine extern ausgeschriebene Stelle (d. h. über Firmenhomepage, Zeitungsannonce usw.) beworben hat. Die erste Rückmeldung war, dass er sich noch gedulden müsse, da es noch interne Bewerber gibt.
Ich weiß nicht, wie es ausgegangen ist (wobei ich ihm schon wünschen würde, dass es geklappt hat), aber meine Frage wäre dabei dennoch die, ob innerhalb des Bewerbungsprozesses interne Bewerber erstmal zwingend präferiert werden müssen oder ob trotz interner Bewerber bei der Einstellung theoretisch auch jemand von außerhalb präferiert werden dürfte.
Kann dabei der Betriebsrat darauf bestehen, dass jemand von innerhalb der Firma präferiert wird (die fachliche und persönliche Eignung mal vorausgesetzt)?
Wäre super, wenn mir jemand ein kurzes Feedback hätte. Vielen lieben Dank im Voraus :).
4 Antworten
Hallo,
so eine Frage ist schlecht Pauschal zu beantworten. Es liegt immer an der Obrigkeit!
Bei großen Firmen wird es meist so gehandhabt, dass Stellen immer auch extern Ausgeschrieben werden müssen, auch wenn eine ideale Besetzung schon intern greifbar wäre. Letztendlich entscheidet dein Chef, die Personalstelle, ect. Will man jemand bestimmes, geht man den förmlichen Weg... hat aber Bewerber X schon ausgewählt und bereitet ihm den Weg.
Wenn du ein Unternehmen besitzt und vielleicht in einem Bereich einen Mitarbeiter hast (der nicht nur fachlich passt, sondern sich auch verändern möchte) dann macht es natürlich Sinn eine Stelle INTERN zu besetzen.
Zu EXTERN greift man MEINER MEINUNG nach erst, wenn ich im eigenen Wasserloch keinen passenden Wasserbüffel mehr habe, der meine Herde leiten kann.
greetz CWE
Es liegt nie an der Obrigkeit allein!
Auswahlrichtlinien (betrvg 95 §) schreiben vor, dass der BR vor der Einstellung zustimmen muss, deshalb steht die Phase Ausschreibung nicht isoliert da.
Leider ist der Versuch von BRe meistens nicht erkennbar, die internen und externen Ausschreibungen gleich zustellen.
Wissentlich halten sich BRe aus den Auschreibungsmodalitäten heraus, wimmeln sogar interne Bewerber ab, wenn sie gefragt werden, ob es Sinn macht sich auf eine extern ausgeschriebene Stellen zu bewerben.
Falls mal nicht, heisst es; suchen sie sich doch einen anderen Job, ausserhalb der Firma.
bei uns muss immer erst intern genommen werden. Extern erst, wenn es keinen geeigneten Bewerber gibt. So wird es sicher in den meisten Firmen sein, die einen Betriebsrat haben.
Nach § 93 des Betriebsverfassungsgesetz(BetrVG) kann der Betriebsrat verlangen, das Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden.
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit der eigenen Mitarbeiter gm § 75 Abs. 2 BetrVG fordert sogar die interne Ausschreibung.