Baustelle Beschädigung Verursacher Unbekannt?
Guten Tag,
auf der Baustelle sind mehrere Auftragnehmer sind tätig. Jemand hat mit der Fahrbaresrbeitsbühne eine Trockenbauwand kaputtgemacht. Wir wissen aber nicht wer diese Schaden verursacht hat.
Laut ÖNORM sind die Reperaturkosten anteilmässig im Verhältnis der ursprunglichen Auftragsummen der allen Auftragnehmer umzulegen. Auftragnehmer verweigern die Kostenbeteiligung und weisen die Kostenübernahme von dritten zurück.
Andererseits ist Önorm von Österreich. Gilt es auch in Deutschland? Gibt es ähnliche Regelung in Deutschland? Oder irgendein Gerichtsurteil diesbezüglich?
1 Antwort
Keine Ahnung, wie in einem solchen Fall die Rechtslage in D ist. Einfach mal einen Schaden auf ALLE abzuwälzen halte ich für kritisch.
Aber für sowas gibt es Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherungen. Hier war es nur eine Trockenbauwand. Der Schaden ist überschaubar. Stell dir mal vor, das wäre eine Installationswand gewesen.