Mein Haus steht falsch, was nun?
Hallo, ich hab ein Problem! Beim abschließenden Einmessen meines Hauses für das Katasteramt wurde festgestellt, das es nicht da steht wo es laut Bauplan stehen sollte. Es weicht in beiden Achsen jeweils um über einen Meter ab. Muß ich das dem Bauamt anzeigen? Ist das ein Mangel was eine Minderleistung nach sich zieht? Wenn ja, wie hoch kann eine Entschädigung geltent ausfallen? ( x % der Baukosten?) Nach ersten Rücksprachen mit Baufirma und Vermesser will natürlich keiner Schuld sein. Jeder schiebt die Schuld auf den Anderen. Ich bin aber der Meinung das es auch nicht mein Problem sein kann. Für hilfreiche Antworten wäre ich Dankbar. Achso, die drei Meter zu jeder Seite werden trotz alledem noch eingehalten.
5 Antworten
Wenn Dir dadurch irgendein Schaden entsteht haften entweder der Vermessungsingenieur, der Bauleiter oder der Unternehmer. Es kommt darauf an, wer falsch gemessen hat. Dies feststellen kann nur ein Gutachter. Empfehlung: Verschiebung bei Bauaufsicht anzeigen, die prüfen wird, ob die neue Lage gegen Baurecht verstößt oder nachträglich genehmigt werden kann. Dann Gutachter beauftragen, festzustellen, wer Schuld ist, dann denjenigen auf Schadenersatz verklagen.
Normalerweise gehört zu den Bauunterlagen ein Lageplan eines Vermessers mit dem Nachweis der Abstandsflächen. Allerdings ist es so, dass sich viele Bauherren auf die Lage des Gartenzauns verlassen. Ihnen ist schwer beizubringen, vor allem weil es Geld kostet, eine GRENZFESTSTELLUNG vorher machen zu lassen oder die alten Grenzsteine zu suchen. Die falsche Lage hat nun jemand bei Dir festgestellt und nun hast du Glück, dass Du nicht die Abstandsflächen unterschreitest. Sonst hätte es echt Ärger wegen Baulast mit dem Nachbar gegeben. Denn damit kannst Du dessen Grundstück entwerten.
Schonmal gut, dass der Grenzabstand noch immer eingehalten ist, andernfalls wäre es übler. Normalerweise überwacht das dein Bauleiter. Ggf. hält der sich an die Vorgaben des Vermessungsingenieurs. Wenn nicht gegen geltendes Recht verstoßen wurde, fürchte ich, dass du ansonsten keinen Schaden nachweisen kannst (oder was soll für ein Schaden entstanden sein?).
Warum schlafende Hunde wecken? Das Haus steht, kann nicht mehr verrückt werden. Du riskierst auch noch eine Strafe vom Bauamt, weil du nicht Plankonform gebaut hast. Auf diesen Kosten bleibst du dann auch noch sitzen, da ja weder Baufirma, noch Vermesser der Fehler konkret nachzuweisen ist. Gerichtsverfahren sind langwierig und kostspielig. Akzeptiere es, so wie es ist, bis zum einmessen hat es dich ja auch nicht gestört, das es da stand.
Hallo, gegenüber den Ämtern würde ich nichts anzeigen, dann kommt auch nichts. Irgendwann wird das Vermessungsamt auftauchen und das Haus einmessen. Die wollen letztlich nur den Bau richtig im Kataster stehen haben und eine Rechnung schreiben.
Bei den beiden Verursachern würde ich in jedem Fall versuchen Geld rauszuschlagen bzw. eine schriftliche Erklärung inkl. Versicherung zu erhalten für den Fall das durch den Fehler doch Kosten auf dich zukommen. Was drin ist, ist verhandlungssache. Bei mir waren es vor einigen Jahren 10.000 €. Allerdings habe ich durch den Fehler auch Nachteile, denn der Schiefstand betrifft nur meine Garage mit Grenzbebauung. Diese hat nun keinen einzigen rechten Winkel, ebenso wie die dahinterliegende Fläche ... und jedesmal wenn es was zu montieren gibt nervt das erneut!