Beschäftigungsverbot in der Gastronomie?
Hallo!
Ich bin schwanger und arbeite in der Gastronomie als Servicekraft. Mein Chef ist kein Unmensch aber er hält sich auch nicht so richtig an die Vorschriften. Ich bin in einer Woche im 7 Monat und muss manchmal bis 21:30 arbeiten. Ich muss zwar keine schweren Getränkekisten schleppen, jedoch lässt sich regelmäßiges Tragen und Verschieben von Tischen nicht vermeiden. Ich arbeite Morgens wenn ich Frühdienst habe oft alleine, sodass mich keiner spontan ablösen könnte. Wenn viel los ist und die Gäste an den Tischen schlange stehen, ist es schwer für mich, eine kurze Pause zu machen. Ich habe Rückenschmerzen und nach einem 8h Tag mit viel Gerenne tun mir meine Beine weh. Ich würde mir zum 8 Monat bzw zu Ende des 7 Monats ein BV wünschen. Es würde mich sehr entlasten, da mein Job auch psychisch sehr stressig ist. Mein Frauenarzt meinte mein Chef muss mir ein BV ausstellen. Mein Chef sagt natürlich mein FA soll es machen. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Hausärtzin und werde sie mal fragen, ob sie mir auch eines ausstellen würde. Wie waren eure Erfahrungen? Irgendwelche Tipps?
Achja mit meinem Chef habe ich bereits gesprochen. Er versteht die Schwangerschaftsbeschwerden nicht wirklich.
Liebe Grüße Sally 24 ssw
3 Antworten
Das ist Sache des Arztes. Ein Chef hat nich Medizin studiert und kann überhaupt nicht beurteilen, ob die Angestellte arbeiten kann oder darf
bv Berufsverbot... und das kann nur ein Arzt ausstellen... klar hat der ag Vorgaben, aber der Arzt muss das Attest schreiben , damit geht der ab zur Krankenkasse damit der Lohn übernommen wird
Das weiß, aber es gibt wohl auch die Möglichkeit dass der AG eines ausstellt. Das ist aber auch gar nicht meine Frage gewesen. Suche nach Tipps und Erfahrungen von Menschen, die vielleicht ähnliches erlebt haben und dann ein BV bekommen haben.
Doch das war die Frage... wer stellt das bv aus.
wenn es dir nicht gut geht macht das dein Arzt
Beschäftigungsverbot.
Nein, das war nicht die Frage. Wer es ausstellt weiss ich. Ich möchte wie gesagt Erfahrungen und Tipps, wer es letzten Endes ausgestellt hat und wieso. Und was ich tun kann wegen dem MuSchu.
... und wer es letzen Endes aufstellt..... der Arzt...genau die Frage habe ich dir beantwortet... damit gehst du eher in Mutterschutz
Mein FA macht es ja nicht, weil er sagt mein AG soll es mir ausstellen.
Beide haben nicht Unrecht. Kann dein AG sich nicht an den Mutterschutz halten, muss er das BV ausstellen, hast du aber gesundheitliche Gründe (Rücken, Beine, Psyche), die die Schwangerschaft gefährden könnten, muss es der Arzt machen.
Mein AG hält sich seiner Meinung nach an den MuSchu. Ist ja in meinem Fall beides. Mein AG wird wohl kaum zugeben dass er sich nicht an den MuSchu hält und mich länger arbeiten lässt als ich darf?
Das könntest du durchaus melden, dann muss er sich daran halten, wobei du eben auch nur acht Stunden arbeitest, was vollkommen im Rahmen ist. Jetzt ist natürlich das Problem mit der Uhrzeit da, denn nach 20 Uhr dürftest du nicht mehr arbeiten. Dort ist wiederum das Problem, dass du zustimmen kannst, dass du auf den Mutterschutz verzichtest und unbedingt länger arbeiten möchtest. Zumindest war es sonst immer so.
In deinem Fall ist also momentan der Arzt zuständig (es sei denn, du lässt deinen Arbeitsplatz prüfen) und, solange er keine Gefährdung der Schwangerschaft sieht, muss er auch kein BV ausstellen. Dir steht es aber frei den Arzt zu wechseln.
Möchte Stress natürlich vermeiden und meinen Betrieb bzw Chef nicht melden. Jedoch hab ich dem nicht zugestimmt, länger zu arbeiten.
Stillschweigende Hinnahme kann als Zustimmung gewertet werden.
Ich empfehle dir wirklich das mit deinem oder einem anderen Arzt zu sprechen und ganz klipp und klar darstellen, dass du es körperlich nicht mehr schaffst. Spätestens dann im achten Monat.
Er ist verpflichtet, die Schutzgesetze, die die Mitarbeiter betreffen, auszuhängen.
https://www.haufe.de/thema/aushangpflichtige-gesetze/
Somit kannst Du dich auf den entsprechenden Paragrafen berufen und ihm zeigen.
Habe wie gesagt bereits mit ihm gesprochen. Der MuSchu ist mir bekannt.
Dann hilft wohl nur ein Arztgespräch, wie Du dich verhalten sollst, oder eine Meldung bei der Aufsichtsbehörde
Er hat aber gewisse Vorgaben vom MuSchu an die er sich halten sollte. Dafür braucht man kein Medizinstudium.