Befristung Jugendamtsurkunde?
Ich habe wegen meiner Unterhaltspflicht gegenüber meinen minderjährigen Sohn 2009 eine Jugendamtsurkunde ausstellen lassen damals war er 7 Jahre alt . Die Jugendamtsurkunde wurde auf meinen Wunsch hin befristet bis zu seinen 18 Lebensjahr in September 2020 . Es ist auch so geschrieben das 110% des Regelsatzes bis zum 23.09.2020 zu zahlen sind. Ob mein Sohn mit der Ausbildung fertig ist bzw wirtschaftlich selbständig ist weis ich nicht da ich seit 2004 keinen Kontakt zu Ihn oder seiner Mutter habe . Was passiert wenn ich ab Oktober 2020 den Unterhalt einstelle kann die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde noch angwendet werden.?
4 Antworten
Es wäre sinnvoll, wenn Du Kontakt zu dem Kind aufnehmen könntest.
Verlange einen Nachweis über Schul- oder sonstige Ausbildungen. Sobald Dein Kind 18 Jahre alt geworden ist, muss es sich selbst um den Unterhalt kümmern. Es könnte also sein, dass ein weiteres Verfahren auf Dich zukommen könnte.
Daher wäre es gut, wenn Du genauere Infos hättest.
Nein.
Wenn die Jugendamtsurkunde befristet ist, dann kann über das 18.te Lebensjahr hinaus nicht gepfändet werden.
Den Unterhalt kannst du punktgenau zum 23.9. einstellen.
Also tatsächlich musst du nicht mehr bis zum 30.9. zahlen.
Möchte das nun erwachsene Kind weiterhin Unterhalt, dann muss es seine Bedürftigkeit selbst nachweisen. Ab 18 sind dann BEIDE Elternteile unterhaltsverpflichtet. Das Geld geht dann direkt auf das Konto des Kindes.
Die Einkommensunterlagen der Mutter sind dann dir vorzulegen und ihr die Deinen.
du kannst mit ablauf der befristung unterhalt einstellen.wenn kind weiter unterhalt benötigt ab 18, dann muss er mit dir in kontakt treten. das ist nicht mehr deine aufgabe. zum unterhalt wird dann das einkommen beider eltern herangezogen. einkommen des kindes mindert den unterhaltsanspruch.