Unfall bei Schwarzarbeit, haftet der Auftraggeber?
Hallo, wir haben am Wochenende eine Diskussion gehabt über Deutschland und Schwarzarbeit. Eben, warum es das gibt und da hatte jeder so seine eigene Meinung dazu.
Da wir nicht vom Fach sind, gab es nur ungenaues Halbwissen oder Vermutungen.
Eine spezielle Frage hierzu: Wenn jemand einen Handwerker schwarz beschäftigt und diesem passiert ein Unfall. Haftet dann der Auftraggeber oder ist dieser allein verantwortlich? Es gibt ja keinen Vertag. Der besteht ja üblicherweise darin XYZ zu erledigen? Welche Gefahr besteht für den Auftraggeber und welche für den Auftragnehmer?
INFO: Das Schwarzarbeit nicht korrekt ist, sollte klar sein. Es geht hier um die Hypothese in diesem Fall. Und das es sie nun mal gibt, ist ein Fakt.
5 Antworten
Es kommt darauf an:
a) der Schwarzarbeiter ist ein Beschäftigter (also die Firma führt Aufträge illegal oder schwarz durch: "Ohne-Rechnung-Arbeiten"):
Beschäftigte sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch, wenn der Beschäftigte im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses selbst Schwarzarbeit leistet.
b) Schwarzarbeiter ist als selbständig anzusehen
Schwarzarbeit in Form einer selbständigen Tätigkeit steht jedoch nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Seit 2004 gibt es die Möglichkeit für die Unfallversicherungsträger, die Aufwendungen für Versicherungsfälle in Folge von Schwarzarbeit, die das Unternehmen mit seinen Beschäftigten durchführt, durch den Unternehmer von Schwarzarbeit erstatten zu lassen (§ 110 Abs. (1a) SchwarzArbG).
Da weniger schwere Unfälle bei Schwarzarbeit selten als Arbeitsunfälle angezeigt werden belasten diese die Unfallversicherung auch nicht mit Kosten. In derartigen Fällen wird ein Schadensereignis oftmals als privater Unfall ausgegeben. Anfallende ärztliche Behandlungskosten werden dann zumeist von den (gesetzlichen) Krankenkassen getragen.
Nachteile entstehen dabei daher regelmäßig der zu Unrecht belasteten Krankenversicherung.
Unfälle von schwarzarbeitenden Beschäftigten, wenn sie doch in Einzelfällen der Unfallversicherung gemeldet werden, werden vielfach einer/der legalen Beschäftigung zugeschrieben.
Im Grunde ist es so, daß aus Kostensicht für die Berufsgenossenschaften Arbeitsunfälle bei Schwarzarbeit so gut wie keine Rolle spielen; die Krankenkassen sind hier diejenigen, die geschädigt werden...
Unfallversicherungsschutz und Haftung bei Schwarzarbeitern
Gerade auf Baustellen werden häufig Schwarzarbeiter beschäftigt. Das ist jedoch für den Unternehmer gar nicht so ungefährlich – besonders wenn es zu einem Unfall kommt. (...) http://www.sifatipp.de/fachwissen/fachartikel/arbeitsschutzmanagement/unfallversicherungsschutz-bei-schwarzarbeitern-und-haftung
Erstmal zahlt die Berufsgenossenschaft, die zuständig gewesen wäre, wenn der Arbeitnehmer ordnungsgemäß angemeldet gewesen wäre. Allerdings wird die BG versuchen, ihre Kosten vom Arbeitgeber zurück zu holen.
Wenn außerdem die Unfallverhütungsvorschriften missachtet wurden, kann u. U. auch der Schwarzarbeiter Schadenersatz gegenüber dem AG fordern, allerdings hängt das von den Umständen des Einzelfalls ab.
Der Auftraggeber haftet nur deliktisch, nicht vertraglich.
Das heißt, die strengere vertragliche Haftung kommt nicht zum tragen. Somit trägt der Geschädigte die gesamte Beweislast, was die Sache für ihn schwierig macht. Wahrscheinlich wird er auf seinem Schaden sitzen bleiben.
Keiner haftet, bei Schwarzarbeit. Traurig, aber wahr.
Find ich schon.
Noch nicht mal wahr...
--> siehe unter deinem Post.
falsch
was ist dran falsch. Jetzt bin ich gespannt, vielleicht kann ich noch was lernen. In Österreich zumindest (-vermutlich kommt ihr aus Deutschland), hätt ich noch nichts anderes gehört ^^
Also zahlt keiner irgendwas? Das Krankenhaus bleibt auf seinen Behandlungskosten sitzen? Interessant. Naja, wenn das bei euch in Österreich so geregelt ist...
Hier in Deutschland zahlt erstmal die zuständige BG und holt sich dann die Kohle - ganz oder teilweise - vom Arbeitgeber zurück.
So war das nicht gemeint, der Arbeitgeber wird in den meisten Fällen nicht zur Verantwortung gezogen. Ich dachte, dass wäre logisch.
Wahr, aber nicht traurig.