Beschäftigungsverbot in der Gastronomie?

3 Antworten

Das ist Sache des Arztes. Ein Chef hat nich Medizin studiert und kann überhaupt nicht beurteilen, ob die Angestellte arbeiten kann oder darf

Cassiopaia91541 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 11:53

Er hat aber gewisse Vorgaben vom MuSchu an die er sich halten sollte. Dafür braucht man kein Medizinstudium.

Idris164  30.01.2019, 11:58
@Cassiopaia91541

bv Berufsverbot... und das kann nur ein Arzt ausstellen... klar hat der ag Vorgaben, aber der Arzt muss das Attest schreiben , damit geht der ab zur Krankenkasse damit der Lohn übernommen wird

Cassiopaia91541 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 12:08
@Idris164

Das weiß, aber es gibt wohl auch die Möglichkeit dass der AG eines ausstellt. Das ist aber auch gar nicht meine Frage gewesen. Suche nach Tipps und Erfahrungen von Menschen, die vielleicht ähnliches erlebt haben und dann ein BV bekommen haben.

Idris164  30.01.2019, 12:10
@Cassiopaia91541

Doch das war die Frage... wer stellt das bv aus.

wenn es dir nicht gut geht macht das dein Arzt

Kugelflitz  30.01.2019, 12:12
@Idris164

Beschäftigungsverbot.

Cassiopaia91541 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 12:12
@Idris164

Nein, das war nicht die Frage. Wer es ausstellt weiss ich. Ich möchte wie gesagt Erfahrungen und Tipps, wer es letzten Endes ausgestellt hat und wieso. Und was ich tun kann wegen dem MuSchu.

Idris164  30.01.2019, 12:14
@Cassiopaia91541

... und wer es letzen Endes aufstellt..... der Arzt...genau die Frage habe ich dir beantwortet... damit gehst du eher in Mutterschutz

Cassiopaia91541 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 12:16
@Idris164

Mein FA macht es ja nicht, weil er sagt mein AG soll es mir ausstellen.

Beide haben nicht Unrecht. Kann dein AG sich nicht an den Mutterschutz halten, muss er das BV ausstellen, hast du aber gesundheitliche Gründe (Rücken, Beine, Psyche), die die Schwangerschaft gefährden könnten, muss es der Arzt machen.

Cassiopaia91541 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 12:13

Mein AG hält sich seiner Meinung nach an den MuSchu. Ist ja in meinem Fall beides. Mein AG wird wohl kaum zugeben dass er sich nicht an den MuSchu hält und mich länger arbeiten lässt als ich darf?

Kugelflitz  30.01.2019, 12:30
@Cassiopaia91541

Das könntest du durchaus melden, dann muss er sich daran halten, wobei du eben auch nur acht Stunden arbeitest, was vollkommen im Rahmen ist. Jetzt ist natürlich das Problem mit der Uhrzeit da, denn nach 20 Uhr dürftest du nicht mehr arbeiten. Dort ist wiederum das Problem, dass du zustimmen kannst, dass du auf den Mutterschutz verzichtest und unbedingt länger arbeiten möchtest. Zumindest war es sonst immer so.

In deinem Fall ist also momentan der Arzt zuständig (es sei denn, du lässt deinen Arbeitsplatz prüfen) und, solange er keine Gefährdung der Schwangerschaft sieht, muss er auch kein BV ausstellen. Dir steht es aber frei den Arzt zu wechseln.

Cassiopaia91541 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 12:35
@Kugelflitz

Möchte Stress natürlich vermeiden und meinen Betrieb bzw Chef nicht melden. Jedoch hab ich dem nicht zugestimmt, länger zu arbeiten.

Kugelflitz  30.01.2019, 13:05
@Cassiopaia91541

Stillschweigende Hinnahme kann als Zustimmung gewertet werden.

Ich empfehle dir wirklich das mit deinem oder einem anderen Arzt zu sprechen und ganz klipp und klar darstellen, dass du es körperlich nicht mehr schaffst. Spätestens dann im achten Monat.

Er ist verpflichtet, die Schutzgesetze, die die Mitarbeiter betreffen, auszuhängen.

https://www.haufe.de/thema/aushangpflichtige-gesetze/

Somit kannst Du dich auf den entsprechenden Paragrafen berufen und ihm zeigen.

Cassiopaia91541 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 12:10

Habe wie gesagt bereits mit ihm gesprochen. Der MuSchu ist mir bekannt.

Novos  30.01.2019, 12:27
@Cassiopaia91541

Dann hilft wohl nur ein Arztgespräch, wie Du dich verhalten sollst, oder eine Meldung bei der Aufsichtsbehörde