Befund von Dipl. Psychologen wg. EU-Rente
Liebe User,
ich habe von meinem Arzt einen Befund zum Antrag auf EU-Rente. Im Augenblick beziehe ich noch Krankengeld. Die Krankenkasse hat mittlerweile den MDK zur Klärung meines Gesundheitszustandes eingeschaltet. Von einem Mitarbeiter der Krankenkasse erfuhr ich, dass die in der Beurteilung des Befundes ("Der Befund ist auf absehbare Zeit nicht mit der Wahrnehmung eines Arbeitsplatzes auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt vereinbar. Eine EU-Rente SCHEINT angebracht.") durch dieses scheint eher negativ vom MDK eingestuft wird. Dieses "scheint" ist wohl, soweit ich dies vestanden habe, eine Art von Benotung bzw. eine unterschwellige Info. Kann mir jemand sagen ob dies so zutrifft, oder liege ich da falsch?
Für eine sinnvolle Antwort wäre ich sehr dankbar.
2 Antworten
Der MDK kann das Vorliegen von Erwerbsminderung im Sinne einer Rentenbewilligung nicht feststellen! Er kann höchstens die Vermutung aussprechen. Über das Vorliegen des Leistungsfalles entscheidet NUR der Arzt der Rentenversicherung. Und der lässt sich von der Krankenkasse nicht dreinreden! Hier hilft momentan auch kein VdK, sondern einzig -wenn gewünscht- ein Rentenantrag und Feststellung der Leistungsfähigkeit durch die Rentenversicherung. An diese Entscheidung ist sowohl die Krankenkasse als auch die Agentur für Arbeit gebunden.
"scheint " ist immer scheinheilig und so wird das nix.
Nimm dir den vdk zur Hilfe, die regeln das für dich und gehen auch in Widerspruch bei Bedarf. Und dann sieht ein Gutachten vom MDK ganz anders aus.