Soll ich meinem Frauenarzt folgendes erzählen?
Hallo,
ich habe morgen meinen 1. Vorsorgetermin (erneute Schwangerschaft) und gleichzeitig endet meine Elternzeit.
Ich hatte eine Kaiserschnitt Geburt letztes Jahr Ende Mai Anfang Juni. Hatte meine letzte Periode am 16.04. also bin ich jetzt Mitte der 7 Schwangerschaftswoche.
Mir gehts seit Anfang der Schwangerschaft ziemlich schlecht (oft herzstolpern, Magenprobleme, unterleibsschmerzen, Kreislaufprobleme und konzentrationsschwierigkeiten)
Normalerweise nehme ich Anti - depressiva (ich habe starke Depressionen und Angstzustände) und jetzt durch die Schwangerschaft darf ich das nicht mehr (erhöhtes Herz fehlbildungs-risiko).
Ohne diese Medikamente bin ich nicht mehr arbeitsfähig und ich arbeite in einer Hautarztpraxis wo man GENAU und gewissenhaft arbeiten muss.
Mein Chef und meine Kolleginnen wollen mich rausekeln und haben mich schon die ersten Monate sehr schlecht behandelt und runter gemacht. Mein Chef möchte mich unbedingt mit einem Aufhebungsvertrag raus haben.
ich möchte diesen aber nicht unterschreiben (3 Monate Sperre beim Amt, keine Absicherung und Beschäftigung nach der Schwangerschaft, keine Gehaltszahlungen mehr und ich möchte nicht vom Amt leben wenn ich nicht unbedingt MUSS.)
dadurch muss ich mir gegenüber großen Druck auf der Arbeit befürchten und das wäre für mich großer Stress, das würde ich psychisch nicht verkraften in der jetzigen Situation.
Sollte ich mit meinen Frauenarzt über meine Sorgen sprechen? Kann er aufgrunddessen ein BV ausstellen auch, weil ich nach dem Kaiserschnitt und der schnellen Geburtsfolge eben als Risiko Schwangere gelte? Lg
6 Antworten
Normalerweise nehme ich Anti - depressiva (ich habe starke Depressionen und Angstzustände) und jetzt durch die Schwangerschaft darf ich das nicht mehr (erhöhtes Herz fehlbildungs-risiko).
Wahrscheinlich macht sich jede Frau bei einer Schwangerschaft Gedanken, zwar hilfreiche, aber jetzt ggf. riskante Medikamente nicht zu nehmen.
Ob aber das möglich und sinnvoll ist, muss individuell entschieden werden. Meist ist aber eine niedrig dosierte Behandlung mit einem einzelnen, bisher bewährten Psychopharmakon sinnvoller als einfach nichts zu tun.
Denn man muss nicht nur das "Während", sondern auch das "Danach" bedenken. Wenn also eine Mutter nach der Entbindung plötzlich ohne medikamentösen Schutz erkrankt, was ohnehin eine heikle Phase darstellt, dann muss man sich einmal die möglichen Konsequenzen vorstellen, die hier für das Kind drohen.
Alles ist auf die "bösen Medikamente" fixiert. Doch was diese zu verhindern in der Lage sind, denn das Leben geht ja über Schwangerschaft und Entbindung hinaus, steht den wenigsten klar vor Augen, zumal es ja auch noch meist verheimlicht wird:
Die Folgen beispielsweise von Depressionen, manischer Hochstimmung, schizophrener Psychose, Suchterkrankung u.a. nach der Geburt schädigen möglicherweise das Kind mehr als die niedrigst-mögliche Dosis der fortlaufenden Erhaltungstherapie unter der Schwangerschaft - und natürlich darüber hinaus.
Bei Unsicherheit oder Fragen zur Einnahme von Medikamenten in der Schwangerschaft ist "Embryotox" (Pharmakovigilanz- und Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin) die Internetseite der ersten Wahl.
In der letzten Schwangerschaft hatte ich auch ein BV weil mein Chef mir keine andere Tätigkeit anbieten konnte.
Und das ist jetzt anders? Du unterliegst auch in der zweiten Schwangerschaft den gleichen Regelungen des Mutterschutzgesetzes, wobei dein Chef nach Bekanntgabe der Schwangerschaft für ihre Umsetzung verantwortlich ist.
Selbstverständlich musst und solltest du auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Eine Risikoschwangerschaft (Zustand nach Sectio und rasche Schwangerschaftsfolge) ist nicht per se eine Indikation für ein individuelles BV - nichtsdestotrotz solltest du deine psychische Belastung ( und vor allem auch das Absetzen deiner Medikamente) beim Frauenarzt ansprechen.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot (nicht Berufsverbot!) spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Solange keine Risiken von der Schwangerschaft ausgehen, die bei weiterer Ausübung deiner Arbeit dein oder das Leben deines Kindes bedrohen, kann dein Gynäkologe dir kein BV ausstellen. Dies beurteilt jedoch dein Gynäkologe und nicht wir.
Ja, sprich mit ihm.
Dieses BV geht aber vom Arbeitgeber aus, damit hat dein Gynäkologe nichts am Hut. Er darf dir nur eins ausstellen, wenn, wie geschrieben, durch deine Schwangerschaft du oder das Kind in Gefahr wären, wenn du weiterhin deine Arbeit ausführst. Geht das Problem von der Arbeit selbst aus, muss der AG eins ausstellen.
Ja, Du solltest darüber unbedingt mit dem Arzt sprechen!
Und unterschreibe auf keinen Fall den Aufhebungsvertrag!!!
Ja, natürlich sprich das unbedingt an.
Warum ist es für dich kein Problem es wer weiß wie vielen fremden im Internet zu erzählen, aber bei deinem Arzt, dem du eigentlich vertrauen solltest machst du dir Gedanken? Irgendwas läuft da schief. Wie er darauf reagiert können wir doch nicht beeinflussen, das ist seine Sache.
Die Frage war ob es sinnvoll ist oder irrelevant meinem Arzt davon zu erzählen.. lg
Die Antwort ist: es ist für den Arzt das zu entscheiden. Für ihn ist es sicher relevanter als mich. Wenn er ein cooler Arzt ist, hilft er dir sogar wenn er nicht persönlich was machen kann, indem er dir Beratung gibt an wen du dich noch wenden kannst.
In der letzten Schwangerschaft hatte ich auch ein BV weil mein Chef mir keine andere Tätigkeit anbieten konnte. Zumal ich dort mit offenen Wunden, Blut, Pilzen und Medikamenten arbeiten muss. Lg