Auto abgemeldet, wann bekomm ich das Geld der Versicherung zurück?

6 Antworten

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Ruf doch noch mal an, verlange den Abteilungsleiter zu sprechen und lass Dich nicht abwimmeln.

Ich sehe das so wie Du, die Versicherungsbeiträge werden auf der Stelle pünktlich abgebucht und wenn man eine Leistung, in dem Fall die Rückerstattung, haben möchte, wird man hingehalten.

Setze denen ein Zahlungsziel, wir haben heute bereits den 15.03., sage Ihnen, Du erwartest die Rückzahlung innerhalb der nächsten 7 Tage. lg Lilo

Rishek 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 08:54

Danke ich werde es mal so versuchen.

Rxmd8  15.03.2016, 10:23

Das hat so keinen Wert, ich sehe das immer selbst bei meinen Kunden (bin selbst Versicherungsvertreter). Das geht von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich lang.
Anrufen bringt teilweise schon etwas, dafür muss man aber nicht extra den Abteilungsleiter verlangen, die sind sowieso nie erreichbar. Einfach beim Mitarbeiter am Telefon bisschen Druck machen, das hilft meistens.

Und zur Info: Das interessiert einen Versicherer kein bisschen was wenn man was von einem Zahlungsziel sagt.

LiselotteHerz  15.03.2016, 10:47
@Rxmd8

Die Versicherung kann aber nicht einfach die Zahlung einbehalten, wenn sie dafür keine Leistung erbringt. Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Und es soll auch Menschen geben, die es sich nicht leisten können, dass zwei Versicherungsbeiträge innerhalb von 2 Monaten abgebucht werden. Wer zahlt denn dann wohl die Überziehungszinsen? Der Kunde.

TaViRi  15.03.2016, 16:20
@LiselotteHerz

Versicherungen können aber 1. eine Rückläuferfrist abwarten und zweitens eigentlich warten bis der Kunde sagt er will es auf das Konto rücküberwiesen haben oder per Postanweisung. 

Hi Rishek,

also 2 Monate ist jetzt echt schon ne lange Bearbeitungsdauer...

Ruf doch einfach nochmal bei deiner Versicherung an und frag nach, woran es liegt, dass Du noch keine Erstattung bekommen hast. Manchmal dauert die Übermittlung der Abmeldebescheinigung vom Straßenverkehrsamt an die Versicherung länger als sonst. Diese muss aber auf jeden Fall vorliegen, damit der Vertrag beendet werden kann.

Alternativ dazu kannst Du auch eine Abmeldebescheinigung bei der Versicherung einreichen. Da du sagst, dass Du selber keine hast, würde ich da zur Not auch nochmal bei deinem Autohaus nachfragen. Eine Bestätigung über die Abmeldung muss auch das Autohaus beim Straßenverkehrsamt bekommen haben.

Wenn Du dann die Unterlagen bei deiner Versicherung einreichst, sollte einer Erstattung eigentlich nichts mehr im Wege stehen...

Viele Grüße und viel Erfolg,

Saskia vom DEVK-Team

Eine Abmeldung beendet ja zum Glück nicht den Vertrag und somit wartet auch meine Versicherung auf meine entsprechende Mitteilung/Bitte und die EURonen sind dann nach einer Woche auf dem Konto, schon immer.

Ach so, ich war/bin beim Marktführer.

Und von der neuen Versicherung gibt es schon eine Rechnung und die wurde auch schon bezahlt? Bist Du dir sicher?

Allein der Austausch wegen der SF Klasse geht nicht in Minuten.

Rishek 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 13:52

Ja die wurde schon bezahlt. Die SF Klasse ist noch nicht fix. Diese wurde auf einen Wert festgelegt, der nach erhalt der endgültigen SF Klasse angepasst wird. Auch hier würde ich dann Geld zurück bekommen.

Ich sag ja ... zahlen muss man sofort, aber wenn ich was bekomme, dann dauert es natürlich.

Wie war das bei euch so? Kann ich irgendwas machen um das ganze zu beschleunigen?

Hey Rishek, beim Autoverkauf mußt du dies unverzüglich dem Versicherer mitteilen laut deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) - die Meldung der Zulassungsstelle an den Versicherer genügt hier nicht!

Gleichzeitig solltest du natürlich die Kontoverbindung mit angeben und dass  kein Folgefahrzeug mehr bei Ihnen versichert wird. Woher sonst soll dein bisheriger Versicherer wissen was du wirklich vorhast???

Dies kann den ganzen Vorgang beschleunigen - 2 Monate find' ich trotzdem zu lange - jedoch dauert ein Vorgang bei großen Versicherungen schon mal 4 bis 6 Wochen...

Gruß siola55

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung aufgrund eines Anrufes tätig wird. Sie muß nachprüfen können, ob das Fahrzeug tatsächlich abgemeldet wurde. Ein Anruf reicht nicht.

Schreibe einen Brief und füge eine Kopie der Abmeldung bei. Bitte um Erstattung der anteiligen Versicherungsprämie und gib deine Bankverbindung an.

kim294  15.03.2016, 08:53

Sie muß nachprüfen können, ob das Fahrzeug tatsächlich abgemeldet wurde

Die Information geht mittlerweile innerhalb weniger Tage von der Zulassungsstelle direkt an die Versicherung.

Rishek 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 08:52

Die Abmeldung habe ich nicht selbst vorgenommen. Da ich mir ein Neufahrzeug angeschafft habe und das Alte in Zahlung genommen wurde, hat das alles mein Autohaus übernommen.

Ich habe mich aber vergewissern lassen, dass auch alles an -und abgemeldet wurde. Werde das trotzdem nochmal Schriftlich beantragen lassen.

Danke dir!

Mignon2  15.03.2016, 08:54
@Rishek

Sehr gerne!

LiselotteHerz  15.03.2016, 08:51

Die Bankverbindung haben die doch, da sie ja wohl immer mit Lastschrift eingezogen haben und die können das selbst nachvollziehen, dass dieses Auto abgemeldet ist. Das ist reine Hinhaltetechnik, damit sie mit dem Geld noch ein paar Wochen arbeiten können.

Mignon2  15.03.2016, 08:55
@LiselotteHerz

Ja klar hat die Versicherung die Bankverbindung. Ich schreibe sie in solchen Fällen trotzdem rein prophylaktisch immer dazu, damit die Versicherung sich nicht herausreden kann - gerade bei etwaigen Verzögerungen.