Darf jemand anderes mit meinem auto fahren?
Also ich habe ein Mazda 3 und dieser ist auch auf meinen Namen versichert. Dass ich damit fahren darf ist ja klar. Meine Frage ist nur ob jemand anderes mit meinem Auto fahren darf. Diese Person ist meine Mutter nebenbei gesagt. Sie hat natürlich ihren Führerschein, versichert ist sie aber nicht. Darf sie nun mit meinem Auto fahren? Was passiert wenn sie einen unfall verursacht?
12 Antworten
Hallo MrBaba999,
dein Auto darf nur von den Personen gefahren werden, die du bei der Antragsstellung auch angegeben hast. Wenn du dort bereits „beliebige Fahrer“ hinterlegt hast, darf jeder dein Auto fahren. Wenn du nur dich selbst als Fahrer eingetragen hast, darfst auch nur du fahren. Die Information welchen Fahrer du bei der Antragsstellung eingetragen hast findest du auf deinem Versicherungsschein.
Achtung vor Beitragserhöhung und Vertragsstrafe: Das Merkmal Fahrerkreis wirkt sich auf deinen Beitrag aus. Wird das Fahrzeug von einem Fahrer gefahren, der nicht genannt wurde, führt dies zu einer Beitragserhöhung und kann außerdem Vertragsstrafen zur Folge haben.
Du kannst das Merkmal aber jederzeit ändern: Wenn du eine weitere Person oder „beliebige Fahrer“ als Fahrerkreis Ihres Fahrzeugs eintragen möchtest, dann setzt du dich am besten mit deiner Versicherung in Verbindung. Oft kann man dieses Merkmal bereits mit einem Telefonanruf umstellen lassen.
Weitere Informationen findest du auch unter
Mit freundlichen Grüßen
Martin von der AllSecur
Verkehrsrechtlich darf jeder das Auto fahren der eine Fahrerlaubnis dafür hat.
Bei einem Unfall muß die HP-Versicherung auch zahlen, egal wer da am Steuer saß. Selbst wenn das Auto geklaut wurde, oder sich durch nen technischen Defek führerlos auf die Reise gemacht hat.
Wenn die Versicherung dir einen Rabatt gewährt wenn nur du alleine das Auto benutzt, wäre dieser Rabatt natürlich hinfällig wenn jemand anderes damit fährt. Bei manchen Versicherungen steht sogar eine Strafe in den AGB wenn du das nicht meldest.
Am besten rufst du mal deinen Verswicherungsmenschen an und fragst ob überhaupt und wenn ja wieviel Unterschied das bei der Prämie macht. Wenn es nur deine Mutter ist dürfe das minmal sein, und auch bei nicht näher benannten Fahrern die alle über 23. sind ist das kein großer Unterschied. Richtig teurer wird es erst wenn jüngere Fahrer damit fahren dürfen.
Grundsätzlich darf Jeder mit diesem Auto fahren der eine entsprechende Fahrerlaubnis hat.
Ein Problem gibt es lediglich mit der Versicherung, meist gibt man an wer mit diesem Wagen fährt und man bekommt gewisse Rabatte wenn man nicht Viele dabei angibt.
Wenn jetzt Deine Mutter einen Unfall hat würde Deine Versicherung einen etwaigen entstandenen Fremdschaden begleichen, allerdings dürfte sie von Dir eine Vertragsstrafe einfordern weil Jemand gefahren ist den Du nicht angegeben hast. Bei Vollkasko könnte sie den Ersatz am eigenen Schaden verweigern.
Deine Mutter mit als Fahrerin anzugeben würde mutmaßlich nichtmal mehr Versicherung kosten.
Also versicht ist diese Person wenn sie mit deinem Auto fahrt auf jeden Fall nicht, du kannst das Auto entweder auf sie versichern lassen (was ich für unnötig halte) oder eine Versicherung für 3. auf dein Auto abschließen. Das kostet natürlich einiges an Geld mehr, aber ist die einzige Möglichkeit die Person in deinem Auto zu versichern.
Wenn man keine Ahnung hat....
Versichert ist immer das Auto, keine Person.
Das kommt darauf an... Der Haftpflichtanteil, also der Schaden beim Unfallgegner, wird von der Haftpflichtversicherung bezahlt, allerdings musst Du dann unter Umständen etwas nachzahlen, da Versicherungen mit Fahrerbindung meistens etwas günstiger sind als Tarife ohne Bindung.
Die Vollkasko übernimmt den Schaden an Deinem Fahrzeug, allerdings wirst Du dann im nächsten Jahr eine Stufe hochgestuft.
Siehe hier: http://www.welt.de/motor/article111362394/Was-zu-beachten-ist-wenn-Sie-Ihr-Auto-verleihen.html