Pausenabzug bei Teildienst?
Ich arbeite in der Gastronomie im Teildienst: 8-13 und 17-22 Uhr. Darf mein Chef mir trotzdem noch Pausenzeit abziehen?
3 Antworten
Zu den Pausen:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
Zur Ruhezeit zwischen zwei Schichten:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html
Wenn Du mich fragst, verstößt es gegen beides. Die sechs Stunden Arbeitszeit am Stück erreichst Du in keiner der beiden Schicht-Teile (ArbZG §4) und die 11 Stunden Ruhezeit erreichst Du nie, wenn nach 10 Stunden die nächste Schicht beginnt (ArbZG §5).
Ob und welche Sonderregeln für die Gastronomie gelten, weiss ich aber nicht.
Ich würde ganz klar versuchen, einen anderen Arbeitgeber zu finden, wenn das nicht besser wird.
Das Gespräch mit dem Chef würde ich aber nicht mit Paragraphen anfangen, sondern damit, dass er Dir doch mal erklären soll, warum er noch Pausen abzieht und womit er das begründet. Wenn es da was hat, schau es Dir an. Wenn es dem Gesetz widerspricht, schau Dir an, ob das in diesem Fall geht und dann zeigst Du ihm mal das Gesetz. Je nachdem wie er reagiert, entscheidest Du ob Du bleibst.
Wenn Dein Chef die Pausenzeiten vorher festlegt und Du die Pause auch machst, darf er auch die Zeit abziehen.
Das Arbeitszeitgesetz schreibt nur die Pausen vor, die der AG mindestens gewähren muss. Werden längere Pausenzeiten festgelegt, kann der AG das tun.
Die Pausen sind aber nur Pausen, wenn sie mindestens 15 Minuten am Stück dauern. Pausen von z.B. 10 Minuten gelten rechtlich nicht als Pause und dürfen daher von der Arbeitszeit nicht abgezogen werden.
Ich vermute mal, es gibt keinen Betriebsrat. Dieser hätte bei der Lage und Dauer der Arbeitszeit ein Mitspracherecht.
2x 15 min würde sinn machen bei den Arbeitszeiten wenn ich mich nicht irre
Du irrst.