Begleitendes fahren ohne eingetragenen Begleiter?
Ich bin 17 Jahre und mache das begleitende fahren. Meine Mutter und ihr Freund sind eingetragen um mit mir zu fahren. Mein Vater hatten wir damals nicht eingetragen weil er zu der Zeit kein Auto hatte, jetzt jedoch schon. Meine Frage ist nun, welche Strafe ich bekommen würde wenn ich mit ihm fahren würde? Ich würde ja nicht alleine fahren, er wäre ja mein Begleiter nur ist er nicht eingetragen.
8 Antworten
Hi,
das Fahren ohne eingetragene Begleitperson ist in der Probezeit ein so genannter A-Verstoß.
Bedeutet (i.d.R.)
- 70 € Bußgeld,
- 1 Punkt in Flensburg,
- Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) mit entsprechenden Kosten,
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Also nicht machen, lieber dann deinen Vater nachtragen lassen (wesentlich günstiger und sinnvoller)!
Mein Vater hatten wir damals nicht eingetragen weil er zu der Zeit kein Auto hatte
Der Besitz eines PKW ist keine Voraussetzung, um beim BF17 als Begleitperson eingetragen werden zu können.
Ich würde ja nicht alleine fahren, er wäre ja mein Begleiter
Das ist sowohl der Polizei als auch der Führerscheinstelle herzlich egal, denn
nicht eingetragen
kommt aus rechtlicher Sicht "ohne Begleitung" gleich. Es kann schließlich nicht jeder Begleitperson sein, ohne Eintragung in die BF17-Prüfbescheinigung keine Genehmigung der Führerscheinstelle.
Also lieber nachtragen lassen ;-)
LG
dem ist nichts mehr hinzuzufügen
Ja, das ist möglich, und zwar insbesondere dann, wenn Du gegen die Auflagen des Begleiteten Fahrens verstößt.
Was passiert, wenn ein 17-jähriger Fahrerlaubnisinhaber ohne Begleitung Auto fährt? das ist auch der Fall wen der Begleiter nicht eingetragen ist !Das Fahren ohne Begleitung ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Als Folge wird die Fahrerlaubnis des jungen Fahrers und Fahrerin widerrufen BF17 und Füherschein mit 18 .
Da sich der Verstoß innerhalb der Probezeit ereignet, wird nicht nur ein Bußgeld erteilt, sondern auch die Probezeit verlängert.
Zudem muss der Fahranfänger oder -anfängerin vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein kostenpflichtiges Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG absolvieren.
Das ist ein Auflagenverstoß, welcher aber zum Widerruf der FE führt.
Neuerteilung erst nach Absolvierung eines Aufbauseminares möglich.
Ein Begleiter muss eingetragen sein, sonst ist er keiner und du trägst alle Folgen, als wärest du solo unterwegs. Dann wird die scböne Sondererlaubnis wieder entzogen.
Aber du kannst deinen Vater nachtragen lassen, wenn er die Bedi gu gen erfüllt. Ein eigenes Auto. Ist dazu nicht erforderlich.
ohne begleiter ist wie fahren ohne schein,gibt nur ärger bei kontrolle und der schein ist weg