Bauträger verweigert Schlüsselübergabe
Haus von einem Bauträgervertrag gekauft. Nun verweigert der Bauträger die Schlüsselübergabe für ein bezugsfähiges Haus. Obwohl im Vertrag festgelegt ist, das nach der 6. Abschlagszahlung Zug um Zug vorgegangen werden muss. Der Bauträger besteht aber auf die Zahlung aller restlichen Abschlagszahlungen vor der Schlüsselübergabe. Bauträger hat sogar nach mehr als einem Monat die 6. Abschlagszahlung zurücküberwiesen, da er diesen angeblich aus Versehen eingefordert habe.
Termin für komplette Fertigstellung (Haus + Außenanlage) ist der 30.März 2014.
Wie sehen die Chancen aus eine Klage zur Schlüsselübergabe zu gewinnen? Oder soll auf Vertragsbruch und Rückabwicklung geklagt werden?
2 Antworten
Man fragt sich schon langsam, ob sich da eigentlich nur noch Gauner auf dem Bauträgersektor tummeln. Gibt es überhaupt noch ehrliche Bauträger, die nicht vertragsbrüchig sind?
Was ist ein Notarvertrag eigentlich wert, wenn der Bauträger nach Belieben dagegen verstößt.
Bei uns heute genau die gleiche Unverschämtheit Bauträger: "Schlüsselübergabe erfolgt nur nach 100 % Kaufpreiszahlung gemäß Anweisung der Geschäftsleitung." Bin stinksauer!!! Außenanlagen, Aufzug, usw. alles noch nicht fertig, die Eigentumswohnung mit Mängeln und fehlender Tür.
Obwohl wir noch bereit gewesen wären, von den letzten 3,5% herunterzugehen, ließ der Bauträger die Übergabe platzen. Wir haben die Abnahme "unter Vorbehalt" unterschrieben, unsere deutlichen Kommentare im Protokoll wurden nur ungern geduldet. Nun werden wir umdisponieren müssen, der Bauträger bekommt weder seine 8,4% noch die 5% SIcherheitsleistung, dafür aber Post vom Anwalt.
Wie viel Abschlagszahlungen stehen noch aus? Wie hoch ist die offene Teilverkaufssumme, Hat ein Eigentümernachweis im Grundbuch stattgefunden?
Ein Klage auf Herausgabe des Schlüssels und damit Übergabe des Hauses ist unzweckmäßig, weil bis 30.03.14 keine Verhandlung stattfinden wird. Eine einstweilige richterliche Verfügung mit dem Ziel der Hausübergabe/Schlüsselherausgabe ist nur dann glaubhaft zu vermitteln, wenn die vertraglichen Voraussetzungen gegeben sind. Vertragsbruch kann ich bei dieser Informationslage nicht erkennen. Klage auf Rückabwicklung dürfte nicht erfolgreich sein.